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EU-Roaming

Bereits seit 2017 fallen in der EU fürs Roaming keine Gebühren mehr an. Das bedeutet, Handytarife können auch in anderen Ländern der Europäischen Union wie gewohnt genutzt werden. Wer Urlaubsfotos via WhatsApp verschickt, sich die neusten Nachrichten anschaut oder via Facebook auf dem Laufenden bleiben möchte, muss in der Regel nicht mit Zusatzkosten rechnen. Es gibt beim EU-Roaming jedoch auch einige Ausnahmen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Roaming?
  3. Kostenregelung
  4. Ausnahmen
  5. Fair-Use-Regeln sollen Missbrauch verhindern
  6. Roaming außerhalb der EU
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Jetzt Handytarife vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2017 greift die EU-Regulierung zum Thema Roaming, wodurch Gespräche, Textnachrichten und die mobile Internetnutzung im europäischen Ausland keine Zusatzkosten mehr verursachen.
  • Seit Mitte 2022 müssen die Provider zusätzlich die gleichen Leistungen wie im Inland bereitstellen, wenn diese auch im EU-Ausland verfügbar sind.
  • Gültig sind diese Regelungen in den EU-Staaten sowie in Liechtenstein, Norwegen, Island und Großbritannien.
  • Da die Roaming-Gebühren bei Reisen in Nicht-EU-Länder meist sehr hoch ausfallen, sollten Sie sich bereits vor dem eigentlichen Aufenthalt über die Preise informieren und gegebenenfalls ein Auslandspaket buchen.

Was ist Roaming?

Der aus dem Englischen stammende Begriff "roaming" steht für "herumwandern" und bezeichnet die Fähigkeit mobiler Endgeräte, sich für Telefonate, Nachrichten und den Versand mobiler Daten auch mit ausländischen Mobilfunknetzen verbinden zu können. Ist die Roaming-Funktion aktiviert, greift das Gerät vollautomatisch auf ein anderes Mobilfunknetz zurück, wenn kein deutsches Netz in Reichweite ist. Unter EU-Roaming wird demnach die Nutzung eines Mobilfunkvertrags im europäischen Ausland – genauer gesagt in den EU-Mitgliedsstaaten und EWR-Staaten – verstanden.

Roaming ist möglich, weil die Mobilfunkvermittlungssysteme des ausländischen Netzes auf eine Art Teilnehmerregistrierung im Heimatnetz der Userin beziehungsweise des Users zugreifen. Damit wird kontrolliert, ob eine Autorisierung zur Benutzung der Mobilfunknetze existiert.

Seit Mitte 2017 keine Aufschläge beim EU-Roaming mehr

Seit dem 15. Juni 2017 gilt innerhalb der Europäischen Union die Regel "Roam like at home". Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass sie ihren Handytarif auf Reisen mitnehmen und wie zu Hause – also in Deutschland – nutzen können. Weder beim Surfen noch beim Telefonieren oder SMS senden fallen Zusatzkosten an. Kurz: Beim EU-Roaming gelten die Preiskonditionen des Inlandstarifs.

Mobilfunk-Userinnen und -User müssen nicht selbst aktiv werden. Der Provider stellt sie im Ausland automatisch auf "Roaming zu Inlandspreisen" um. Die Handynutzung wie zu Hause ist in der gesamten EU und im Europäischen Wirtschaftsraum – also zusätzlich in Liechtenstein, Norwegen und Island – möglich. Auch wer nach Großbritannien reist, muss sich aktuell keine Sorgen um Mehrkosten machen: Bislang werden noch keine Roaming-Gebühren fällig.

Neufassung der Bestimmungen für EU-Roaming zum Juli 2022

Die EU-Roaming-Verordnung von 2017 galt nur bis Juni 2022. Daher hat die Europäische Kommission eine Neufassung erarbeitet, die am 1. Juli 2022 in Kraft trat. Die neuen Bestimmungen sehen im EU-Ausland nicht mehr nur die gleichen Preise wie im Inland vor, sondern fortan auch die gleichen Bedingungen. Wer in Deutschland beispielsweise einen 5G-Tarif gebucht hat, muss den fünften Mobilfunkstandard auch in anderen EU-Staaten nutzen können – insofern 5G dort verfügbar ist.

Darüber hinaus müssen die Provider ihre Kundinnen und Kunden bei der Einreise in ein anderes Mitgliedsland nun vor dem Risiko von Zusatzgebühren warnen. Die Bestimmung bezieht sich vor allem auf die sogenannten Mehrwertdienste wie 0180er-Nummern. Die Regelung verhindert zwar keine hohen Kosten, sorgt aber zumindest für mehr Transparenz.

EU-Roaming: Welche Ausnahmen gibt es?

Die erste Ausnahme stellen Handytarife (etwa von Callmobile oder DeutschlandSIM) dar, die sich im Ausland nicht nutzen lassen. Wer einen solchen Tarif verwendet und irgendwann doch im Ausland telefonieren möchte, kann sich vor Ort eine Prepaid-SIM-Karte besorgen. Es lassen sich aber ebenso Mobilfunktarife ausfindig machen, die erst für die Auslandsnutzung freigeschaltet werden müssen.

Für die meisten Urlauberinnen und Urlauber dürfte der EU-Tarif zwar die günstigste Alternative sein. Wer allerdings einen Tarif mit Sonderkonditionen auch für bestimmte Nicht-EU-Länder nutzt, kann weiterhin auf diesen zurückgreifen – und fährt damit unterm Strich möglicherweise sogar günstiger.

Schon gewusst?

Kundinnen sowie Kunden von Telekom und Vodafone können Datenoptionen buchen, mit denen Streaming oder Chatten möglich ist, ohne das Datenvolumen des Mobilfunktarifs anzutasten ("Telekom StreamOn" beziehungsweise "Vodafone Pass"). Im Ausland gilt diese Regelung jedoch nicht. Hier wird die Internetnutzung ganz regulär abgerechnet.

Kostenfallen im EU-Roaming

Obwohl im EU-Ausland grundsätzlich die Inlandskonditionen gelten, gibt es trotzdem Fallstricke, die sich als Kostenfalle erweisen können. Ein Beispiel dafür sind die Bordnetze von Schiffen, Fähren und Flugzeugen. Die Bestimmungen fürs EU-Roaming gelten nämlich nur auf dem Festland. An Bord von Schiffen und Flugzeugen kommt in der Regel Satelliteninternet zum Einsatz. Eine einzige Gesprächsminute kann hier bereits Kosten von bis zu fünf Euro nach sich ziehen. Wer eine Kreuzfahrt macht oder auf einer Fähre unterwegs ist, sollte sich daher möglichst vor der Nutzung über die Preise informieren.

Auch WLAN-Calls (Anrufe über verfügbare WLAN-Netze) können zu ausufernden Kosten führen. Da diese für gewöhnlich in das Heimatnetz "zurückgeroutet" werden, von wo sie dann als Telefonate abgehen, fallen Gespräch über Voice over Wi-Fi nicht unter die Bestimmungen zum EU-Roaming. Daher dürfen die Provider WLAN-Calls wie Auslandsgespräche aus Deutschland abrechnen.

Fair-Use-Regeln sollen Missbrauch verhindern

EU-Roaming soll lediglich vorübergehend genutzt werden und keine Dauerlösung darstellen. Andernfalls bestünde die Möglichkeit, permanent einen günstigen Auslandstarif zu nutzen. Um Missbrauch effizient zu vermeiden, sieht die EU-Roaming-Verordnung einige Einschränkungen vor, die als Fair-Use-Regeln bezeichnet werden.

Stellt ein Provider fest, dass eine Mobilfunk-Userin oder ein Mobilfunk-User sich mehr als vier Monate im Jahr im Ausland aufhält, darf er Roaming-Aufschläge berechnen. Allerdings muss der Mobilfunkanbieter entsprechende Gebühren zwei Wochen im Vorhinein ankündigen. Dies ermöglicht es Betroffenen, ihr Nutzungsverhalten rechtzeitig zu ändern oder nachzuweisen, dass sie sich vorwiegend im Inland aufhalten. Die Gebühren müssen sich zudem in einem festgelegten Rahmen bewegen. Pro Gigabyte Datenvolumen dürfen die Provider 2023 beispielsweise maximal 2,14 Euro berechnen, im Jahr 2024 nur noch 1,84 Euro.

Roaming außerhalb der EU

Außerhalb der Europäischen Union gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht – zum Beispiel in der Schweiz, in der Türkei oder in Thailand. Wer bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland einen deutschen Mobilfunkvertrag nutzt, muss mit hohen Kosten rechnen. Insbesondere beim mobilen Internet kann es sehr teuer werden, denn je nach Land fallen mitunter bereits für ein Megabyte Unkosten von mehreren Euro an.

Mittlerweile haben viele Provider spezielle Sprach- und Datenpakete für Auslandsreisen im Portfolio. Diese können flexibel zum bestehenden Vertrag hinzugebucht werden, wodurch sich die Ausgaben meist auf einen Bruchteil reduzieren lassen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher empfiehlt es sich daher, sich vor dem Urlaub darüber zu erkundigen, welche Angebote verfügbar sind und wie teuer diese ausfallen.

Besonderer Hinweis

Vorsicht ist vor allem in Regionen an der EU-Außengrenze geboten. Denn hier kann es schnell passieren, dass sich das Smartphone automatisch in das falsche Mobilfunknetz einwählt, wodurch im Worst-Case-Szenario unbemerkt hohen Roaming-Gebühren entstehen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, die Europäische Union hat Roaming-Gebühren im Jahr 2017 abgeschafft. Diese Regelung sollte zunächst bis Mitte 2022 gelten, wurde jedoch im selben Jahr bis 2032 verlängert. Durch die neue Verordnung zum EU-Roaming profitieren Mobilfunknutzerinnen und -nutzer seither nicht mehr nur von denselben Preiskonditionen wie im Inland, sondern auch von denselben Leistungen – sofern diese im Ausland verfügbar sind.

Solange Sie sich öfter im Inland als im europäischen Ausland aufhalten, gelten Sie für gewöhnlich als Roaming-Nutzer bzw. -Nutzerin. Dementsprechend berechnet der Mobilfunkanbieter für Telefonate, SMS und Datennutzung die Inlandspreise. Wer sich länger als vier Monate pro Jahr oder am Stück in einem anderen EU-Land aufhält oder einen außergewöhnlich hohen Datenverbrauch hat, muss jedoch damit rechnen, dass der Provider unter Umständen Gebühren erhebt. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder fallen in der Regel hohe Roaming-Gebühren an.

Am EU-Roaming nehmen alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union teil: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederland, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Darüber hinaus haben auch die EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island dem EU-Roaming zugestimmt.

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