Bild: Energieeffizienz

EEG

Mit dem EEG verfolgt die deutsche Bundesregierung das Ziel, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Energieversorgungskosten verringert, die Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Energieträgern reduziert und die Entwicklung von neuen Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert werden. Die Regierung plant, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Gesamtstromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 35 Prozent zu steigern.

Das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG) regelt "den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Geltungsbereich des Gesetzes) an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität, die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber und den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms." (Auszug aus dem „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“)

Was wird im Rahmen des EEG gefördert?

Wer eine Anlage installiert, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und ihn ins öffentliche Netz einspeist, erhält nach den Regelungen des EEG einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde. Förderfähig ist die Stromerzeugung aus

  • Wasserkraft,
  • Deponie-, Klär- und Grubengas,
  • Biomasse,
  • Geothermie,
  • Windkraft,
  • Solarenergie

Wie hoch ist die Förderung?

Wie hoch die Vergütung im Einzelnen ausfällt, ist abhängig von der Art der Stromerzeugung und der erzeugten Strommenge. Photovoltaikanlagen erwirtschaften beispielsweise die höchsten Vergütungssätze pro Kilowattstunde.

Photovoltaik-Ertrag berechnen!

Wer im Oktober 2012 eine Solaranlage installiert, erhält für die nächsten 20 Jahre bis zu 18,36 Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Im Jahr 2004 waren noch maximal 57,4 Cent pro Kilowattstunde zu erzielen. Aber warum ist die Förderung innerhalb nur weniger Jahre so stark gesunken? Der Grund ist die im EEG verankerte sogenannte Degression.

Die Degression bewirkt, dass die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz sinkt. So will man erreichen, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien langfristig auch ohne staatliche Förderung marktfähig ist. Die jährliche Degression für das Folgejahr wird jeweils am 31. Oktober durch die Bundesnetzagentur bekannt gegeben.

Für Photovoltaikanlagen wurde im Rahmen der EEG-Novellierung (2009) eine gleitende Degression etabliert. Das bedeutet: Je mehr Megawatt in einem Jahr zugebaut werden, desto höher fällt auch die Degression aus, die garantierte Einspeisevergütung sinkt im Folgejahr entsprechend. Ziel ist es, den Strom für Endverbraucher nicht über die Maße zu verteuern.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Um Anlagenbetreibern eine hinreichende Investitionssicherheit zu garantieren, wird die jeweils gültige Einspeisevergütung für das Jahr der Inbetriebnahme und im Anschluss zwanzig weitere Jahre (15 Jahre für Wasserkraftanlagen mit über 5 Megawatt Leistung) garantiert. Die Vergütung zahlt der Netzbetreiber an den Besitzer der Erzeugeranlage. Netzbetreiber sind im Rahmen des EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen vorrangig ins Netz einzuspeisen und zu vergüten.

EEG-Umlage und Strompreise

Die EEG-Umlage dient dazu, die den Netzbetreibern entstehenden Mehrkosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf die Stromverbraucher umzulegen. So werden alle Stromverbraucher direkt am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligt. Die EEG-Umlage wird anhand der Vorschriften der Ausgleichsmechanismusverordnung errechnet. Für das Jahr 2011 betrug die EEG-Umlage 3,530 Cent je Kilowattstunde und ist somit um 70 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen (2,047 ct/KWh). Dieser starke Zuwachs war vor allem dem massiven Ausbau von Photovoltaikanlagen geschuldet.

Im Jahr 2012 ist die EEG-Umlage nur gering gestiegen und liegt bei 3,592 Cent je Kilowattstunde. Dafür wird die Umlage 2013 einen neuen Rekord erreichen: Wie die Netzbetreiber am 15. Oktober 2012 mitteilten, steigt die EEG-Umlage für 2013 um 47 Prozent auf 5,277 Cent je Kilowattstunde.

Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung


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Text: Verivox
Bild: Doc RaBe
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