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Speziell im Kfz-Bereich werden verschiedene Versionen einer Unfallversicherung angeboten. Zu unterscheiden ist hierbei insbesondere zwischen der Insassenunfallversicherung und der Fahrerunfallversicherung. Die Insassenunfallversicherung wurde in der Vergangenheit oft zum Gegenstand harscher Kritik und entsprechender Diskussionen. Grund dafür ist, dass die Insassen eines Fahrzeugs - mit Ausnahme des Fahrers - bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Folgen von Unfallschäden, die der Fahrer verursacht hat, abgesichert sind. Der zusätzliche Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist somit in den meisten Fällen überflüssig.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Leistungen bietet die Fahrerunfallversicherung?
  2. Gültigkeit & Einschränkungen
  3. Was ist der sogenannte „berechtigte Fahrer“?
  4. Der Vorteil einiger Fahrerunfallversicherungen
  5. Fazit
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Welche Leistungen bietet die Fahrerunfallversicherung?

Etwas anders verhält es sich mit der Fahrerunfallversicherung. Dazu muss man wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt lediglich die Mitfahrer vor den entsprechenden Folgen von Unfällen, nicht den Fahrer. Aus diesem Grund bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften eine spezielle Fahrerunfallversicherung an, die auch den Fahrer von den Folgen selbstverschuldeter Unfälle schützen soll.

Je nach Vertragsgestaltung erstattet die Fahrerunfallversicherung diverse Folgekosten, die durch einen Unfall entstehen. Dazu gehören beispielsweise Verdienstausfälle, Leistungen für Hinterbliebene, Schmerzensgeld usw. Allerdings sind diese Leistungen auch in einer privaten Unfallversicherung bzw. einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten, wodurch es hierbei oft zu unnötigen Doppelversicherungen kommt. Wer also bereits eine private Unfall- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, für den erübrigt sich der zusätzliche Abschluss einer Fahrerunfallversicherung.

Gültigkeit & Einschränkungen

Die Fahrerunfallversicherung gilt immer nur dann, wenn der Versicherte selbst hinter dem Steuer eines Fahrzeugs sitzt. Sie bezieht sich also ausschließlich auf Unfälle, die mit einem Kraftfahrzeug verursacht werden. Des Weiteren leistet diese Versicherungsform nur dann, wenn der Unfall durch den Fahrer selbst verursacht wurde. Unfälle, bei denen der gegnerische Fahrzeugführer die Schuld trägt, werden durch dessen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie fallen also nicht in den Leistungsbereich der Fahrerunfallversicherung.

Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen die Fahrerunfallversicherung auch dann nicht leistet, wenn die vertraglich festgelegten Voraussetzungen eigentlich erfüllt sind. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht bzw. zum Unfallzeitpunkt stand.

Was ist der sogenannte „berechtigte Fahrer“?

Die meisten Fahrerunfallversicherungen sehen einen Versicherungsschutz ausschließlich für berechtigte Fahrer vor. Unter einem berechtigten Fahrer versteht man dabei eine Person, die das Fahrzeug mit dem Wissen und dem Willen des Besitzers führt, und die im Versicherungsschein namentlich benannt ist. Manche Versicherungen schränken ihre Leistung aber nicht nur auf berechtigte Fahrer ein, sondern gehen noch weiter und schreiben z. B. vor, dass nur Personen eines Geschlechts oder Menschen innerhalb bestimmter Altersgrenzen das Fahrzeug bewegen dürfen.

Der Vorteil einiger Fahrerunfallversicherungen

Wir hatten es bereits angeschnitten: In der Regel leistet eine Fahrerunfallversicherung nur dann, wenn der Fahrer schuldhaft einen Schaden verursacht hat (er aber nicht die im Versicherungsvertrag verankerten Leistungsausschlusskriterien erfüllt). Ist der Unfallgegner schuld, leistet dessen Haftpflichtversicherung. Es gibt allerdings Ausnahmen: Versicherungen, die garantiert leisten – also auch dann, wenn der Schaden bereits von der gegnerischen Haftpflicht gedeckt ist. Sie lohnen sich z. B. dann, wenn die Folgen eines Unfalls für den Fahrer besonders gravierend wären, etwa hinsichtlich des Verdienstausfalls bei Selbstständigen und Freiberuflern.

Fazit

Die Leistungen einer Fahrerunfallversicherung beschränken sich auf einen sehr eng gesteckten Bereich. Somit macht der Abschluss einer Fahrerunfallversicherung nur in den wenigsten Fällen Sinn. Besser geeignet ist eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer privaten Unfallversicherung. Die Kombination dieser beiden Versicherungsformen deckt fast jedes Unfallrisiko ab, auch für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs.

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