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Krankenhaustagegeld Vergleich

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Mehr Komfort und Behandlung durch Spezialisten im Krankenhaus

Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist nicht kostenlos. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt lediglich die Kosten für die grundsätzlichen Leistungen. Wünschen Sie sich beispielsweise mehr Komfort bei der Unterbringung oder eine Behandlung durch den Chefarzt, müssen Sie hierfür selbst aufkommen. Eine Krankenhaustageversicherung kann Ihnen das ermöglichen: durch diese erhalten Sie während Ihres Aufenthalts täglich einen zuvor vereinbarten Betrag, mit dem Sie bestimmte Extras finanzieren können.

Inhalt dieser Seite
  1. So geht der Vergleich
  2. Was ist das Krankenhaustagegeld?
  3. Wann ist die Versicherung sinnvoll?
  4. Wer zahlt Krankenhaustagegeld?
  5. Abgrenzung zum Krankengeld
  6. Alternativ: das Krankentagegeld
  7. Leistungen, Höhe, Dauer
  8. Genesungsgeld als Ergänzung
  9. Häufig gestellte Fragen
  10. Das ist Verivox

Krankenhaustagegeld im Vergleich: So funktioniert es

In unserem kostenlosen Rechner können Sie bequem verschiedene Krankenzusatzversicherungen miteinander vergleichen. So finden Sie in nur drei einfachen Schritten die optimale Police zum besten Preis:

  1. Geben Sie im Rechner Ihr Geburtsjahr ein.
  2. Unter den gewünschten Leistungen können Sie unter anderem Ihre bevorzugte Unterbringung im Krankenhaus und die Höhe des Krankentagegeldes wählen. Machen Sie außerdem die relevanten Angaben zum Versicherungsnehmer.
  3. Fordern Sie einen individuellen Vergleich an. Ein Versicherungsexperte kontaktiert Sie daraufhin, um Sie persönlich zu beraten.

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Was ist das Krankenhaustagegeld?

Ein Versicherter, der eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen hat, erhält von seiner Versicherungsgesellschaft für jeden Tag, den er aus medizinischer Notwendigkeit im Krankenhaus verbringt, einen festen Geldbetrag in vertraglich vereinbarter Höhe. Die Beiträge der Krankenhaustagegeldversicherung werden altersunabhängig berechnet. Für ältere Versicherte entstehen also keine höheren Monatszahlungen als für jüngere.

Mit dem Krankenhaustagegeld soll der finanzielle Mehraufwand, den ein Krankenhausaufenthalt bedeutet, abgesichert werden. Dadurch sind im Krankheitsfall auch gewünschte Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, möglich.

Einige Versicherungsgesellschaften zahlen das Krankenhaustagegeld nur bei vollstationärer Aufnahme, andere leisten auch bei einer teilstationären Behandlung. Hier lohnt es sich, Tarife und Leistungen gründlich miteinander zu vergleichen.

Für wen ist eine Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll?

Wer die Kosten eines Krankenhausaufenthalts finanziell absichern, aber bei der Verwendung der Auszahlungssumme flexibel bleiben möchte, findet in einer Krankenhaustagegeldversicherung eine interessante Alternative zum Beispiel zur meist teureren privaten Krankenhauszusatzversicherung. Denn beim Krankenhaustagegeld entscheidet der Versicherte ohne jeden Nachweis der Verwendung, was er mit dem Zusatzbetrag finanzieren möchte.

Welche Versicherungen zahlen Krankenhaustagegeld?

Angeboten wird die Zusatzleistung Krankenhaustagegeld im Rahmen der privaten Krankenversicherungen, der privaten Krankenzusatzversicherungen oder der Unfallversicherungen. Im Angebotsspektrum einiger Versicherungsunternehmen und privater Krankenkassen finden sich auch reine Krankenhaustagegeldversicherungspolicen, die nur diesen Schutz bieten.

Der Patient geht zunächst in Vorkasse und die private Krankenkasse zahlt ihm dem Tagegeldbetrag nachträglich zurück. Als Nachweis für die Leistungspflicht muss der Patient der Versicherung eine Bescheinigung der Klinik über den Krankenhausaufenthalt vorlegen.

Krankenhaustagegeld aus der Unfallversicherung

Als Zusatzleistung der Unfallversicherung wird das Krankenhaustagegeld nur bei einem Krankenhausaufenthalt aufgrund von Unfällen gezahlt. Bezugsberechtigt sind Patienten bei einem Krankenhausaufenthalt mit einer medizinischen Behandlung bis zu drei Jahre nach einem Unfall. Für stationäre Klinikaufenthalte, die nicht durch einen Unfall, sondern durch eine Krankheit bedingt sind, zahlt die Unfallversicherung kein Krankenhaustagegeld.

Abgrenzung zum Krankengeld

Krankenhaustagegeld sollte nicht mit Krankengeld und Krankentagegeld verwechselt werden. Während für das Krankenhaustagegeld eine private Zusatzversicherung abgeschlossen wird, ist das Krankengeld eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach sechs Wochen beziehungsweise 43 Tagen Krankschreibung muss nicht mehr der Arbeitgeber den Lohn seines erkrankten Arbeitnehmers weiterzahlen, sondern die Krankenkasse übernimmt die Lohnfortzahlung für bis zu 78 Wochen Krankheitsdauer.

Krankengeld wird dem kranken Arbeitnehmer in einer Höhe von 70 Prozent seines Bruttoeinkommens, beziehungsweise höchstens 90 Prozent seines Nettoverdienstes gezahlt. Vom niedrigeren dieser beiden Beträge wird der Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen und direkt an die gesetzlichen Sozialversicherungen weitergeleitet. Den übrigen Betrag bekommt der Versicherte als Krankengeld ausgezahlt.

Alternativ: das Krankentagegeld

Als Ersatz für das Krankenhaustagegeld kann die Krankentagegeldversicherung dienen. Sie stellt eine Ergänzung zum Krankengeld dar. Krankentagegeld-Policen können so gestaltet werden, dass dem Versicherungsnehmer bis zu 100 Prozent seines Nettoverdiensts für die gesamte Zeit seiner Krankheit ausgezahlt werden. Privatversicherte, die kein Krankengeld erhalten, sollten auf jeden Fall eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um diese Verdienstlücke zu schließen.

Achtung!

Sowohl Krankengeld als auch Krankentagegeld erhält der Versicherte, wenn er arbeitsunfähig – also krankgeschrieben – ist. Krankenhaustagegeld wird hingegen nur im Zusammenhang mit einem Klinikaufenthalt ausgezahlt.

Krankenhaustagegeld: Leistungen, Höhe, Dauer

Ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus kostet jeden Tag Geld. Patienten über 18 Jahren müssen seit dem 1. Januar 2004 für die Unterbringung im Krankenhaus eine festgesetzte Zuzahlung von 10 Euro je Tag selbst übernehmen. Diese Regelung wird auf bis zu 28 Krankenhaustage im Jahr angewendet (gemäß § 39 Absatz 4 SGB V). Zu dieser Zuzahlung können sich weitere individuelle Kosten addieren. Dazu zählen etwa:

  • Kinderbetreuung
  • Haushaltshilfe
  • Tierpension
  • Fahrtkosten von Angehörigen
  • Gebühren für Fernseher, WLAN und Telefon im Krankenzimmer

Innerhalb des Krankenhauses bringen Nicht-Kassenleistungen mehr Behandlungskomfort, kosten allerdings zusätzlich Geld. Solche Kostenfaktoren können beispielsweise folgende sein:

  • Wunsch nach Chefarztbehandlung
  • Rooming-in eines Elternteils im Krankenhauszimmer des kranken Kindes
  • Wechsel aus dem Mehrbettzimmer in ein Zwei- oder Einbettzimmer

Das Krankenhaustagegeld wird in einer Höhe von meist 10 bis 150 Euro je Tag des Aufenthalts ausgezahlt. Welche konkrete Höhe für Ihr Krankenhaustagegeld sinnvoll ist, können Sie im Zuge des Vertragsabschlusses vorab mit dem Versicherungsunternehmen besprechen. Der Betrag wird vorab festgelegt und richtet sich nicht etwa nach dem Umfang der Behandlung im Krankenhaus.

Besonders günstig am Krankenhaustagegeld ist, dass es zur freien Verwendung ausgezahlt wird. Sie können also jederzeit selbst entscheiden, wofür Sie das Geld bei einem Krankenhausaufenthalt ausgeben möchten.

Ab wann und wie lange wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?

Die Versicherung zahlt das Krankenhaustagegeld für jeden Tag, den der Versicherte aus medizinischer Notwendigkeit im Krankenhaus verbringt. Der Tag der Aufnahme sowie der Entlassungstag gelten dabei als ganze Krankenhaustage.

In den meisten Fällen können Versicherungsnehmer Krankenhaustagegeldversicherungen nicht ohne Wartezeit abschließen. Diese Sperrfrist dauert ab Vertragsabschluss üblicherweise drei Monate. Während dieser Zeit haben Sie noch keinen Anspruch auf eine Leistung des Versicherers. In einigen Fällen gilt für den Bezug von Krankenhaustagegeld eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Diese müssen Sie bei Behandlungen in den folgenden Bereichen einhalten:

  • Kieferorthopädie
  • Zahn- und Zahnersatzbehandlungen
  • Psychotherapie

Für stationäre Krankenhausaufenthalte aufgrund eines Unfalls gibt es hingegen keine Wartefrist. Versicherte können das Krankenhaustagegeld für maximal 78 Wochen im Rahmen der gleichen Erkrankung beziehen. Werden mehrere stationäre Krankenhausaufenthalte für dieselbe Krankheit notwendig, wird die Gesamtzeit der Einzelaufenthalte zusammengezählt.

Höhe des Krankenhaustagegelds

Die Höhe des Krankenhaustagegelds legen Sie über Ihren monatlichen Beitrag fest. Innerhalb eines bestimmten Rahmens können Sie den Betrag, den Sie bei einem Krankenhausaufenthalt täglich zur Verfügung haben möchten, selbst auswählen und mit Ihrem Versicherer vereinbaren. Überlegen Sie vor Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung, was Sie mit dem Betrag in Fall eines Krankenhausaufenthalts finanzieren möchten. Sie können das passende Krankenhaustagegeld etwa folgendermaßen berechnen:

20 Euro genügen als Grundabsicherung, um die tägliche Zuzahlung von 10 Euro und kleinere Extras bezahlen zu können. Größere Wünsche wie eine Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer können Auszahlungssummen von 150 Euro durchaus rechtfertigen. Die täglichen Kosten eines Einzelzimmers liegen etwa in dieser Höhe. Bestehen Sie auf einer Behandlung durch den Chefarzt, kann dieser das 3,5-fache der Kosten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen. Das gilt allerdings nicht, wenn er der einzige Arzt im Krankenhaus ist, der eine bestimmte, bei Ihnen nötige Behandlung durchführen kann. In diesem Fall müssen Sie für seine Leistung kein Krankenhaustagegeld ausgeben: die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten.

Genesungsgeld als Ergänzung

Auch nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt der Patient mitunter noch einige Zeit, um wieder vollständig gesund zu werden. Ein Genesungsgeld, das nach Abschluss der Behandlung im Krankenhaus gezahlt wird, kann hilfreich sein. Das gilt insbesondere, wenn in der Genesungsphase ein erhöhter finanzieller Aufwand entsteht – beispielsweise für Fahrten zu Nachkontrollen.

Das Genesungsgeld müssen Versicherte vorab als zusätzliche Leistung mit ihrer privaten Unfall- oder Krankenversicherung vereinbaren. Voraussetzung für den Bezug von Genesungsgeld ist ein vorausgegangener Krankenhausaufenthalt, während dem der Patient Krankenhaustagegeld erhalten hat. Die Höhe des Genesungsgelds ist vom Krankenhaustagegeld abhängig. Soll das Genesungsgeld aus der Unfallversicherung gezahlt werden, muss der Aufenthalt im Krankenhaus durch einen Unfall bedingt sein.

Wie lange wird das Genesungsgeld gezahlt?

Ein Genesungsgeld erhalten Versicherte, die auch nach einem Krankenhausaufenthalt noch krankgeschrieben sind. Die Höchstzahlungszeit für Genesungsgeld liegt bei 150 Tagen. Für günstigere Monatsbeiträge können Sie mit der Versicherung Staffelbeträge vereinbaren.

Beispiel für eine Staffelung

  • Bis zum zehnten Krankschreibungstag beträgt das Genesungsgeld 100 Prozent des Krankenhaustagesgeldes.
  • Ab dem elften Tag sinkt der Auszahlungsbetrag auf die Hälfte des Krankenhaustagegelds.
  • Vom 20. Krankschreibungstag bis zur Genesung wird noch ein Viertel ausgezahlt.
  • Das Genesungsgeld endet spätestens mit dem 100. Krankschreibungstag.

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Zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Um das Leistungsrisiko einschätzen zu können, verlangen viele Versicherer die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Haben Sie Vorerkrankungen, müssen Sie diese angeben. Kommt das Versicherungsunternehmen zu dem Schluss, dass in Ihrem Fall von einem hohen Risiko auszugehen ist, wirkt sich das auf die Höhe Ihrer Beitragszahlungen aus. Unter Umständen kann auch die Ablehnung Ihres Aufnahmeantrags folgen. Bei wenigen Versicherern haben Sie die Möglichkeit, Krankenhaustagegeld ohne vorherige Gesundheitsprüfung zu bekommen. Solche Tarife gehen allerdings mit hohen Kosten oder mit Leistungseinschränkungen einher. Die Wartezeiten gelten üblicherweise unabhängig davon, ob Sie eine Krankenhaustagegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Verzichtet ein Versicherer auf die übliche Sperrfrist, erhalten Sie das Krankenhaustagegeld keinesfalls ohne vorherige Gesundheitsfragen.

Anders als bei einem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie in der Regel kein Krankenhaustagegeld bei einer Reha oder Kur. Abweichungen hiervon können unter Umständen in den Vertragsbedingungen des Tarifs vereinbart werden. Einen generellen Anspruch haben Sie allerdings nicht, wenn Sie sich in einer Einrichtung behandeln lassen, die kein Krankenhaus ist.

Da eine Entbindung als medizinisch notwendige Behandlung gilt, erhalten Sie auch für den damit verbundenen Krankenhausaufenthalt Geld von Ihrer Versicherung. Häufig verlangen Versicherer für diesen Fall jedoch eine Wartezeit von acht Monaten. Bestenfalls schließen Sie die Versicherung für das Krankenhaustagegeld ab, bevor Sie sich für Kinder entscheiden.

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