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Vermögenswirksame Leistungen

Die vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL, wurden im Jahr 1961 im Rahmen des ersten Vermögensbildungsgesetzes eingeführt und sollten durch die staatliche Förderung für Arbeitnehmer ein Anreiz zum Vermögensaufbau darstellen. Auf der Basis einer jährlichen Sparleistung von maximal 312 D-Mark erhielten Arbeitnehmer die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die Auszahlung war und ist an Einkommensobergrenzen gekoppelt. Im Laufe der Jahre wurden verschiedene Gesetzesnovellen verabschiedet. Die rechtliche Grundlage bildet heute das fünfte Vermögensbildungsgesetz.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann sind VL sinnvoll?
  3. Wer hat einen Anspruch?
  4. Investmentsparen
  5. Bausparen
  6. Bausparvertrag-Vergleich starten
  7. Betriebliche Altersvorsorge
  8. Die vermögenswirksamen Leistungen im Hinblick auf Sozialabgaben und Steuern
  9. Fazit: Bausparen, Investmentsparen oder Betriebsrente?
  10. Jetzt Depots vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermögenswirksame Leistungen können von allen Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden.
  • Zu den Anlagemöglichkeiten zählen: Bausparen, Investmentsparen und die betriebliche Altersvorsorge.
  • Bis auf die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge unterliegen die VL in voller Höhe der Besteuerung und der Sozialabgabenpflicht.

Wann sind vermögenswirksame Leistungen sinnvoll?

Wenn der Arbeitgeber VL anbietet, gilt prinzipiell, dass es immer sinnvoll ist. Denn das ist quasi ein geschenkter Sparplan. Auch wenn der Arbeitnehmer über die Einkommensgrenze für die staatliche Förderung kommt, lohnt es sich für ihn dennoch, die vermögenswirksamen Leistungen anzusparen. Schon bei einer kleinen Anlagesumme von z. B. 15 € und minimaler Verzinsung kommt über die Regelsparzeit ein vierstelliger Betrag raus – auch ohne staatliche Förderung.

Wenn der Arbeitgeber keine VL anbietet, kann es sich für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen lohnen, selbst ein ein VL-Sparplan einzuzahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten.

Wer hat einen Anspruch auf VL?

Vermögenswirksame Leistungen können von allen in Anspruch genommen werden, die nicht selbstständig sind. Die meisten Tarifverträge sehen eine Regelung vor, in welcher Höhe sich ein Unternehmen an den VL beteiligt. Auch wenn die Firma sich nicht beteiligt, können Verbraucher eigenständig sparen, um die Förderung zu erhalten.

Wurden zu Beginn neben Bausparverträgen auch Banksparpläne und Lebensversicherungen gefördert, so sind die Anlagemöglichkeiten heute auf drei Varianten begrenzt: die Anlage in Produktivvermögen (Aktienfonds), das Bausparen und die betriebliche Altersvorsorge. Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich jedoch.

Investmentsparen

Ist sein jährliches Einkommen nicht zu hoch, erhält der Sparer bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in Produktivvermögen (Aktienfonds) zusätzlich zum Sparbetrag eine staatliche Förderung – die Arbeitnehmersparzulage. Sie liegt jährlich bei 20 Prozent der Anlage, maximal 80 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf dafür 20.000 Euro bei Alleinstehenden, 40.000 Euro bei Verheirateten (abzüglich eventueller Kinderfreibeträge) nicht übersteigen.

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist eine Vertragsdauer von sieben Jahren, die aus sechs Jahren Anspardauer und einem anschließenden Ruhejahr besteht.

Bausparen

Die Arbeitnehmersparzulage erhalten beim Bausparen nur Anleger mit einem maximal zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro jährlich, 35.800 bei Verheirateten, abzüglich Kinderfreibeträge. Auf maximal 480 Euro Sparleistung erhalten sie eine Prämie in Höhe von 9 Prozent. Voraussetzung bei einem Bausparvertrag sind ebenfalls sechs Jahre Anspardauer plus ein Ruhejahr.

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Der Gesetzgeber sieht vor, dass Bausparen und Investmentsparen parallel mit Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage durchgeführt werden können. So erhalten Sparer eine noch höhere staatliche Förderung.

Betriebliche Altersvorsorge

Die dritte Form für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen ist eine betriebliche Altersversorgung. Einige Tarifverträge sehen inzwischen sogar vor, dass Arbeitnehmer nur noch einen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil haben, wenn sie sich für diesen Durchführungsweg entscheiden.

Die vermögenswirksamen Leistungen im Hinblick auf Sozialabgaben und Steuern

Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen Bestandteil des Bruttoeinkommens. Damit unterliegen sie in voller Höhe der Besteuerung und der Sozialabgabenpflicht. Dieser Sachverhalt greift jedoch nicht, wenn die Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung einfließen. Die Beiträge werden in diesem Fall dem Brutto entnommen und mindern das zu versteuernde Einkommen. Damit erhöht sich die Rentabilität enorm.

Bausparen und Investmentsparen

Der Arbeitgeberanteil erhöht die Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Die Zahlung der VL erfolgt aus dem Nettoeinkommen heraus, welches durch den Anstieg der Abgaben niedriger wird. Die vermögenswirksamen Leistungen werden nicht eins zu eins in den Sparvertrag abgeführt, sondern es muss aufgrund der Abgaben aus dem eigenen Netto faktisch ein zusätzlicher Beitragsanteil erbracht werden. Bei einem Steuersatz von 16 Prozent und 20 Prozent Sozialabgaben müssen aus dem Netto monatlich 14,40 Euro zusätzlich erbracht werden. Dieser Betrag übersteigt auf das Jahr gesehen die Förderung deutlich.

Betriebliche Altersversorgung

Da die Beiträge aus dem Brutto entnommen werden, sinkt das zu versteuernde und sozialabgabenpflichtige Einkommen. Die Anlage in eine bAV lässt sich am leichtesten anhand eines Beispiels erläutern. Der Arbeitnehmer verdient 2.000 Euro brutto, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Vor Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen beträgt das Nettoeinkommen 1.309 Euro. Durch den Einsatz der VL in die betriebliche Altersversorgung erhöht sich das Netto durch den anteiligen Wegfall von Steuern und Sozialabgaben auf 1.318 Euro. Der Aufbau einer Altersversorgung kostet damit keinen Cent, im Gegenteil, das Nettoeinkommen steigt an.

Fazit: Bausparen, Investmentsparen oder Betriebsrente?

Trotz der Brutto-Netto-Lohnbetrachtung kann keine verallgemeinernde Aussage über Vor- oder Nachteile getroffen werden. Ein Immobilienbesitzer, der die vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen eines Bausparvertrages für ein zinsgünstiges Darlehen nutzen möchte, wird diesen Weg immer vorziehen. Wer Aktiensparverträge für den Autokauf einplant, möchte nach sieben Jahren über sein Guthaben verfügen. Die Anlage in eine betriebliche Altersversorgung bedeutet heute ein höheres Nettoeinkommen, zwangsläufig aber auch, dass die Gelder bis zum Rentenalter eingefroren sind. Dazu kommt, dass eine Betriebsrente später ebenfalls versteuert werden muss und mit Krankenversicherungsbeiträgen behaftet ist.

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