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Der Standardtarif und der Basistarif sind einheitliche Tarife in der privaten Krankenversicherung (PKV), die gewährleisten sollten, dass jeder im Krankheitsfall auf die Versicherung zugreifen kann. Der Standardtarif kommt nur für langjährige Privatpatienten in Frage, der Basistarif ist hingegen für eine breite Personengruppe zugänglich.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Der Basistarif
  3. Im Basistarif ist keine Gesundheitsprüfung nötig
  4. Beiträge beim Basistarif
  5. Leistungen beim Basistarif
  6. Der Standardtarif
  7. Beiträge und Leistungen beim Standardtarif
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein größer Vorteil welcher der PKV-Basistarif bietet, ist die Tatsache, dass keine Gesundheitsprüfung nötig ist.
  • Die Beiträge zur Krankenversicherung dürfen beim Basistarif nicht den Höchstbeitrag der GKV übersteigen.
  • Der Standardtarif ist günstiger als der Basistarif, bietet aber auch weniger Leistungen an.

Der Basistarif

Der Basistarif wurde in der PKV am 1. Januar 2009 eingeführt. Er ist einheitlich und sieht bei jeder Krankenversicherung die gleichen Leistungen und den gleichen Höchstbeitrag vor. Beides ist im Gesetz festgelegt. Ein großer Nachteil des Basistarifs ist jedoch, dass hier der Versicherte stets einen festgelegten Leistungsumfang erhält. Er kann keine zusätzlichen Leistungen wie etwa Chefarztbehandlung durch Erhöhung des Beitrags dazu buchen. Somit entfällt im Basistarif der wichtigste Vorteil der privaten Krankenversicherung gegenüber der GKV.

Im Basistarif ist keine Gesundheitsprüfung nötig

Einer der größten Vorteile, die der PKV-Basistarif bietet, ist die Tatsache, dass hier keine Gesundheitsprüfung nötig ist. Anders als bei den meisten anderen PKV-Tarifen können sich vorbelastete Patienten hier einiges an Nerven ersparen. Nicht selten werden manche Personen aus der Versicherung ausgeschlossen, weil sie die Gesundheitsprüfung nicht bestehen. Damit diese ihre Krankenversicherungspflicht erfüllen können, gibt es den Basistarif. Zum einen muss jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, in der Krankenkasse seiner Wahl im Basistarif aufgenommen werden (Kontrahierungszwang). Zum anderen gibt es in diesem Tarif weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse. Der Beitrag wird also in erster Linie durch das Alter bestimmt.

Beiträge beim Basistarif

Die Beiträge zur Krankenversicherung dürfen beim Basistarif nicht den Höchstbeitrag der GKV übersteigen. Dieser wird berechnet, indem zum einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen addiert wird. 2017 beträgt der Zusatzbeitragssatz 1,1 Prozent. Der Höchstbeitrag liegt also bei 15,7 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, was 665,29 Euro pro Monat entspricht.

Wer laut SGB II oder SGB XII hilfsbedürftig ist (oder durch die Bezahlung des vollen Betrags hilfsbedürftig werden würde), kann den Beitrag halbieren lassen. Wer den ermäßigten Beitragssatz nicht aufbringen kann, kann außerdem einen staatlichen Zuschuss von bis zu 125 Euro beantragen. Darüber hinaus kann der Beitrag durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts gesenkt werden.

Leistungen beim Basistarif

Im Basistarif muss die PKV einen Leistungskatalog anbieten, der mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist, aber nicht identisch sein muss. En wichtiger Unterschied zur GKV ist etwa, dass Ärzte und Zahnärzte die Behandlung von Versicherten im Basistarif ohne Begründung ablehnen dürfen. Bei GKV-Versicherten muss die Ablehnung dagegen begründet sein. Somit steht es Ärzten frei, Basistarif-Patienten einfach wegen der geringeren Vergütung abzulehnen. Für Basistarif-Versicherte kann es also wichtig sein, zu erfahren, welche Ärzte bereit sind, sie zu behandeln. Entsprechende Listen erhalten sie direkt bei ihrer Versicherungsanstalt. Im Zweifelsfall können sie direkt beim gewünschten Arzt nachfragen.

Wichtig: Die Finanzierungsfragen sollten immer vorab und nicht erst nach der Behandlung geregelt werden. Sonst kann es passieren, dass Versicherte auf hohen Kosten sitzen bleiben, die am Ende nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

Der Standardtarif

Der Standardtarif ist günstiger als der Basistarif, bietet aber auch weniger Leistungen an. Er ist der „Vorgänger“ des Basistarifs und wurde für ältere PKV-Mitglieder entwickelt, die die Kosten der normalen Tarife wegen altersbedingter Beitragserhöhung und eventueller Einkommensschwäche nicht bezahlen konnten. Entsprechend kommt der Standardtarif nur für Personen in Frage, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei der PKV versichert waren. Sie können in folgenden Fällen in diesen Tarif wechseln:

  • Wenn sie seit mindestens 10 Jahren bei der PKV versichert sind und das 65. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wenn sie seit mindestens 10 Jahren bei der PKV versichert sind, das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
  • Wenn sie seit mindestens 10 Jahren bei der PKV versichert sind, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen und ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Beiträge und Leistungen beim Standardtarif

Die PKV-Beiträge im Standardtarif sind – genauso wie im Basistarif – auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Ehepaare haben jedoch den Vorteil, dass ihre Beiträge gemeinsam nicht 150 Prozent des Höchstbeitrags übersteigen können – das heißt, einer der Eheleute muss eventuell nur einen halben GKV-Höchstbeitrag zahlen. Für beihilfeberechtigte Versicherte reduziert sich der Beitrag beihilfesatzkonform.

Entsprechend geringer ist auch der Leistungsumfang: Beim Standardtarif bezahlt die PKV etwa in den Bereichen Haushaltshilfe, ambulante Psychotherapie oder Kuren deutlich weniger Leistungen als beim Basistarif. Darüber hinaus können im Basistarif Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, was im Standardtarif nicht möglich ist. Ein Vorteil des Standardtarifs ist dagegen etwa die freie Arztwahl.

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