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Ein Kontoauszug ist ein von der Bank erstelltes Dokument, welches über den Kontostand und die Ein- und Auszahlungen Auskunft gibt. Bankkunden sollten ihre Kontoauszüge regelmäßig prüfen, um einen Überblick über die eigene finanzielle Lage zu bekommen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was steht auf dem Kontoauszug?
  3. Kontoauszüge kontrollieren: Auch Kunden haben ihre Pflichten
  4. Informationspflicht der Banken: Zwangsauszug
  5. Wegschmeißen oder nicht? Die Aufbewahrungspflicht bei Kontoauszügen
  6. Nicht nur beim klassischen Girokonto gibt es Kontoauszüge
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Banken sind laut Artikel 248 § 8 EGBGB gesetzlich dazu verpflichtet, die Kunden regelmäßig über Veränderungen auf ihren Konten zu informieren.
  • Auch Kunden haben ihre Pflichten: Sie müssen ihre Kontoauszüge und ihren Kontostand regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig Fehler zu entdecken.
  • Privatpersonen haben nur in seltenen Fällen die Pflicht zur Aufbewahrung von Kontoauszügen, zum Beispiel wenn sie mehr als 500.000 Euro jährlich verdienen.

Was steht auf dem Kontoauszug?

Die Kontoauszugsdaten umfassen:

  • Name des Kontoinhabers
  • IBAN und BIC
  • alle Bewegungen und Buchungen auf dem Konto

Im Klartext heißt das, dass alle getätigten Umsätze in Soll (Belastung) und Haben (Gutschrift) und der aktuelle Anfangs- und Endbestand angezeigt werden. Die Banken sind laut Artikel 248 § 8 EGBGB gesetzlich dazu verpflichtet, die Kunden regelmäßig über Veränderungen auf ihren Konten zu informieren.

Kontoauszüge kontrollieren: Auch Kunden haben ihre Pflichten

Die Pflicht der Bankkunden besteht darin, ihren Kontostand regelmäßig zu kontrollieren. Dadurch können fehlerhafte Buchungen identifiziert und gegebenenfalls zurückgeholt werden. Um die Kontoauszüge zu bekommen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Viele Banken stellen sogenannte Kontoauszugsdrucker zur Verfügung oder ermöglichen es ihren Kunden, Kontoauszüge über eine Funktion am Geldautomaten zu beziehen. Wer sich jedoch die lästige Filialsuche oder den Weg zu einem Kontoauszugdrucker ersparen möchte, der kann sie über das Online-Banking beziehen.

Früher gab es den Kontoauszug nur in Papierform, heutzutage kann man ihn aber auch online erhalten. Dies erleichtert die Handhabung von Kontoauszügen ungemein. Auf dem elektronischen Kontoauszug erhält der Kunde dieselben Informationen wie auch auf den klassischen Kontoauszügen auf Papier. Je nach Bank ist im Onlinebanking-Portal ein Kontoauszugsordner vorhanden, in dem die elektronischen Kontoauszüge gesammelt werden können.

Informationspflicht der Banken: Zwangsauszug

Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Kunden regelmäßig über die Aktivitäten auf ihrem Girokonto zu informieren. Rufen die Kontoinhaber ihre Kontoauszüge aber nicht regelmäßig ab, so müssen die Kreditinstitute ihnen per Post Zwangsauszüge zusenden. Dafür erheben sie meist eine Gebühr von mehreren Euro. Um diese zwar geringen, aber unnötigen Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Kontoauszüge regelmäßig selbst zu besorgen. Neben der Kostenersparnis ist dadurch auch die rechtzeitige Identifikation falscher oder betrügerischer Buchungen gewährleistet.

Wegschmeißen oder nicht? Die Aufbewahrungspflicht bei Kontoauszügen

In Deutschland gibt es für Privatpersonen keine Pflicht zur Aufbewahrung von Kontoauszügen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: In einigen wenigen Fällen sind Verbraucher doch dazu angehalten, ihre Kontoauszüge aufzubewahren. Zum Beispiel, wenn Handwerker bezahlt wurden oder die Kontoauszüge Informationen in Bezug auf den Kauf oder den Bau des Eigenheims beinhalten. In diesem Fall müssen die Belege für zwei Jahre aufgehoben werden. Sie dienen zum einen bei der Überprüfung, ob Handwerker die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen haben, als Beweismaterial. Zum anderen können damit Zahlungen, die beim Bau eines Eigenheims geleistet wurden, nachgewiesen werden.

Auch Vielverdiener ab einem Jahresgehalt von 500.000 Euro müssen die Kontoauszüge per Gesetz für sechs Jahre aufbewahren. Normalverdiener müssen ihre Auszüge nicht aufheben. Allerdings ist es auch für sie ratsam, ihre Belege für zwei bis drei Jahre zu behalten, um gegebenenfalls Zahlungen nachweisen zu können. Es kommt leider immer wieder vor, dass für bereits gezahlte Interneteinkäufe noch nach einem Jahr Mahnungen im Briefkasten liegen.

Ist ein Kontoauszug nicht auffindbar oder verloren gegangen, kann er bei der Bank nachgefordert werden. Diese müssen die Auszüge zehn Jahre lang archivieren. Die Gebühr für die Nachbestellung verlorener Kontoauszüge ist aber oft um einiges teurer als für die Zusendung von Zwangsauszügen.

Nicht nur beim klassischen Girokonto gibt es Kontoauszüge

Verbraucher, welche in die Riester-Rente einzahlen oder bausparen, bekommen ebenfalls Kontoauszüge. Diese werden einmal jährlich vom Kreditinstitut erstellt und zeigen, auf welchem Stand sich die Spareinlagen befinden oder wie hoch derzeit die Rente ausfallen wird.

Die Konten von Firmenkunden verzeichnen in der Regel jeden Monat viele Buchungen. Daher lohnt es sich für sie, einen Kontoauszugsmanager zu nutzen. Dabei handelt es sich um eine Software, welche die Bewegungen auf dem Geschäftskonto dem Steuerberater direkt als Kontoauszug zugänglich macht und ihm so seine Arbeit erleichtert.

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