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Als berufsunfähig gilt, wer seinen Beruf durch eine langfristige gesundheitliche Beeinträchtigung nicht mehr ausüben kann. Ursache kann etwa eine Erkrankung, eine Allergie oder ein Unfall sein. Der Schutz vor Berufsunfähigkeit gilt vielen Experten als essenziell, da die gesetzliche Rente nur mit großen Einschränkungen greift. Eine umfassendere Vorsorge erhalten Verbraucher, die private Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen und sich mit dem passenden Anbieter absichern.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Berufsunfähigkeit in gesetzl. Rentenversicherung
  3. Berufsunfähigkeit privat versichern
  4. Ab wann gilt man als berufsunfähig?
  5. Die 50-Prozent-Hürde
  6. Ursachen für Berufsunfähigkeit
  7. Weiterführende Links
  8. Berufsunfaehigkeitsversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als berufsunfähig gilt, wer seinen Beruf durch eine langfristige gesundheitliche Beeinträchtigung nicht mehr ausüben kann. Ursache kann etwa eine Erkrankung, eine Allergie oder ein Unfall sein.
  • Die Berufsunfähigkeit wird in Betracht gezogen, wenn Betroffene durch ihre Beeinträchtigung nicht mindestens 6 Stunden tätig sein können.
  • Die Ursachen von Berufsunfähigkeit sind vielfältig: Psychische Erkrankungen, wie Depressionen oder Burnout; Erkrankungen am Herz, Bewegungsapparat; Krebs- und Tumorerkrankungen und viele weitere Erkrankungen die eine Einschränkung bewirken

Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung definiert sehr strenge Bestimmungen für die Auszahlung einer – eher niedrigen als üppigen – Berufsunfähigkeitsrente. Sie steht allerdings nur Personen zu, deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt.

So wird die Berufsunfähigkeit nur in Betracht gezogen, wenn Betroffene durch ihre Beeinträchtigung nicht mindestens 6 Stunden wie vergleichbare gesunde Menschen tätig sein können. Solange der Beruf durch Ausbildung oder Umschulung nah am bisherigen Tätigkeitsfeld liegt, kann eine leichte Änderung als zumutbar definiert werden. Beanspruchen können die Betroffenen bis zu 30 Prozent ihres letzten Bruttoverdienstes.

Für Arbeitnehmer, die nach diesem Stichtag geboren sind, wird eine völlig andere Tätigkeit als zumutbar eingestuft, wenn sie von dem Arbeitnehmer für 3 bis 6 Stunden täglich ausführbar ist. Denn die gesetzliche Rente wird nicht gleich bei Berufsunfähigkeit gezahlt, sondern erst bei sogenannter Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähig ist man ausschließlich erst, wenn man aufgrund der Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht nur seinem gelernten oder langjährig ausgeübten Beruf nicht nachkommen kann, sondern sogar allgemein nicht in der Lage ist, überhaupt irgendeine Tätigkeit aufzunehmen. Dabei muss der Arbeitnehmer Nachteile in Kauf nehmen, die eine minder qualifizierte Tätigkeit mit sich bringen kann. Von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird das mögliche erzielbare Einkommen durch eine solche Tätigkeit abgezogen. Auch ist dies der Fall, wenn die Beschäftigung nicht ausgeübt wird. Der Betrag wird als fiktives Einkommen dennoch berechnet.

Berufsunfähigkeit privat versichern

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Teil der privaten Vorsorge. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus. Gute Angebote sind allerdings nicht immer leicht zu finden, da die Konditionen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen je nach Versicherer sehr stark differenzieren und die Versicherten teilweise sehr kritisch ausgewählt werden. Je jünger der Versicherte, desto vorteilhafter ist übrigens die private Absicherung der Berufsunfähigkeit – denn es werden niedrigere Prämien fällig. Manche Versicherer bieten bereits für Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, obwohl diese noch kein Einkommen haben.

Ab wann gilt man als berufsunfähig?

Der Versicherte gilt in der Regel als berufsunfähig, wenn er nur noch 50 Prozent seiner ursprünglichen Arbeitszeit ableisten kann und eine Beeinträchtigung von mindestens sechs Monaten abzusehen ist. Entscheidend ist die Prognose eines Arztes oder Gutachters. Bei Versicherungsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es ratsam, in den Bedingungen zu prüfen, ob auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“ verzichtet wird. Diese legt andernfalls fest, dass die Versicherung vor der Auszahlung prüft, ob eine andere Tätigkeit für den Kunden infrage kommt, die allerdings nicht der Ausbildung und der bisherigen Berufsstellung entspricht. Nur ohne diese Klausel ist der Versicherungsschutz umfassend.

Besonders sinnvoll ist die private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit für die folgenden Personengruppen:

  • Selbstständige und Freiberufler, denn sie haben meist keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente;
  • Schüler und Studenten, da sie ebenfalls keinen Anspruch haben;
  • Azubis und Berufsanfänger, denn ein gesetzlicher Rentenanspruch besteht meist erst, wenn sie 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben und in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monatsbeiträge geleistet haben.

Die 50-Prozent-Hürde bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Quantitativ ist die 50-Prozent-Hürde bei der Berufsunfähigkeitsversicherung einfach zu erklären. Angenommen, Sie haben bislang 40 Stunden pro Woche gearbeitet und Sie sind aufgrund der Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit nur noch in der Lage, 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dann gelten Sie als „zu 50 Prozent berufsunfähig“ und somit noch als berufsfähig. Als berufsunfähig wird man erst bezeichnet, wenn man keine 20 Stunden pro Woche schaffen kann.

Qualitativ jedoch ist die 50-Prozent-Hürde wesentlich schwieriger zu erläutern. Jede Berufung umschließt diverse Tätigkeiten, die mehr oder weniger von großer Relevanz im Berufsalltag sind. Sollte man aufgrund der Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sein die Tätigkeiten mit größter Relevanz für den jeweiligen Beruf auszuüben, ist dies wesentlich bedeutsamer als wenn man gewisse Nebentätigkeiten, die sehr wahrscheinlich auch Berufsfremde ausüben könnten, vernachlässigen müsste. Im Umkehrschluss hat dies zur Folge, dass je nach Beruf und (individuellen) Schwerpunkttätigkeiten im Einzelfall entschieden werden muss, ob die Arbeitsleistung in qualitativer Hinsicht 50 Prozent erreicht oder nicht und demnach von einer Berufsunfähigkeit die Rede sein kann.

Ursachen für Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, denn die Ursachen sind vielfältig. Immer häufiger sind psychische Erkrankungen, wie Depression oder Burnout, eine Ursache für Berufsunfähigkeit.

Die Erkrankungen sind sehr unterschiedlich und nicht vorhersehbar. Im Ernstfall ist es also wichtig über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen und sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.

Erkrankungen am Herz oder am Bewegungsapparat führen ebenfalls häufig dazu, dass Personen berufsunfähig werden. Auch Krebs- oder Tumorerkrankungen können plötzlich dazu führen, dass man nicht mehr wie gewohnt am Arbeitsleben teilnehmen kann.

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