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Die Forderungsausfalldeckung (oder nur Ausfalldeckung) stellt einen wichtigen Zusatzbaustein in der privaten Haftpflichtversicherung dar. Viele Versicherungsnehmer können sich jedoch nicht vorstellen, was es mit dieser Versicherung auf sich hat.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
  3. Voraussetzung für eine Leistung
  4. Unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichen Leistungen
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung für die Zahlung einer Forderungsausfalldeckung ist, dass es ein rechtskräftiges Urteil gibt, welches das Schmerzensgeld und die Zahlungspflicht des Schadensverursachers festlegt.
  • Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten nicht nur einen Tarif für die private Haftpflicht an, sondern in der Regel zwei oder drei Varianten.
  • Klassisch beschränkt sich die Versicherungsleistung bei Mietsachschäden nur auf die Mietwohnung.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Angenommen, ein Fußgänger wird von einem Radfahrer angefahren und erheblich verletzt. Im Rahmen einer Klage auf Schmerzensgeld setzt das Gericht einen bestimmten Betrag fest, den der Schädiger an den Geschädigten zahlen muss. Der Unfallverursacher besitzt aber weder so viel Vermögen, dass er der Forderung nachkommen kann, noch eine eigene Privathaftpflicht.

Der Geschädigte verfügt jedoch über eine Privathaftpflichtversicherung, welche im Versicherungsschutz auch eine Forderungsausfalldeckung vorsieht. Der Versicherer stellt jetzt den Unfallverursacher so, als ob er selbst bei dieser Gesellschaft versichert sei, und leistet die Schmerzensgeldzahlung an seinen Kunden.

Voraussetzung für eine Leistung

Voraussetzung für die Zahlung ist allerdings, dass es ein rechtskräftiges Urteil gibt, welches das Schmerzensgeld und die Zahlungspflicht des Schadensverursachers festlegt. Dazu muss ein erfolgloses Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Schadensverursacher durchgeführt worden sein.

Dabei geht es natürlich nicht nur um Schmerzensgeldzahlungen, sondern generell um einen gerichtlich festgestellten Anspruch auf Schadensersatz nach einem Schaden.

Es gibt allerdings viele Anbieter, welche bei der Forderungsausfalldeckung eine Mindestschadenshöhe voraussetzen. Diese bewegt sich zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Attraktiver sind hier Tarife, welche generell leisten, auch bei Beträgen von beispielsweise nur 500 Euro. Versicherte finden diese Informationen in den Vertragsdetails unter dem Punkt (Forderungs)-Ausfalldeckung. Die Höhe der Leistung, der Schadensersatzzahlung, orientiert sich an der maximalen Versicherungssumme, welche der Vertrag des Versicherungsnehmers vorsieht.

Unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichen Leistungen

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten nicht nur einen Tarif für die private Haftpflicht an, sondern in der Regel zwei oder drei Varianten. Diese Tarife unterscheiden sich in der Deckungssumme, in den Leistungseinschlüssen und natürlich im Beitrag. In den Basistarifen ist die Forderungsausfalldeckung eher selten mitversichert. Wer sich vor Schäden dieser Art schützen möchte, muss also auf einen höherwertigen Tarif zurückgreifen. Wobei der Umfang der Leistungseinschlüsse von sogenannten Premiumtarifen den marginalen Mehrbeitrag auf jeden Fall rechtfertigt.

Neben der Forderungsausfalldeckung leisten diese Versicherungen beispielsweise auch für Mietsachschäden an beweglichen Gegenständen. Klassisch beschränkt sich die Versicherungsleistung bei Mietsachschäden nur auf die Mietwohnung. Über Mietsachschäden an beweglichen Gütern hinaus sind auch Schäden an geliehenen Gegenständen versichert.

Die Forderungsausfalldeckung stellt nur einen von verschiedenen Leistungseinschlüssen dar, welche bei der privaten Haftpflichtversicherung einen Rund-um-Schutz gewährleisten.

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