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Der Begriff „Fahrlässigkeit“ wird im deutschen Recht regelmäßig verwendet und bezieht sich auf die innere Einstellung einer Person. Damit wird ausgesagt, dass jemand einen Schaden oder ein Vergehen zwar nicht bewusst herbeigeführt hat, aber dennoch dafür verantwortlich gemacht werden kann, da es an der jeweils notwendigen Sorgfalt gemangelt hat. Wer einen Schaden willentlich herbeiführt, handelt im Gegensatz dazu „mit Vorsatz“.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Verletzung der Sorgfaltspflicht
  3. Abgrenzung von leichter und grober Fahrlässigkeit
  4. Konsequenzen im Zivilrecht und Strafrecht
  5. Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung
  6. Gerichtsurteile zur groben Fahrlässigkeit
  7. Folgen bei weiteren Versicherungsarten
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlagen für die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
  • Eine wichtige Rolle spielt die Frage nach grober Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung.
  • Auch bei anderen Versicherungsarten kann grobe Fahrlässigkeit zu Leistungskürzungen führen.

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Wenn jemand bei einem Dritten einen Schaden verursacht, stellt sich die Schuldfrage. Denn: Nur wenn ein Verschulden vorliegt, darf der Geschädigte den Verursacher zur Rechenschaft ziehen. Im Rahmen der Schuldfrage ist vor allem zu klären, ob der Verursacher des Schadens seine Sorgfaltspflichten wahrgenommen hat oder nicht.

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Der Gesetzgeber kann nicht für jeden Einzelfall festlegen, was sorgfältiges Handeln ist und was nicht. Daher sind die Formulierungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in anderen Gesetzen recht allgemein gehalten. Meist ist dort sinngemäß zu lesen, dass derjenige fahrlässig handelt, der die notwendigen Sorgfaltspflichten nicht beachtet.

Als Maßstab für sorgfältiges Handeln dient dabei in aller Regel die Besonnenheit, Vorsicht und Weitsichtigkeit, die man im jeweiligen Fall erwarten kann. Die Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit des Schadens spielen somit eine wichtige Rolle. Ob jedoch in einem konkreten Schadensfall ein Verursacher sorgfältig oder fahrlässig gehandelt hatte, mussten schon in unzähligen Gerichtsprozessen die Richter im jeweiligen Einzelfall entscheiden.

Abgrenzung von leichter und grober Fahrlässigkeit

Bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht kann entweder eine leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Für die Abgrenzung der beiden Stufen gibt es allerdings keine klare juristische Formulierung – auch hier muss im Zweifel ein Richter den Einzelfall betrachten. Grundsätzlich gilt:

  • Ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht in weniger schwerem Maß ist als leichte Fahrlässigkeit einzustufen. Juristen bezeichnen dies auch als „einfache Fahrlässigkeit“.
  • Wer die erforderliche Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maß vernachlässigt, handelt grob fahrlässig.

Konsequenzen im Zivilrecht und Strafrecht

Wer aus Leichtfertigkeit einen Schaden verursacht, muss nach den Regeln des Zivilrechts für den daraus entstandenen Schaden aufkommen, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Dies bezeichnet man auch als Haftpflicht.

Darüber hinaus kann grobe Fahrlässigkeit – beispielsweise bei schweren Unfällen mit Todesfolge – auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings zieht das Strafgesetzbuch (StGB) hierbei Grenzen: Laut § 15 StGB ist fahrlässiges Handeln nur dann strafbar, wenn im betreffenden Fall ein Gesetz die Fahrlässigkeit mit Strafe belegt.

Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung

Bei Verkehrsunfällen stellt sich häufig die Frage, ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wenn der Unfallverursacher grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Kfz-Versicherung ihre Leistung kürzen oder gar verweigern.

Die Regeln bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die beim Unfallgegner des Verursachers entstehen. Dazu zählen sowohl Sachschäden als auch Personenschäden. Wenn es Verletzte gibt, muss also der Haftpflichtversicherer deren Behandlungskosten und bei bleibenden gesundheitlichen Schäden möglicherweise sogar eine lebenslange Rente zahlen.

Zunächst reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden unabhängig davon, ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Allerdings hat der Versicherer die Möglichkeit, bei grober Fahrlässigkeit vom Verursacher bis zu 5.000 Euro der Schadenskosten zurückzufordern.

Leistungsausschluss bei der Vollkaskoversicherung

Wer eine Vollkaskoversicherung besitzt, sichert damit Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die bei einem selbst verschuldeten Unfall entstehen. Bei dieser Police hat der Versicherer das Recht, bei grober Fahrlässigkeit die Entschädigung je nach Schwere anteilig zu kürzen oder sogar die Leistung komplett zu verweigern.

Beispiel: Ein Autofahrer hebt während der Fahrt sein heruntergefallenes Handy auf, verliert die Kontrolle über das Fahrzeug und fährt gegen einen Baum. Weil dies als grob fahrlässig eingestuft wird, muss ihm seine Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto nicht ersetzen.

Tipp: Weil bei Unfällen oft schnell eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann, ist es empfehlenswert, bei der Vollkaskoversicherung einen Tarif abzuschließen, bei dem der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  • Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopschildes
  • Ablenkung während der Fahrt, bspw. Einlegen einer CD oder Telefonieren am Handy
  • Dauerhafte Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Fahrzeug
  • Fahrzeugführung trotz Fahruntüchtigkeit durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum

Gerichtsurteile zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

  • Urteil: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.08.2014, Aktenzeichen 3 RVs 55/14
  • Kernaussage: Bei besonders schwerer grober Fahrlässigkeit – im vorliegenden Fall Trunkenheit, weit überhöhte Geschwindigkeit und ein Unfall mit Todesfolge – kann eine Haftstrafe ohne Bewährung angemessen sein.
  • Urteil: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2013, Aktenzeichen 5 LA 50/12
  • Kernaussage: Wer beim Parken auf abschüssiger Straße sein Auto nur mit der Handbremse sichert und keinen Gang einlegt, handelt grob fahrlässig.
  • Urteil: Landgericht Potsdam, Urteil vom 26.06.2009, Aktenzeichen 6 O 32/09
  • Kernaussage: Die Bedienung eines Navigationsgerätes durch den Fahrer während der Fahrt ist grob fahrlässig.

Grobe Fahrlässigkeit: Die Folgen bei anderen Versicherungsarten

Nicht nur bei der Autoversicherung hat grobe Fahrlässigkeit Auswirkungen auf die Leistungen des Versicherers. Auch bei anderen Versicherungsarten kann dies Kürzungen nach sich ziehen.

Hausratversicherung

Ähnlich wie bei der Kfz-Vollkaskoversicherung kann auch bei der Hausratversicherung die grobe Fahrlässigkeit mit Leistungskürzungen verbunden sein. Typische Beispiele:

  • Ein Einbrecher kann mit einfachen Mitteln die Haustür öffnen, weil die Bewohner sie beim Verlassen der Wohnung nur zugezogen und nicht abgeschlossen haben.
  • Die Bewohner verlassen die Wohnung und lassen auf einem Adventskranz Kerzen brennen, die einige Zeit später einen Brand verursachen.
  • Während eines Winterurlaubs ist die Heizung im Haus ausgeschaltet, so dass aufgrund der Kälte ein Rohrbruch mit anschließendem Wasserschaden entsteht.

In solchen Fällen kann sich die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit berufen und je nach deren Schwere die Entschädigungszahlung anteilig kürzen. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, durch die Wahl eines entsprechenden Tarifs Schäden aus grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang mitzuversichern.

Private Haftpflichtversicherung

In der privaten Haftpflichtversicherung unterscheiden die Anbieter grundsätzlich nicht zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Sie erbringen im Schadensfall ihre Leistung unabhängig davon, welches Ausmaß der Fahrlässigkeit zu dem Missgeschick geführt hat.

Die Grenze ziehen die privaten Haftpflichtversicherer erst zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz: Nur wer mit Absicht jemand anderem einen Schaden zufügt, muss mit einer Leistungsverweigerung rechnen.

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