Kostenfallen im Internet: So können Sie sich schützen

dpa/tmn
Bild: Computermaus in Mausefalle


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Unzählige unseriöse Anbieter versuchen, Internetnutzer in Kostenfallen zu locken: Mit Unterhaltung zum Nulltarif, kostenlosen Rätseln oder angeblicher Gratis-Software. Um sich davor zu schützen, sollten Verbraucher dubiose Angebote meiden, die ohne triftigen Grund Kontakt- oder Zahlungsdaten abfragen - im Zweifelsfall also lieber erst einmal das Kleingedruckte lesen. Denn ist ein Angebot wirklich gratis, gibt es für die Anbieter in aller Regel keinen Grund, Daten abfragen. Dazu rät der IT-Branchenverband Bitkom.


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Wer trotzdem Angaben macht, beispielsweise um eine Postsendung zu erhalten, sollte die Geschäftsbedingungen auf versteckte Zahlungsverpflichtungen hin durchsehen, empfiehlt der Verband. Ein Indiz für die Seriosität eines Anbieter seien ein Impressum mit vollständiger Anschrift, Nennung eines Verantwortlichen sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Rückfragen.

Im Zweifelsfall nichts zahlen

Bekommt ein Verbraucher eine Zahlungsaufforderung und fühlt sich getäuscht, sollte er im Zweifel nicht zahlen. Denn ein Vertrag komme nur zustande, wenn der Kunde über die Bedingungen des Angebots informiert ist und diese bewusst akzeptiert, erklärt der Bitkom. Die Beweispflicht liege hier beim Anbieter. Verbraucher sollten sich deshalb nicht davon beeindrucken lassen, wenn mit Anwälten, Inkasso, Zwangsvollstreckung oder gar einer Strafanzeige gedroht wird. Bei schwarzen Schafen komme es am Ende fast nie zu Prozessen.

Widerrufsrecht nutzen

Verbraucher sind zwar nicht verpflichtet, auf nachweislich unseriöse Forderungen einzugehen. Wer aber ganz sicher gehen will, kann den Vertrag bestreiten oder einfach sein 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Der Brief wird am besten per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Dabei sollten keine persönliche Daten angegeben werden, die der Anbieter nicht ohnehin schon kennt.

Gerichtlichen Mahnbescheiden müssen Verbraucher dagegen unbedingt schriftlich binnen zwei Wochen (Postlaufzeit eingerechnet) widersprechen. Gründe müssen hier nicht angegeben werden. Grundsätzlich gilt übrigens: Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn diese einen Abo-Vertrag ohne Einwilligung der Eltern geschlossen haben.




 
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