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In Deutschland gilt: Wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen, müssen Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein. Wer Bußgelder oder bei einem Unfall Kürzungen der Versicherungsleistung vermeiden will, sollte diese Regel beachten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Warum gibt es eine Winterreifenpflicht?
  3. Kriterien für Winterreifen
  4. Ausnahmen
  5. Bußen bei Verstößen
  6. Winterreifenpflicht im Ausland
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht die Winterreifenpflicht nicht von einem bestimmten Zeitraum abhängig, sondern von den konkreten Straßenverhältnissen.
  • Winterreifen müssen das Alpin-Symbol vorweisen, das eine Schneeflocke in einer stilisierten Berg-Silhouette zeigt.
  • Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld bis 120 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen darf die Kfz-Versicherung ihre Leistung kürzen.

Warum gibt es eine Winterreifenpflicht?

Die Winterreifenpflicht ist in Deutschland gesetzlich verankert und soll dazu beitragen, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schnee, Matsch oder Glatteis die Zahl der Unfälle reduziert wird.

Wie gefährlich ist es, im Winter mit Sommerreifen zu fahren?

Sommerreifen sind sowohl von der Materialzusammensetzung als auch vom Profil her auf warme Temperaturen ausgelegt. Das führt dazu, dass sich mit Sommerreifen bei Kälte, Schnee und Eis der Bremsweg drastisch verlängert. Dazu kommt, dass die Rutsch- und Schleudergefahr bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen viel höher ist als mit Winterreifen.

Schon Kälte wirkt sich negativ auf die Sicherheit von Sommerreifen aus. Aufgrund ihrer Härte erhöht sich auch ohne winterliche Straßenverhältnisse der Bremsweg bei Kälte, so dass bei einer Außentemperatur von weniger als 7 Grad Celsius Winterreifen empfehlenswert sind.

Die Winterreifenpflicht in der StVO

Zwar ist die „O-bis-O“-Faustregel – also Winterreifen von Oktober bis Ostern – sinnvoll. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezieht sich die Winterreifenpflicht hingegen ausschließlich auf winterliche Straßenverhältnisse. Diese sind in § 2 Absatz 3a, Satz 1 und 2 der StVO als Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte definiert.

Sie sind auch nicht an Temperaturen unter 0 Grad Celsius oder verschneite Straßen gebunden, da auch Schneematsch, wenn es bei Plusgraden taut, die Fahrt auf den Straßen behindern kann. Raureif, gefrierende Nässe, Nebel und gefährliche Glatteisbildung sind hingegen häufige Begleiterscheinungen von Frost ohne Schnee. Hier ist ebenso erhöhte Vorsicht geboten.

Welche Kriterien müssen Winterreifen erfüllen?

Im Winter sind nicht nur Winterreifen zulässig, sondern auch so genannte Ganzjahresreifen. Bei beiden Varianten gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Kennzeichnung der Winterreifen. Sowohl reine Winterreifen als auch Ganzjahresreifen, die im Winter gefahren werden dürfen, müssen an der Reifenflanke das so genannte Alpin-Symbol vorweisen. Hierbei handelt es sich um ein Piktogramm mit einer Schneeflocke in einer Berg-Silhouette.
  • Mindestprofiltiefe für Winterreifen. Gesetzlich vorgeschrieben ist sowohl bei Sommer- als auch bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Diese reicht in der Praxis jedoch nicht aus, um im Winter ein sicheres Fahren zu gewährleisten. Experten wie etwa der ADAC empfehlen bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern.

Wie alt darf ein Winterreifen sein?

Keine gesetzliche Vorgabe gibt es zum Höchstalter von Winterreifen. Gerade bei Wenigfahrern kann es jedoch vorkommen, dass Winterreifen trotz ausreichender Profiltiefe ausgetauscht werden sollten. Nach etwa sechs bis acht Jahren beginnt die Gummimischung spröde zu werden. Spätestens wenn sich Risse im Reifen zeigen, ist es höchste Zeit für den Tausch.

Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?

Unter bestimmten Umständen kann es zulässig sein, trotz winterlicher Verhältnisse ohne Winterreifen unterwegs zu sein.

Ausnahmen für besondere Fahrzeuge

Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Auch motorisierte Krankenfahrstühle müssen bei winterlichen Verhältnissen nicht mit Winterreifen ausgestattet sein.

Winterreifenpflicht: Was gilt für Lkw, Motorrad und Anhänger?

Eine Neuregelung gilt seit Juli 2020 für Lkw und Busse, die zuvor nur auf den Antriebsachsen mit Winterreifen ausgerüstet werden mussten. Seitdem gilt die Winterreifenpflicht auch für die Lenkachsen.

Gänzlich von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind Motorräder und Pkw-Anhänger. Während für Motorräder praktisch keine Winterreifen erhältlich sind, lassen sich Winterreifen auf Anhänger montieren – was insbesondere bei gebremsten Anhängern in der kalten Jahreszeit ratsam ist.

Reifenpanne mit Winterreifen: Darf ein Sommerreifen montiert werden?

Ersatzräder sind häufig mit Sommerreifen ausgerüstet. Wer im Winter eine Reifenpanne hat, darf kurzzeitig seine Fahrt vorsichtig mit dem Ersatz-Sommerreifen fortsetzen, muss jedoch bei nächster Gelegenheit einen Winterreifen montieren.

Verstöße gegen die Winterreifenpflicht

Autofahrer sollten die Winterreifenpflicht ernst nehmen, da bei einem Verstoß nicht nur die Verkehrssicherheit eingeschränkt ist, sondern auch Sanktionen drohen.

Bußgelder bei Kontrollen

Der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kostet den Fahrer 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 100 Euro, bei einem Unfall auf 120 Euro.

Gilt eine Winterreifenpflicht bei Mietwagen?

Grundsätzlich dürfen Autovermieter Fahrzeuge nur in verkehrssicherem Zustand vermieten – und dazu zählen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen. Verbraucher sollten im Bedarfsfall darauf achten, dass beim Mietauto im Winter die passenden Reifen aufgezogen sind.

Unfall ohne Winterreifen: Greift die Versicherung?

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss bei der Kaskoversicherung mit einer Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit rechnen. Bei der Haftpflichtversicherung, die den Schaden beim Unfallgegner übernimmt, kann es zu teilweisen Rückforderungen kommen.

Winterreifenpflicht im Ausland: Das gilt in anderen Ländern

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Winterreifenpflicht in anderen europäischen Ländern.

Land
Winterreifenpflicht
Bußgeld
Österreich Von 1. November bis 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen bis 5.000 Euro
Schweiz Nein Ggf. Mithaftung bei Unfall im Winter, wenn Sommerreifen aufgezogen sind
Frankreich In einigen Regionen – z.B. Pyrenäen, Alpen, Zentralmassiv, Jura und Vogesen – Winterreifenpflicht von 1. November bis 31. März 135 Euro
Italien In Südtirol von 15. November bis 15. April, ansonsten lokal durch Schilder angezeigt bis 345 Euro
Luxemburg Bei winterlichen Straßenverhältnissen bis 74 Euro
Belgien und Niederlande Keine Winterreifenpflicht -

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