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Hunde, die bellen, beißen nicht. Aber gerade das Hundebellen ist oft schon erheblicher Störfaktor. Gerade in städtischen Wohngebieten kommt dies immer wieder vor. Viele Hunde bellen, wenn sie alleine sind – und das muss dann der Nachbar anhören. Während man seinem Hund das Bellen gegen Fremde oder beim Klingeln der Türklingel abgewöhnen kann, wird es schon um einiges schwieriger, wenn der Hund bellt, während sein Besitzer bei der Arbeit ist. Wer selbst Haustiere hat, kann vielleicht noch etwas Verständnis aufbringen; wer nicht, der empfindet das Gebell schnell als Ruhestörung und geht gegebenenfalls gerichtlich gegen den Hundehalter vor.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Ruhestörung durch Hundebellen
  3. Mietminderung durch Hundegebell
  4. Hundeerziehung: Bellen abgewöhnen
  5. Versicherungen für Hunde
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Hundebellen gilt aber erst dann als Lärmbelästigung, wenn es innerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen 22.00 und 7.00 Uhr oder am Tag über einen längeren Zeitraum anhaltend stattfindet.
  • Wenn das Hundegebell regelmäßig über einen längeren Zeitraum tagsüber und auch nachts vorkommt, so kann dieser Umstand zu Mietminderungen führen.
  • Meistens wird ein Bußgeld beim Ordnungsamt fällig, es kann aber auch zusätzlich zu Schadenersatzzahlungen für den Eigentümer der nicht mehr vermietbaren Wohnung kommen.
  • Mit ein bisschen Training kann man meistens dem Hund das Bellen abgewöhnen.

Ruhestörung durch Hundebellen

Je nachdem, ob das Bellen sehr laut ist, entwickelt es sich im Empfinden des Nachbarn schnell von der einfachen Ruhestörung hin zur Lärmbelästigung. Hundebellen gilt aber erst dann als Lärmbelästigung, wenn es innerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen 22:00 und 7:00 Uhr oder am Tag über einen längeren Zeitraum anhaltend stattfindet. Die Paragraphen 906 und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs belegen dies.

Das Bellen stellt demnach eine Beeinträchtigung der Nutzung von Privateigentum dar. Es ist auf jeden Fall von Vorteil, die Hausordnung sorgfältig zu lesen, bevor man sich einen Hund anschafft oder umzieht. Häufig ist hier die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen genau reglementiert oder sogar untersagt und sie gibt Aufschluss darüber, in welchem Ausmaß Bellen toleriert wird. Für den Fall, dass der Lärm unzumutbar wird, kann sogar die einst erteilte Erlaubnis zur Haustierhaltung durch den Vermieter widerrufen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Unzumutbarkeit wiederum vom Einzelfall abhängig ist.

Mietminderung durch Hundegebell

Wenn das Hundegebell regelmäßig über einen längeren Zeitraum tagsüber und auch nachts vorkommt, so kann dieser Umstand zu Mietminderungen führen. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu kommen, dass Wohnungen nicht mehr vermietet werden können. Dann trägt der Eigentümer einen finanziellen Schaden im Sinne des Ausbleibens der Mieteinkünfte davon.

Meistens wird ein Bußgeld beim Ordnungsamt fällig, es kann aber auch zusätzlich zu Schadenersatzzahlungen für den Eigentümer der nicht mehr vermietbaren Wohnung kommen. Man kann jedoch Hunden das Bellen nicht ganz verbieten. Wer sich eine Hundehaftpflichtversicherung zulegt, kann sich von vorneherein gegen rechtliche Folgen absichern und dem Leben mit seinem Hund entspannter entgegenblicken.

Hundeerziehung: Bellen abgewöhnen

Mit ein bisschen Training kann man meistens dem Hund das Bellen abgewöhnen. Diverse Hundetrainer liefern hierzu Videos und Anregungen auf Youtube und auf ihren Homepages und diese können beim Training helfen. In besonders schwierigen Fällen kam es bereits dazu, dass der Besuch einer Hundeschule gerichtlich angeordnet wurde.

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