Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Ein Hagelschlag kann sowohl an Fahrzeugen als auch an Gebäuden und am Hausrat große Schäden anrichten. Daher muss geklärt werden, ob die Wohngebäude-, die Hausrat- oder die Kfz-Versicherung für den Schaden zuständig ist. In jedem Fall ist es aber wichtig, die Versicherungsgesellschaft umgehend zu informieren, auch wenn genaue Angaben zur Schadenshöhe noch nicht möglich sind. Falls vor dem Gutachten des Versicherers Reparaturen unumgänglich sind, zum Beispiel zur Gefahrenbeseitigung, ist eine detaillierte Dokumentation der Schäden durch Fotos und die Aufbewahrung beschädigter Gegenstände empfehlenswert.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition: Sturm und Hagel
  3. Hagelschäden an Fahrzeugen bezahlt die Teilkaskoversicherung
  4. Bei Schäden an Wohngebäuden greift die Wohngebäudeversicherung
  5. Die Hausratversicherung haftet bei Hagelschäden an der Einrichtung und an Wertsachen
  6. Schäden vorbeugen
  7. Sturm- und Hagelschäden begrenzen und mindern
  8. Schaden der Versicherung melden
  9. Hilfe bei Gefahr
  10. Verwandte Themen rund um Hausrat-Schäden
  11. Weiterführende Links
  12. Hausratversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesprungene Windschutzscheiben und Dellen im Auto nach einem Hagelschlag sind ein Fall für die Kfz-Teilkaskoversicherung, selbst wenn ein Vollkaskoschutz besteht.
  • Die meisten Wohngebäudeversicherungen schützen vor den finanziellen Folgen von Hagelschlägen.
  • Auch Hausratversicherungen umfassen einen Schutz gegen Hagelschäden.
  • Für die Versicherung zählen Wetterereignisse mit starker Windentwicklung ab Windstärke 8 oder 62 km/h als Sturm.
  • Als Hagel bezeichnet man Niederschlag aus Eiskörnern, die größer als 0,5 cm sind.

Definition: Sturm und Hagel

Stürme sind Wetterereignisse mit starker Windentwicklung. Für die Versicherung zählen Luftbewegungen ab Windstärke 8 oder 62 km/h als Sturm. Bei Einzelereignissen durch Sturm muss der Versicherte nachweisen, dass

  • weitere Objekte in der betroffenen Schneise zu Schaden gekommen sind
  • oder der eingereichte Schadensfall ausschließlich durch einen Sturm verursacht worden sein kann.

Als Hagel bezeichnet man Niederschlag in Form von Eisklumpen oder -kugeln. Eiskörner unter 0,5 Zentimeter werden Graupel genannt, über diesem Wert heißen sie Hagelkörner. Für die Versicherung sind Hagelschäden Beschädigungen, die direkt durch Hagelschlag entstanden sind.

Hagelschäden an Fahrzeugen bezahlt die Teilkaskoversicherung

Gesprungene Windschutzscheiben und Dellen im Auto nach einem Hagelschlag sind ein Fall für die Kfz-Teilkaskoversicherung, selbst wenn ein Vollkaskoschutz besteht.

Das hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass sich der Schaden nicht auf den Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung auswirkt. Auch ist die Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung meist niedriger. Die Versicherung zahlt Abschlepp- und Reparaturkosten oder – bei einem Totalschaden – den Wiederbeschaffungswert, allerdings abzüglich der Selbstbeteiligung. Einige Versicherungen übernehmen auch die Kosten für einen Mietwagen. Die Schadenshöhe wird von einem von der Versicherung autorisierten Gutachter ermittelt. Wer nicht mindestens teilkaskoversichert ist, hat bei einem Hagelschaden am Auto keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Bei Schäden an Wohngebäuden greift die Wohngebäudeversicherung

Die meisten Wohngebäudeversicherungen schützen vor den finanziellen Folgen von Hagelschlägen. Da aber theoretisch auch nur die Versicherung gegen einzelne Risiken möglich ist, gibt es auch Gebäudeversicherungen ohne diesen Schutz. Die Versicherung greift bei Schäden am Gebäude, das heißt an Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen, aber auch an Rollläden und Photovoltaikanlagen auf dem Dach.

Hagelschäden an Wintergärten reguliert ebenfalls die Wohngebäudeversicherung. Eine zusätzliche Glasversicherung ist dafür nicht notwendig. Nur wenn es in der Versicherungspolice ausdrücklich erwähnt ist, fallen auch Nebengebäude auf demselben Grundstück und Gebäudezubehör unter den Versicherungsschutz. Nebengebäude sind beispielsweise Garagen, Carports oder Gartenhäuser.

Zum Gebäudezubehör gehören Terrassen, Elektroleitungen, Briefkästen, aber auch Einbaumöbel. Im Schadensfall ist es empfehlenswert, die Schäden vor den Aufräum- und Reparaturarbeiten zu dokumentieren und Nachbarn als Zeugen zu benennen. Kommt es beim starken Hagel auch zu starkem Regen und in dessen Folge zu Überschwemmungen, hilft nur einen Elementarversicherung.

Die Hausratversicherung haftet bei Hagelschäden an der Einrichtung und an Wertsachen

Auch Hausratversicherungen umfassen einen Schutz gegen Hagelschäden. Darunter fallen Schäden an Möbeln, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen, sowie Schäden an Antennen und Markisen. Inwiefern ein Balkon mit zum Versicherungsort der Hausratversicherung gehört, ist bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich geregelt. Gegenstände im Freien fallen meist nicht unter diesen Versicherungsschutz.

Es werden nur Schäden durch Hagelschlag oder seine direkten Folgen gedeckt. Durchschlagen die Hagelkörner nicht nur das Fenster, sondern beschädigen auch einen Glastisch, liegt direkter Hagelschaden vor, den die Hausratversicherung bezahlt – eine Glasversicherung ist dafür nicht notwendig.

Wenn beispielsweise Hagel die Fensterscheibe durchschlägt und daraufhin Regenwasser eindringt, liegt ein direkter Folgeschaden vor und die Hausratversicherung deckt die Wasserschäden am Hausrat ab. Sammeln sich hingegen Hagelkörner vor der Tür und das Tauwasser läuft ins Haus, entsteht ein indirekter Folgeschaden, der nicht bezahlt wird.

Wie kann ich Schaden richtig vorbeugen?

Das Ausmaß eines Sturmtiefs ist meistens nicht hundertprozentig vorhersehbar. Hagel ist fast immer ein regionales Ereignis, das lokal nicht genau angesagt werden kann. Doch bei der Prognose Sturm versprechen folgende Vorbeugemaßnahmen mehr Schutz gegen Windböen und Hagelschlag:

  • Bäume, die morsch sind oder auf Gebäude zu stürzen drohen, rechtzeitig fällen lassen.
  • Das Dach überprüfen und beschädigte oder lose Dachziegel ersetzen (einen Dachziegelvorrat anlegen).
  • Schadstellen am Dach notfalls sichern, indem Sie Eimer oder andere Gefäße an gefährdeten Stellen aufstellen und kontrollieren.
  • Dachrinnen und Fallrohre von Laub und Ähnlichem befreien.
  • Auto in die Garage fahren oder anderweitig sichern.
  • Die Fenster schließen und geschlossen halten.
  • Fensterläden schließen.
  • Rollläden schließen oder ganz hochziehen.
  • Losen Gartenschmuck und Gartenmöbel in Sicherheit bringen oder Möbel mit Hagelschutzfolien abdecken.
  • Kellerfenster schließen und Fenster sowie Lichtschächte möglichst abdichten.
  • Rückstauventil im Keller kontrollieren, wenn vorhanden.

Sturm- und Hagelschäden begrenzen und mindern

Wurde Ihr Gebäude durch Sturm oder Hagel beschädigt, liegt es jetzt in Ihrem Interesse als Hausbesitzer, den Schaden zu begrenzen. Als Versicherungsnehmer sind Sie sogar verpflichtet, den Schaden durch einfache Maßnahmen wie die folgenden zu mindern. Oberste Priorität hat jedoch, dass Sie sich und andere durch riskante Aufräumarbeiten nicht in Gefahr bringen. Wenn Ihnen das gefahrlos möglich ist, können Sie:

  • Löcher im Dach durch Planen gegen Hagel und Regen abdecken,
  • Hagelkörner und hineingespültes Laub aus den Dachrinnen entfernen, damit diese nicht verstopfen und überlaufen,
  • zerbrochene Fenster mit Holzplatten oder Planen sichern,
  • bei eindringendem Wasser: abschöpfen, Pumpen organisieren, abpumpen,
  • Möbel und anderen Hausrat in betroffenen Räumen in Sicherheit bringen,
  • umgestürzte Bäume und andere Gefahrenquellen sichern, soweit ohne Gefahr für Sie möglich,
  • kleine Gegenstände wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen aus dem Weg räumen um gefahrloses Durchkommen zu ermöglichen,
  • wenn möglich, wertvolle Gegenstände aus dem Keller bergen. Vorsicht: Begeben Sie sich nicht in überflutete Keller: Gefahr von Stromschlag oder Ertrinken!

Wie melde ich einen Schaden bei der Versicherung, worauf muss ich achten?

Zu den Maßnahmen nach Hagel oder Sturm gehört es auch, die Schäden an Ihre Versicherung zu melden. Darauf sollten Sie achten:

  • Melden Sie den Schaden möglichst umgehend und geben Sie dabei Tag, Uhrzeit und Ort des Hagelschlags oder Sturms an.
  • Dokumentieren Sie Schäden mit Fotos (möglichst aus verschiedenen Perspektiven) und/oder Skizzen.
  • Fertigen Sie Listen der beschädigten Gegenstände an.
  • Heben Sie beschädigte Dinge unbedingt bis zur Schadensregulierung auf.
  • Nach der Notsicherung: Reparaturen wie Dachdecken, Fenster verglasen oder Bäume fällen nur nach Absprache und grünem Licht von Ihrer Versicherung oder dem von der Versicherung beauftragten Sachverständigen in Auftrag geben. Sie könnten sonst auf den Kosten sitzen bleiben.

Hilfe im Notfall und zur Gefahrenbeseitigung bei Hagel und Sturm

Hausratversicherungen vergleichen

Hausratversicherung
  • Bis zu 85% sparen

  • Unverbindlich und kostenlos
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation