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Eine Fondspolice ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, bei der das Ersparte in Fonds angelegt wird. Bis Mitte der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts gab es in Deutschland keine Fondspolicen, sondern nur Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen. Obwohl das Gesetz den Assekuranzen die Möglichkeit einräumt, bis zu 30 Prozent der Kundengelder in Aktien zu investieren, lag die durchschnittliche Aktienquote deutlich unter zehn Prozent. Die Anlage erfolgte in konservative Produkte wie Anleihen oder Pfandbriefe. Darüber hinaus waren viele Versicherungen selbst in der Hypothekenvergabe aktiv. Bis zu 45 Prozent des Beleihungswertes einer Immobilie dürften sie finanzieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Fondspolicen wird das Ersparte als Lebens- oder Rentenversicherung in Fonds angelegt.
  • Als Versicherungsnehmer hat man die Wahl zwischen unterschiedlichen Portfolios mit unterschiedlicher Risikogewichtung.
  • Fondspolicen, welche überwiegend in Aktienfonds investiert sind, nur mit 60 Prozent des Rückkaufswerts beliehen.

Fondspolicen, wie sie heute gang und gäbe sind, waren hierzulande undenkbar – ganz im Gegensatz zu beispielsweise Großbritannien. Erst Mitte der Achtziger sprach sich herum, dass es auf der Insel deutlich lukrativere Möglichkeiten für den Aufbau der Altersversorgung gibt. Die ersten Anbieter in Deutschland begannen vorsichtig, ihren Außendienst auf diese neue Produktschiene vorzubereiten.

Aktien, Fonds oder beides?

Fondspolicen gibt es heute in allen Ausprägungen. Bei gemanagten Policen hat der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen unterschiedlichen Portfolios unterschiedlicher Risikogewichtung. Von konservativer Anlage in Geldmarkt- und Rentenfonds bis hin zu exotischen Branchen- oder Regionalfonds bieten die Gesellschaften alle Optionen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, sich sein eigenes Portfolio zusammenzustellen. Abhängig vom Anbieter ist der Wechsel eines Fonds oder eines Portfolios zumindest einmal jährlich kostenlos möglich. Immer mehr Versicherungsgesellschaften gingen im Laufe der Jahre dazu über, eigene Fondsgesellschaften zu gründen und damit eigene Fonds in die Policen einfließen zu lassen.

Bis zur Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 waren Fondspolicen für viele Anleger eine Option, mit Fonds steuerfrei zu spekulieren. Hintergrund war, dass Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, eine Mindestbeitragszahlungsdauer von fünf Jahren und eine Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren hatten und im Rahmen des Steuerprivilegs von Lebensversicherungen steuerfrei zur Auszahlung kamen und immer noch kommen.

Die Philosophie der Anlage für den langfristigen Vermögensaufbau lautet: zu Beginn mit Aktien einzusteigen. So verfahren auch die Manager von chancenorientierten Portfolios. Aktien bieten nachweislich mittelfristig höhere Renditen als verzinsliche Wertpapiere. Circa fünf Jahre vor Ablauf des Vertrages beginnt dann ein sukzessives Umschichten. Dies betrifft sowohl das vorhandene Kapital als auch die monatlichen Beiträge. Die Aktienquote wird in dieser Zeit kontinuierlich gesenkt, der Rentenanteil aufgestockt. Damit soll sichergestellt werden, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit auch bei sinkenden Börsen der anvisierte Kapitalstock vorhanden ist.

Traden mit der Rente

Für börsenaffine Anleger war die Fondspolice der ideale Einstieg in eine abgesicherte, aber börsenorientierte Altersvorsorge. Der Erfolg in Deutschland war so groß, dass es heute keine Gesellschaft mehr gibt, die nicht auf dieses Produkt setzt. Immerhin ermöglichen es Fondspolicen, in gewissem Umfang den Erfolg der Altersvorsorge in die eigenen Hände zu nehmen und nicht von Dritten abhängig zu sein.Fondspolicen spielen heute nicht nur in der privaten Altersvorsorge als die sogenannte Schicht Drei des Dreischichtenmodells zur Rentenversicherung eine Rolle. Auch Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung und Rürup-Rente werden inzwischen überwiegend als fondsbasierte Lösung angeboten und angenommen.

Steuerlich werden Fondspolicen genauso behandelt wie gewöhnliche Versicherungen. Auch der Einschluss von Zusatzversicherungen, etwa einer Unfall- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, ist möglich. Außer durch die Anlage des Kapitals unterscheiden sich Fondspolicen nur in einem Punkt von den althergebrachten Lebens- und Rentenversicherungen – durch ihren Rückkaufswert.

Der Rückkaufswert bei der Fondspolice

Soll der Rückkaufswert einer Lebens- oder Rentenversicherung zur Besicherung eines Darlehens abgetreten werden, wird bei einer Fondspolice ein anderer Maßstab angelegt als bei einer herkömmlichen Versicherung. Bei der Zweitgenannten entspricht die Sicherheit der Höhe des Rückkaufswertes. Börsen schwanken, haben auch schon einmal einen länger anhaltenden negativen Trend. Da in diesem Fall durch den Kursrückgang der Wertpapiere auch der Rückkaufswert sinkt, ist dieser nicht mehr mit dem gewährten Darlehen identisch und als Sicherheit nur noch teilweise brauchbar. Vor diesem Hintergrund werden Fondspolicen, die überwiegend in Aktienfonds investiert sind, nur mit 60 Prozent des Rückkaufswertes beliehen und Policen mit überwiegendem Rentenfondsanteil mit 80 Prozent.

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