Telefonieren im Auto
Wer im Auto fährt, darf ein Mobiltelefon nur benutzen, wenn es an eine Freisprechanlage angeschlossen ist. Ein Headset mit Mikrofon und Kopfhörer gilt ebenfalls als Freisprechanlage. Das Drücken von Tasten ist nicht verboten. Allerdings darf das Handy oder der Hörer des Autotelefons laut Gesetz nicht „aufgenommen oder gehalten“ werden.
Ohne Freisprechanlage ist nicht nur das Telefonieren im Auto verboten, auch die Benutzung von anderen Handy-Funktionen wie etwa SMS oder das Blättern im Telefonbuch ist nicht erlaubt. Wer eine dieser Funktionen nutzen oder einen dringenden Anruf annehmen möchte, muss zunächst anhalten und den Motor abstellen.
Für das Telefonieren im Auto wird derzeit ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es beim Telefonieren im Auto zu einem Unfall, wird der Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt.
Im Jahr 2006 wurde ein Lastwagenfahrer zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt, weil er während der Fahrt eine Nummer auf seinem privaten Handy abgelesen und anschließend mit seinem Geschäftshandy (mit Freisprechanlage) angerufen hatte. Das Gericht entschied hier, dass sämtliche Bedienfunktionen des Mobiltelefons unter den Begriff der „Benutzung“ fallen.
Auch exotische Ausreden schützen nicht vor Strafen für das Telefonieren im Auto. So behauptete beispielsweise ein Autofahrer, er habe das Gerät nicht zum Telefonieren, sondern als "Wärmeakku" gegen Ohrenschmerzen benutzt. Ein weiterer erzählte den Beamten, das Handy diene als Stütze für seinen "hin und her" wackelnden Unterkiefer. Beide Fälle landeten vor Gericht, die Richter befanden auf "Ausrede unglaubhaft".
Vergebens war auch der Einspruch eines weiteren Autofahrers. Er hatte zu Protokoll gegeben, er habe sich mit dem Akkurasierer den Bart gestutzt und dazu zur Radiomusik mitgesungen. Ebenso kam ein Geschäftsmann nicht mit der Angabe durch, er habe nur diktiert. Das Thüringer Oberlandesgericht urteilte, dass eine "mentale Ablenkung eines Fahrzeugführers infolge der Benutzung eines Mobiltelefons" nicht allein von der Benutzung als Telefon ausgehe, sondern auch vom Diktieren (Az.: 1/ Ss 82/06). Und das Oberlandesgericht Hamm entschied: Behauptet ein Autofahrer entgegen der Beobachtung eines Polizisten, sich abgestützt anstatt telefoniert zu haben, so ist der Aussage des Beamten eher zu glauben.
Wer auf das Telefonieren im Auto also auf keinen Fall verzichten kann, sollte sich eine Freisprechanlage oder zumindest ein Headset mit Mikrofon und Kopfhörer zulegen – beides gibt es günstig für Preise unter 10 Euro.

