Roaming-Gebühren

AFP, dpa/tmn
Bild: Junge Frau am Strand mit Handy


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Mobilfunkkunden werden bei Auslandsreisen trotz neuer gesetzlicher Regelungen bis jetzt nur selten automatisch über die sogenannten Roaming-Gebühren informiert.

Eigentlich sind die Anbieter dazu verpflichtet, bei Grenzübertritt kostenfrei eine SMS mit Auskünften zu den anfallenden Kosten zu versenden. Ein aktueller Test in Polen und Griechenland hat jedoch gezeigt, dass nur jeder fünfte Kunde eine Preisinformation erhält.

Noch schlechter sieht es bei den Hotlines aus, die eigentlich für Urlauber kostenfrei geschaltet werden sollten. Unter diesen Rufnummern können Mobilfunkkunden weitere Preise für die Handynutzung im Ausland erfragen. Allerdings werden Hinweise auf diese Hotlines bislang nur in Einzelfällen versandt. Wer eine der Hotlines anruft, landet außerdem meist nur bei einer Bandansage mit unterschiedlich detaillierten Informationen.

Wenn Verbraucher bei Handy-Telefonaten einen speziellen Auslandstarif nutzen, sollten sie eine Umstellung auf neu angebotene Tarife genau prüfen. Das rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Zwar habe die EU eine Preisobergrenze für Telefonate im EU-Ausland festgelegt. An ihr orientieren sich die neuen "Eurotarife" der Anbieter. Sie seien aber oft nicht günstiger als die schon bisher angebotenen Auslandstarife.

Seit dem 1. Juli 2011 gelten die von der EU festgelegten neuen Preisobergrenzen: Demnach dürfen ausgehende Telefonate maximal 41 Cent pro Minute und eingehende Gespräche sowie SMS maximal 13 Cent kosten. (Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer.)


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