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Bei einer Bankbürgschaft übernimmt ein Kreditinstitut das Versprechen, für einen Schuldner Zahlung zu leisten. Die Bank tritt als Bürge dafür ein, dass der Gläubiger in jedem Fall sein Geld erhält, auch wenn der Schuldner nicht zahlt. Für die Nutzung einer Bürgschaft muss der Schuldner eine Gebühr an die Bank zahlen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Bankbürgschaft: Zahlungsversprechen an einen Dritten
  3. Die Kautionsbürgschaft: Bankbürgschaft statt Mietkaution
  4. Ablauf der Kautionsbürgschaft
  5. Welche Kosten entstehen bei einer Bankbürgschaft?
  6. Bankbürgschaft oder Bürgschaftsversicherung?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Girokontos vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen nutzen diverse Bankbürgschaften, Verbraucher vor allem die Kautionsbürgschaft als Ersatz für die Mietkaution.
  • Bei der Aufnahme einer Bankbürgschaft wird kein Kredit ausgezahlt. Die Bank zahlt nur, wenn sich der Schuldner nicht vertragskonform verhält. Anschließend muss der Schuldner der Bank diese Summe erstatten.
  • Auch Kautionsversicherungen funktionieren genauso: Alle Kosten, die sie übernehmen, fordern sie vom Schuldner zurück.

Bankbürgschaft: Zahlungsversprechen an einen Dritten

Eine Bankbürgschaft wird auch Bankaval oder Aval genannt. Der Begriff stammt von dem italienischen Wort "avallo" ("Bürgschaft") ab. Ein Bankkunde verlangt ein Aval von seiner Bank, wenn er gegenüber einem Dritten nachweisen muss, dass er vertragliche Vereinbarungen ordnungsgemäß erfüllt oder Zusagen einhält. Bankbürgschaften kommen sowohl im Geschäftsleben als auch bei Privatpersonen vor.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Avals sind in Paragraf 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG) geregelt. Bei einer Bankbürgschaft gibt es mit dem Schuldner, dem Gläubiger und der Bank als Bürge drei beteiligte Parteien. Es handelt sich um zwei parallel verlaufende Schuldverhältnisse. Das erste Schuldverhältnis geht der Schuldner mit dem Gläubiger ein, während zwischen dem Bürgen und dem Schuldner ein Nebenschuldverhältnis besteht. Es gibt verschiedene Arten von Bankbürgschaften, zum Beispiel:

  • die Anzahlungsbürgschaft,
  • die Gewährleistungsbürgschaft,
  • die Prozessbürgschaft,
  • die Bietungsbürgschaft,
  • die Vertragserfüllungsbürgschaft und
  • die Mietkautionsbürgschaft.

Während die erstgenannten Bürgschaften hauptsächlich im Geschäftsleben Anwendung finden, nutzen Privatkunden die Mietkautionsbürgschaft als Alternative zu einer Barzahlung der Mietkaution an den Vermieter­. Im Geschäftsleben muss der Schuldner vor allem bei sehr hohen Vertragssummen Sicherheiten stellen, bevor die Bank eine Bürgschaft übernimmt. Diese Praxis findet sich bei der Kautionsbürgschaft nicht, weil eine Mietkaution für ein Kreditinstitut nur ein geringes Risiko darstellt.

Die Kautionsbürgschaft: Bankbürgschaft statt Mietkaution

Wenn ein Mieter einen Mietvertrag unterschreibt, verlangt der Vermieter in der Regel eine Mietkaution. Es handelt sich um eine Sicherheit für den Vermieter, dass er bei Zahlungsverzug oder anderen Verfehlungen des Mieters die Kaution in Anspruch nehmen kann. Gemäß Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf die Mietkaution bis zu drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Für die Handhabung gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Der Betrag wird direkt als Barkaution an den Vermieter gezahlt. Dazu eröffnet dieser bei seiner Hausbank ein Mietkautionssparbuch oder ein Mietkautionskonto.
  • Alternativ können Mieter die Kaution auch in eine Kautionskasse einbezahlen. ­

Im ersten Fall muss der Vermieter den Betrag getrennt von seinem eigenen Vermögen verzinst anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zu. Eröffnet der Mieter selbst ein Sparbuch, wird das Guthaben zugunsten des Vermieters verpfändet.

Einige Mieter vereinbaren stattdessen mit dem Vermieter die Stellung einer Bankbürgschaft, damit sie keine Ersparnisse für die Kaution aufbrauchen beziehungsweise keinen Kautionskredit aufnehmen müssen. Für die Ausstellung der Bürgschaft schließt der Mieter mit seiner Hausbank einen sogenannten Avalkredit ab. Darin verpflichtet sich die Bank gegenüber dem Vermieter, Zahlung zu leisten, wenn der Mieter seine Miete nicht pünktlich zahlt, die Nebenkosten nicht überweist oder nach seinem Auszug Schäden an der Wohnung hinterlässt. Auch Schadensersatz, Nutzungsentschädigung und die Erstattung von Prozesskosten kann der Vermieter im Rahmen der Bankbürgschaft verlangen. Das Verhältnis Kunde – Bank – Vermieter entspricht dabei dem Verhältnis Kunde – Versicherer – Geschädigter bei einer Haftpflichtversicherung.

Ablauf der Kautionsbürgschaft

Nach Abschluss des Bankavals – in diesem Fall handelt es sich um ein Mietaval – erhält der Mieter eine sogenannte Bürgschaftsurkunde von seiner Bank. Diese muss dem Vermieter vorgelegt werden, der sie sicher aufbewahrt. Der Vermieter sollte darauf achten, dass die Bank sich verpflichtet, auf erste Anforderung zu zahlen und dass alle wichtigen Schadensersatzansprüche in dem Dokument erfasst sind. Zahlung auf erste Anforderung bedeutet, dass es sich nicht um eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach Paragraf 773 Absatz 1 Nr. 1 BGB handelt. Stattdessen erhält der Vermieter bei berechtigten Ansprüchen das Geld sofort von der Bank, ohne dass er zunächst eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Mieter einleiten muss.

Welche Kosten entstehen bei einer Bankbürgschaft?

Für die Stellung einer Bankbürgschaft verlangen die Kreditinstitute eine sogenannte Avalprovision. Die Höhe der Provision richtet sich bei einer Mietkaution nach der Höhe des verbürgten Betrages. Bei geschäftlich genutzten Bürgschaften spielen auch die Bonität des Schuldners, das zugrunde liegende Geschäft und bei Auslandsbürgschaften das Länderrisiko eine Rolle.

Obwohl die Bankbürgschaft auch Avalkredit genannt wird, handelt es sich nicht um ein klassisches Darlehen. Für die Bank stellt die Bürgschaft eine sogenannte Eventualverbindlichkeit dar. Das heißt, das Kreditinstitut muss nur dann Zahlung leisten, wenn sich der Schuldner nicht vertragskonform verhält. Mit der Avalprovision wird kein Kredit abbezahlt und der Schuldner erhält nach Beendigung des Mietverhältnisses die Bürgschaftssumme nicht ausgezahlt. Stattdessen gibt der Gläubiger bei einer ordnungsgemäßen Abwicklung die Avalurkunde zurück an den Schuldner, der sie an seine Bank weitergibt. Der Schuldner muss der Bank gegenüber erklären, dass er den Vertrag über die Bürgschaft beenden möchte, damit er keine weiteren Gebühren zahlen muss.

Bankbürgschaft oder Bürgschaftsversicherung?

Eine Bürgschaftsversicherung stellt eine Alternative zur Bankbürgschaft dar. Dabei erhält der Antragssteller die Bürgschaft nicht von der Bank, sondern von einer Versicherung. Die Bürgschaftsversicherung wird auch Kautionsversicherung genannt, weil sie gerade von Privatkunden am häufigsten dafür genutzt wird. Aber auch in Unternehmen findet sie häufig Verwendung, da sie gegenüber der Bankbürgschaft einfacher zu handhaben ist. Die Vorteile sind vor allem, dass weniger Sicherheiten benötigt werden und die Kosten geringer ausfallen. Der große Nachteil der Bürgschaftsversicherung ist allerdings, dass sie nur für bestimmte und eindeutig vorher festgelegte Forderungen einspringt. Dies sollte bei der Entscheidung zwischen Bankbürgschaft und Bürgschaftsversicherung unbedingt berücksichtigt werden.

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