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Photovoltaik-Förderung: Alle Möglichkeiten auf einen Blick

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Solaranlage auf seinem Dach installieren will, kann verschiedene Photovoltaik-Förderungen nutzen.
  • Der Bund unterstützt die heimische Erzeugung von Sonnenstrom über die Einspeisevergütung.
  • Aber auch Städte, Gemeinden und Energieversorger legen Förderprogramme auf.

Einspeisevergütung nach dem EEG

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen eine feste Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich zum einen nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Darüber hinaus sind die Vergütungssätze abhängig von der Anlagengröße und der Art der Aufstellung (Dachanlage, Freiflächenanlagen, PV-Anlagen auf versiegelten und Konversionsflächen). Generell lässt sich sagen: Die Vergütung je Kilowattstunde ist umso höher, je früher eine Anlage in Betrieb ging und je kleiner die Anlage konzipiert ist. Die jeweils gültige Einspeisevergütung wird für das Jahr der Inbetriebnahme und im Anschluss 20 weitere Jahre garantiert.

Einspeisung oder Eigenverbrauch?

Die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz sorgt für eine sichere Rendite. Wegen der sinkenden Vergütung und den steigenden Strompreisen wird jedoch auch der Eigenverbrauch immer attraktiver. Ein möglichst hoher Eigenverbrauch gelingt mit Stromspeichersystemen. Wer also nur seinen Strom-Überschuss in Netz einspeist, kann doppelt profitieren.

Kredit für eine Photovoltaik-Förderung der KfW-Bank

Speziell zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Programm Erneuerbare Energien - Standard 270 aufgelegt. Es ermöglicht die zinsgünstige Finanzierung von Solaranlagen in Höhe von bis zu 50.000.000 Euro. Förderfähig sind neben dem Kauf einer neuen Photovoltaik-Anlage auch der Aufbau und die Erweiterung von gebrauchten Anlagen. Es können Laufzeiten von fünf, zehn mindestens zwei Jahren und maximal oder 20 Jahren gewählt werden. Die Konditionen des Förderkredits sind abhängig von der Bonität des Antragstellers. Diese ermittelt die Hausbank, über die auch der Kreditvertrag abgeschlossen wird. Details zum Programm der KfW-Förderbank erhalten Sie hier.

Photovoltaik-Förderung mit regionalen Förderprogrammen

Auch Bundesländer, Städte und Gemeinden fördern immer mal wieder die Installation von Photovoltaik-Anlagen über Investitionszulagen oder zinsvergünstigte Kredite. Inwieweit Hauseigentümer regionale Förderprogramme in Anspruch nehmen können, sollte im Einzelfall bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden. In der Regel fokussieren sich Bund und Länder bei der Photovoltaik-Förderung auf eine netzdienliche Integration von PV-Anlagen in das reguläre Stromnetz. Während die allerersten Fördermittel noch sehr gezielt der Einrichtung der Photovoltaik-Anlagen und der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz durch die Einspeisevergütung galten, fokussiert sich die Photovoltaik-Förderung heute tendenziell eher auf die regionale Förderung von Stromspeichern. So gewährt zum Beispiel das Bundesland Sachsen-Anhalt einen Zuschuss von maximal 30 Prozent und bis zu 5.000 Euro, die der Speicherförderung dienen soll.

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Für ausführliche Informationen über eine Photovoltaik-Förderung lohnt sich auch der Blick in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. In der Suchmaske der Förderdatenbank können Sie sämtliche Förderprogramme des Bundes, der Länder und sogar der Europäischen Union auf Ihre Bedürfnisse hin filtern. Um nach passenden Angeboten einer möglichen Photovoltaik-Förderung zu suchen, geben Sie einfach Ihre Postleitzahl, Ihr Fachgebiet oder Ihr Thema in die Suche ein. Anschließend erhalten Sie alle Fördermöglichkeiten, die an Ihrem Standort angeboten werden.

Beispiel: Mit dem Stichwort „Photovoltaik-Förderung“ sehen Sie alle verfügbaren Förderprogramme mit Namen, der Zielgruppe (Wer wird gefördert?) und der Art der Förderung (Was wird gefördert?). Klicken Sie auf den Namen der jeweiligen Photovoltaik-Förderung, erhalten Sie weitere Informationen zu einem Ansprechpartner und weiterführenden Links.

Zuschüsse von Energieversorgern

Neben Bund, Ländern und Gemeinden stellen auch Energieversorgungsunternehmen Fördermittel für die Errichtung von PV-Anlagen bereit. Die Art der Förderung variiert von Versorger zu Versorger. Während einige Stadtwerke einen Aufschlag auf die staatlich gezahlte Einspeisevergütung zahlen, gewähren andere einen einmaligen Zuschuss, zum Teil ist dieser abhängig von der installierten Leistung der PV-Anlage. Antragsberechtigt sind in der Regel ausschließlich Kunden des Unternehmens. Darüber hinaus kann die Förderung an weitere Bedingungen geknüpft sein, wie etwa das Werben von Neukunden. Das genaue Studieren der Bedingungen ist deshalb ratsam.

Steuervorteile nutzen

Private Hausbesitzer werden zu Unternehmern, wenn sie eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen und den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Das bedeutet mehr Papierkram, kann aber auch Vorteile haben: So können die Kosten für die Anschaffung der Anlage, deren Wartung und Reparatur als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen auch Umbauten am Dach, die aufgrund der Installation der Solaranlagenotwendig sind, sowie laufende Kosten, wie beispielsweise Versicherungsprämien. Im Gegenzug muss der PV-Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung und den Eigenbedarf als Einnahmen verbuchen und darauf Steuern zahlen.

Betreiber, deren jährliche Einnahmen die Grenze von 17.500 Euro nicht übersteigen, haben die Wahl: Sie können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sich so von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen. Aktuelle Steuertipps für Betreiber von Photovoltaikanlagen hat der Bund der Energieverbraucher zusammengestellt.

EEG-Förderung wurde umgekrempelt

Die Bundesregierung hat die EEG-Förderung 2017 umgestellt – weg von festen Vergütungssätzen hin zu mehr Wettbewerb. Wer seither eine Förderung für seinen Wind- oder Solarpark erhalten will, muss gegen andere Betreiber von Ökostromanlagen antreten. Den Zuschlag bzw. die Förderung erhält derjenige, der seine Anlage am wirtschaftlichsten betreibt und die geringste Förderung benötigt. ABER: Kleine und mittlere Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis 750 kW sind von dieser Regelung ausgenommen und werden weiter nach festen Vergütungssätzen gefördert.