Wie funktioniert die Solarenergie-Förderung?
Immer beliebter werden Wasser-, Wind- und Sonnenenergie. Wenn sich Hausbesitzer für ein eigenes kleines Solarkraftwerk auf dem Dach interessieren, sollte man dies genau planen. Zunächst muss die Frage geklärt werden, ob es Photovoltaik (kurz: PV-Anlage) oder Solarthermie sein soll - oder beides als Kombisolaranlage.
"Wer eine Dachsanierung zum Anlass für die Anschaffung einer Solaranlage nimmt und hohe Heizkosten hat, könnte gleichzeitig über eine Heizkesselsanierung nachdenken", sagte David Wedepohl, Sprecher vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in Berlin, im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Mit dieser Kombination lasse sich besonders umweltbewusst Energie einsparen. Die aktuelle Sanierungsquote bei den Heizungen sei in Deutschland mit drei Prozent viel zu gering.
Kombisolaranlage: Für die Mischung aus Warmwasserbereitung und Heizung kann der Hausbesitzer einen Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Höhe von 120 Euro pro Quadratmeter installierter Kollektorfläche erhalten, ab Januar 2012 sind es noch 90 Euro. Für eine ausgetauschte Heizung - alter Kessel gegen neuen Brennwertkessel - gibt es bis Ende Dezember 2011 weitere 600 Euro, später sinkt dieser Förderbetrag wieder auf 500 Euro. Wenn ein Pelletkessel oder eine Wärmepumpe eingebaut wird, gibt es einen Kombinationsbonus von 600 Euro bzw. 500 Euro ab Januar 2012. Die KfW-Bankengruppe fördert unter anderem Photovoltaik durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
Solarthermie: Solarwärmeanlagen im Neubau sind künftig nicht mehr förderfähig. Das sogenannte Marktanreizungsprogramm (MAP) beschränkt sich dann ausschließlich auf den Gebäudebestand. Aber auch dort entfällt ab sofort die Förderung von Solarwärmeanlagen zur Warmwasserbereitung - ebenso wie die für Pelletkessel, Scheitholzvergaserkessel und ineffiziente Wärmepumpen.
Photovoltaik: Wer eine PV-Anlage kauft, muss diese bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen, um die eingespeiste Energie vergütet zu bekommen. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Die Bundesnetzagentur erfasst die Daten und verschickt eine Registrierungsbestätigung mit einer Nummer für die Datenmeldung. Eine Kopie davon muss dem Netzbetreiber eventuell als Nachweis vorgelegt werden. Der Netzbetreiber wiederum muss nach den Paragrafen 32 und 33 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) prüfen, ob die Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet wurde, bevor er die Vergütung auszahlt.
Berechnung: Der Käufer sollte sich Kosten und Nutzen seiner Anlage vorher ausrechnen. Dies kann er beispielsweise auf den Internetseiten http://www.solarfoerderung.de oder http://www.solarserver.de - hier gibt es auch Förderanträge zum Herunterladen. "Eine genaue Ertragsprognose sollte von einem kompetenten Fachhandwerker erstellt werden", rät Wedepohl.
Planung: Vor dem Anlagenkauf sollten mehrere Anbieter verglichen werden. Der Käufer lässt sich am besten vom Handwerker eine bereits vorhandene Anlage als Referenz-Projekt vor Ort zeigen. "Ein Indikator für Qualität ist der Anlagen-Pass", sagt Wedepohl. Mit dem für Verbraucher kostenlosen Photovoltaik-Anlagenpass bestätigt der Verkäufer, dass er die Anlage nach dem Stand der Technik geplant und gebaut hat. Der Käufer wiederum erhält eine vollständige Dokumentation der Installation. Einige Solarversicherungen bieten als freiwillige Leistung eine günstigere Prämie, wenn ein Anlagenpass ausgestellt wurde.

