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Die Vorsorgeuntersuchung ist eine regelmäßig durchzuführende Maßnahme zur Früherkennung unterschiedlicher Erkrankungen. Alle Krankenversicherten haben die Möglichkeit, an bestimmten Vorsorgeuntersuchungen – vom halbjährlichen Besuch beim Zahnarzt bis zur Blutdruckmessung – teilzunehmen und die Kosten durch die Krankenkassen erstattet zu bekommen. Das gilt bei der gesetzlichen (GKV) wie auch bei der privaten Krankenversicherung (PKV).

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Vorsorgeuntersuchung um Krankenheiten vorbeugen
  3. Liste der Vorsorgeuntersuchungen bei der GKV
  4. PKV und GKV im Vergleich
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer sich regelmäßig einer Vorsorgeuntersuchung unterzieht, stellt sicher, dass auftretende Erkrankungen schnell erkannt und rechtzeitig behandelt werden können.
  • Zu den Vorsorgeuntersuchungen gehören: Krebsfrüherkennung, Check-up ab 35, Zahnvorsorge, Impfungen, Schwangerschaftsvorsorge, Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen.
  • Bei der privaten Krankenversicherung kann der Patient auch die gewünschten alternativen Behandlungsmethoden mit in das Leistungsspektrum aufnehmen.

Vorsorgeuntersuchung um Krankenheiten vorbeugen

Wer sich regelmäßig einer Vorsorgeuntersuchung unterzieht, stellt sicher, dass auftretende Erkrankungen schnell erkannt und rechtzeitig behandelt werden können. Ob man diese Option jedoch in Anspruch nimmt oder nicht, bleibt jedem Versicherten selbst überlassen. In jedem Fall lohnt sich für alle, die eine passende Krankenversicherung – egal ob GKV oder PKV – suchen, beim Vergleich der einzelnen Tarife auch auf die Kostenerstattungen für Vorsorgeuntersuchungen zu achten. Denn: Manche private Versicherungen bezahlen nur eine Untersuchung pro Jahr.

Liste der Vorsorgeuntersuchungen bei der GKV

Da die Leistungen der GKV weitgehend einheitlich sind, ist die Frage, ob man Anspruch auf die Kostenerstattung für eine bestimmte Vorsorgeuntersuchung hat, für gesetzlich Versicherte einfacher zu beantworten. Eine Liste der wichtigsten Maßnahmen zur Früherkennung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden:

Krebsfrüherkennung

  • Gebärmutterhalskrebs-Untersuchung bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr
  • Brustuntersuchung ab dem 30. Lebensjahr (für Frauen)
  • Mammographie ab dem 50. Lebensjahr (für Frauen und Männer)
  • Prostatauntersuchung ab dem 45. Lebensjahr (für Männer)
  • Haut-Ganzkörperuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr (für Frauen und Männer)
  • Darmspiegelungen, Hautkrebs-Screening und Rektum-Untersuchung

Check-up ab 35

  • Blutdruckmessung (für Frauen und Männer)
  • Ganzkörperuntersuchung mit Blutproben, Blutzucker- und Cholesterinwerten und einem Beratungsgespräch

Zahnvorsorge

  • Zahnvorsorge-Untersuchungen ab dem 18. Lebensjahr zweimal jährlich; für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren dreimal jährlich
  • Jährliches Röntgen und Zahnsteinentfernung

Impfungen

  • Schutzimpfungen des Leistungskataloges
  • Regelimpfungen für Kinder (Diphterie, Poliomyelitis, Hepatitis B, Tetanus, Haemophilus, Masern, Röteln, Mums usw.)
  • Auffrischungsimpfungen – etwa für Tetanus
  • Nachholen fehlender Grundimpfungen

Schwangerschaftsvorsorge

Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft werden ebenfalls in großem Maße von der Krankenkasse übernommen. Die GKV übernimmt etwa:

  • Ultraschalldiagnostik
  • Untersuchung auf HIV
  • Untersuchung und Beratung der Wöchnerin
  • Blutuntersuchungen auf Infektionen
  • Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften

Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen

Eltern erhalten ein Untersuchungsheft für ihre Kinder gleich nach deren Geburt. Darin wird aufgelistet, welche Vorsorgeuntersuchung wann nötig ist und empfohlen wird. Um Wachstumsprobleme und Risiken zu vermeiden, sollten Eltern diese Pflicht wahrnehmen und ihre Kinder regelmäßig untersuchen lassen. Das gilt auch im Bereich der Orthopädie. Hier lassen sich in Kindheitstagen viele Beschwerden im Vorfeld verhindern. Fehlstellungen sind leichter korrigierbar und machen später weniger Probleme. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hier unter anderem die sogenannten U- und J-Untersuchungen. Diese enthalten beispielsweise:

  • Untersuchungen der Körperhaltung und Motorik (U1-Untersuchung)
  • Herz und Lungen (U1-Untersuchung)
  • Beurteilung von Haut, Organen, Geschlechtsteilen (U2-Untersuchung)
  • Vorsorgeuntersuchung Hüftultraschall (U3-Untersuchung)
  • Vorsorgeuntersuchung Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge (J2-Untersuchung)

Weitere Vorsorgeuntersuchungen finden Eltern im Untersuchungsheft ihrer Kinder. Der Großteil der Vorsorgeuntersuchungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Durch eine Krankenzusatzversicherung für Kinder kann der Schutz erweitert werden, um auch die Kosten für die restlichen Untersuchungen zu übernehmen.

PKV und GKV im Vergleich

Generell gilt, dass die PKV sämtliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bietet. Die Grund-Vorsorgeuntersuchungen, die hier aufgeführt wurden, gehören also auch bei der privaten Krankenversicherung dazu. Je nach Tarif können Versicherte zusätzliche Untersuchungen in Anspruch nehmen.

Unterschiede zwischen diesen beiden Krankenkassenmodellen zeigen sich eher bei den Behandlungen als bei den Vorsorgeuntersuchungen. Besonders bei alternativen Behandlungsmethoden werden sie deutlich: Bei der privaten Krankenversicherung kann der Patient auch die gewünschten alternativen Behandlungsmethoden mit in das Leistungsspektrum aufnehmen. Zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählen dagegen grundsätzlich nur solche Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit eindeutig erwiesen ist. Viele Krankenkassen übernehmen jedoch ausgewählte Methoden als Zusatzleistung.

Bei der Früherkennung ist zu beachten: Auch wenn die Vorsorgeuntersuchung an sich übernommen wird, werden eventuell folgende, weitere Leistungen (etwa eine Beratung oder empfohlene weiterführende Untersuchungen) nicht automatisch auch übernommen.

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