Das Kyoto-Protokoll
1997 fand sich die Staatengemeinschaft im japanischen Kyoto zur 3. Klimakonferenz (COP3) ein. Ergebnis dieses Gipfels war der Beschluss des Kyoto-Protokolls. Mit dem Kyoto-Protokoll, das im Februar 2005 in Kraft trat, verpflichteten sich die Vertragsstaaten, die Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase – darunter Kohlendioxid, Methan und FCKW – im Zeitraum von 2008 bis 2012 um mindestens fünf Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Das Kyoto-Protokoll gilt als Meilenstein in der internationalen Klimapolitik, da es erstmals völkerrechtlich verbindliche Emissionsreduktionsziele für Industrieländer festgelegt und diese mit einem klar definierten zeitlichen Rahmen versehen hat.
Auf den folgenden Konferenzen wurde das Kyoto-Protokoll stetig ergänzt und neu ausgestaltet. Die Verlängerung des Kyoto-Protokolls über die erste Verpflichtungsperiode bis 2012 hinaus wurde von der Staatengemeinschaft beschlossen, schärfere Reduktionsziele wurden formuliert. Dabei kam es durchaus zu Rückschlägen in den Verhandlungen. Die UN-Klimakonferenz von Bali im Jahr 2007, die das weitere Vorgehen auf dem Weg zu einem Kyoto-Nachfolge-Abkommen zum Ziel hatte, drohte zu einem Fiasko zu werden. Die langwierigen Verhandlungen waren bis zuletzt von der fehlenden Kompromissbereitschaft der USA gezeichnet, die sich nicht auf verbindliche Zielmarken einlassen wollten, sondern auf freiwillige Selbstverpflichtung und die Innovationskraft der Wirtschaft setzten. Dass letztendlich mit dem „Fahrplan von Bali“ gemeinsame Klimaschutzbestrebungen formuliert werden konnten, ist der Solidarisierung Europas mit den Schwellenländern zu verdanken.
Der zwei Jahre später in Kopenhagen erfolgte Gipfel war als Misserfolg zu werten. Die Staatengemeinschaft konnte sich nicht auf eine Nachfolgeregelung für das Kyoto-Protokoll einigen, es wurde lediglich die „Kopenhagener Vereinbarung“ formuliert, die jedoch nicht rechtsverbindlich ist.
Eine zweite Verpflichtungsperiode für das Kyoto-Protokoll
Erst auf der UN-Klimakonferenz im südafrikanischen Durban Ende 2011 kamen die Vertragsstaaten zu einer Einigung über eine zweite Verpflichtungsperiode für das Kyoto-Protokoll, die am 1. Januar 2013 beginnen soll. Darüber hinaus wurde der Fahrplan für ein weiteres völkerrechtlich verbindliches Klimaabkommen beschlossen, das 2020 in Kraft treten soll. Eine bittere Note erhielt die Konferenz von Durban lediglich durch den überraschenden Ausstieg Kanadas aus dem Kyoto-Protokoll. Kanadas Umweltminister begründete seine Entscheidung mit der Einschätzung, dass das Kyoto-Protokoll ohne eine Beteiligung der beiden größten Treibhausgas-Emittenten USA und China nicht funktionieren könne.
Strittig sind nach allen Konferenzen weiterhin vor allem der Umfang und die Verteilung der künftigen Treibhausgas-Reduktionen, die Einbindung von Schwellen- und Entwicklungsländern in die Reduktionsverpflichtungen sowie die Höhe der Finanztransfers.
Minimalkonsens in Doha: Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020
Auf der UN-Klimakonferenz in Doha im Dezember 2012 fand man lediglich zu einem Minimalkonsens: Die Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis zum Jahr 2020 soll den Ausstoß klimaschädlicher Gase verringern. Für deutsche Umweltverbände und viele Politiker der SPD und der Grünen war das Ergebnis eine Enttäuschung.
Strittig sind weiterhin insbesondere der Umfang und die Verteilung der künftigen Treibhausgas-Reduktionen, die Einbindung von Schwellen- und Entwicklungsländern in die Reduktionsverpflichtungen sowie die Höhe der Finanztransfers.
Altmaier sieht neuen Geist für Weltklima-Abkommen
Mit Hilfe der Staats- und Regierungschefs soll bis zum Klimagipfel 2015 ein Weltklimavertrag auf den Weg gebracht werden.
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