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Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung

Ein Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass Ihre Hausratversicherung im Schadensfall nicht prüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. Nehmen Sie diese Klausel in Ihren Vertrag mit auf, erhalten Sie im Falle eines Schadens die entstehenden Kosten in vollem Umfang ersetzt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was bedeutet Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung?
  3. Unterversicherung berechnen: Formel
  4. Wann ist ein Unterversicherungsverzicht sinnvoll?
  5. Welche Voraussetzungen gelten?
  6. Unterversicherung vermeiden
  7. Hausratversicherung: Tarifvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel aus dem Versicherungsvertragsrecht.
  • Wird bei Vertragsabschluss die Klausel zum Unterversicherungsverzicht eingeschlossen, erhalten Sie im Schadensfall alle Kosten ohne Abzüge erstattet.
  • Ohne Unterversicherungsverzicht kann es sein, dass Sie lediglich einen Teil der entstandenen Kosten von Ihrer Hausratversicherung zurückerhalten.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung?

Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass Ihre Hausratversicherung eine Unterversicherung vertraglich ausschließt und somit keine Überprüfung Ihrer Versicherungssumme durchführt. Ihre Hausratversicherung ersetzt Ihnen Schäden also bis zur vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenze.

Haben Sie in der Hausratversicherung Ihre Versicherungssumme zu niedrig eingestuft, werden Schäden am Hausrat durch Versicherung nur anteilig ersetzt. Schließt man jedoch die Klausel zum Unterversicherungsverzicht ein seinem Vertrag mit ein, leistet die Versicherung immer in vollem Umfang.

Ein Unterversicherungsverzicht soll also verhindern, dass Sie durch eine Unterversicherung einen Großteil der Kosten selber tragen müssen. Eine Unterversicherung tritt besonders häufig in der Hausratversicherung auf. Aber auch in Verträgen zur Wohngebäudeversicherung findet sich die Unterversicherungsverzichtsklausel. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Paragraph 75 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), auch bekannt als Klausel 7712.

Was ist Unterversicherung?

Eine Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn der Wert Ihres Hausrats Ihre Versicherungssumme übersteigt.

Beispiel: Sie haben bei Abschluss Ihrer Hausratversicherung eine Versicherungssumme von 40.000 Euro gewählt. Ihr Hausrat ist allerdings insgesamt 50.000 Euro wert. Kommt es jetzt zu einem großen Schadensfall, wie beispielsweise einem Brand, und Ihr Hausrat wird komplett zerstört, ersetzt Ihnen Ihre Hausratversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden.

  • Fall 1: Sie haben in Ihrem Vertrag die Klausel zum Unterversicherungsverzicht vereinbart. Ihre Hausratversicherung ersetzt Ihnen den Schaden in voller Höhe. Auch dann, wenn Ihre Versicherungssumme niedriger als der entstandene Schaden ist.
  • Fall 2: Sie haben in Ihrem Vertrag die Klausel zum Unterversicherungsverzicht nicht vereinbart. Sie sind im Schadensfall unterversichert - denn Sie liegen 20.000 Euro über Ihrer Versicherungssumme. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen die Kosten für den entstandenen Schaden nur anteilig. Sie müssen den Rest der Kosten selber tragen.

Unterversicherung berechnen: Mit dieser Formel klappts

Haben Sie keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart, können Sie Ihre aktuelle Unterversicherung mit Hilfe der folgenden Formel berechnen:

Höhe Ihrer Versicherungssumme multipliziert mit Höhe des Schadens geteilt durch Wert Ihres Hausrats

Beispielhafte Berechnung zur Unterversicherung

Familie Müller schließt eine Hausratversicherung ab. Der Unterversicherungsverzicht gilt als nicht vereinbart. Nach einem Rohrbruch im Badezimmer entsteht ein großer Wasserschaden. Die Versicherungssumme von Familie Müller liegt bei 40.000 Euro. Laut eines Gutachters, liegt die Höhe des Schadens bei 20.000 Euro. Der Wert des Hausrats liegt allerdings bei 50.000 Euro. Laut Formel berechnet sich die Unterversicherung wie folgt:

40.000 Euro multipliziert mit 20.000 Euro geteilt durch 50.000 Euro = 16.000 Euro.

Familie Müller erhält von Ihrer Hausratversicherung also nur einen anteiligen Schadensersatz in Höhe von 16.000 Euro. Für die Restsumme (hier: 4.000 Euro) muss Familie Müller selbst aufkommen.

Wann ist ein Unterversicherungsverzicht sinnvoll?

Der vertragliche Einschluss eines Unterversicherungsverzichts ist für alle Versicherungsnehmer empfehlenswert. Denn so vermeiden Sie, dass Sie besonders bei schweren Schäden auf einem hohen Kostenanteil sitzen bleiben.

Tipp: Einige Versicherungen schließen die Klausel Unterversicherungsverzicht automatisch in ihren Vertrag mit ein, wenn pro Quadratmeter eine gewisse Mindestversicherungssumme gewählt wurde. Hier hilft Ihnen ein kostenloser Tarifvergleich, um eine günstige Hausratversicherung mit Rundumschutz zu finden.

Zusätzlich biete Ihnen ein Unterversicherungsverzicht immer die folgenden Vorteile:

  1. Im Schadensfall prüft Ihre Versicherung nicht, ob eine Unterversicherung vorliegen könnte.
  2. Die Schadensabwicklung ist daher unkompliziert und schnell.
  3. Sie müssen Ihre notwendige Versicherungssumme nicht detailliert anhand des Werts Ihres Hausrats berechnen und bei Neuanschaffungen nicht regelmäßig aktualisieren.

Welche Voraussetzungen gelten für den Unterversicherungsverzicht?

Damit der Unterversicherungsverzicht vereinbart werden kann, müssen folgende zwei Bedingungen bei Vertragsabschluss erfüllt werden:

  1. die gewählte Versicherungssumme muss mindestens so hoch sein, wie die pauschal berechnete Versicherungssumme auf Grundlage der Quadratmeteranzahl
  2. die Wohnfläche muss im Vertrag korrekt angegeben sein.

Unterversicherung vermeiden: So einfach ist es

Generell können Sie eine Unterversicherung in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ganz einfach vermeiden. Nutzen Sie einfach einen Wertermittlungsbogen, in welchen Sie all Ihre Einrichtungs-, Gebrauchs- oder Wertgegenstände eintragen. Da es sich bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung um eine Neuwertentschädigung handelt, tragen Sie immer den aktuellen Neupreis für Ihren Hausrat ein. Kurz gesagt: Geben Sie immer den Preis an, den ein Ersatz im Moment kosten würde. Der Originalpreis ist nicht für die Entschädigung wichtig.

Die Summe Ihrer Auflistung ergibt die Versicherungssumme, die Sie bei Vertragsabschluss mindestens wählen sollten.

Wichtig: Sie haben Weihnachtsgeld erhalten und sich davon einen neuen teuren Fernseher geleistet? Oder haben Sie eine Erbschaft erhalten? Dann überprüfen Sie die Höhe Ihrer Versicherungssumme. Hat sich der Wert Ihres Hausrats gesteigert, dann teilen Sie das unverzüglich Ihrer Versicherung mit.

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