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Kfz-Prämie: Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Höhe der Prämie hängt von vielen Faktoren ab

Die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie wird von vielen Faktoren bestimmt. Neben dem Fahrzeugtyp, der Regional- und Typklasse sowie dem Schadenfreiheitsrabatt fließt eine Vielzahl weiterer Merkmale in die Beitragsberechnung ein – etwa der Wohnort des Versicherten, der Beruf und das Alter oder die jährliche Fahrleistung. Kaum eine andere Versicherung kennt derart viele Einflussfaktoren. Zu erklären ist dieser Umstand mit dem Anspruch der Versicherer, die Beiträge zur Kfz-Versicherung möglichst gerecht zu erheben. So soll ein Wenigfahrer mit einem geringen Schadensverlauf gegenüber einem Fahranfänger mit erhöhtem Unfallrisiko günstiger gestellt sein.

Da die einbezogenen Merkmale von Versicherer zu Versicherer variieren, sieht sich der Versicherte oft mit einem komplexen und intransparenten Markt konfrontiert. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, sollen die wichtigsten Tarifmerkmale im Folgenden beschrieben werden.

Subjektive und objektive Merkmale

Grundsätzlich unterscheiden Versicherer zwischen sogenannten objektiven und subjektiven Gefahrenmerkmalen. Die subjektiven Merkmale sind eng mit der zu versichernden Person verknüpft. Hierzu zählen beispielsweise Wohnort, Beruf, Schadenfreiheitsklasse oder auch die Dauer des Führerscheinbesitzes. Objektive Merkmale betreffen das Fahrzeug, beispielsweise die Motorleistung des Fahrzeugs, das Datum der Erstzulassung, die Art (Kraftrad, Personenkraftwagen, Kraftomnibus, Lastkraftwagen, Zugmaschine, selbstfahrende Arbeitsmaschine, Anhänger und weitere) und den Verwendungszweck (private Nutzung, gewerbliche Nutzung, Vermietung).

1. Typklasse

Fahrzeugmodelle werden aufgrund ihrer Schadens- und Unfallbilanz unterschiedlichen Typklassen zugeordnet. Die Typklasse beschreibt das individuelle Unfallrisiko eines Fahrzeugmodells basierend auf Auswertungen der jährlichen Schadensstatistik. Die im Laufe eines Jahres entstandenen Schäden werden den verschiedenen Fahrzeugmodellen zugeordnet. Die Zuordnung von Fahrzeugmodellen zu Typklassen wird jährlich überprüft und angepasst. Ist das Risiko hoch, dass ein Fahrzeugmodell in einen Unfall verwickelt wird, steigt auch die Prämie in der Autoversicherung.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), in der Vollkaskoversicherung 25 (10-34), in der Teilkasko 24 (10-33).

2. Regionalklasse

Welche Regionalklasse für ein Fahrzeug gilt, ist davon abhängig, in welcher Region beziehungsweise in welchem Zulassungsbezirk der Versicherte sein Fahrzeug angemeldet hat. Denn statistische Auswertungen zeigen, dass die Schadenwahrscheinlichkeit von Region zu Region unterschiedlich ist. Insbesondere in Ballungsgebieten mit hohem Verkehrsaufkommen sind deutlich höhere Schadensaufkommen zu verzeichnen. Die Zuordnung zu einer Regionalklasse ist also abhängig von der Unfallhäufigkeit, den Straßenverhältnissen usw. innerhalb eines Zulassungsbezirks. Fällt die Unfallstatistik hoch aus und wird der Zustand der öffentlichen Straßen als bedenklich eingestuft, erfolgt die Zuordnung in eine ungünstige Regionalklasse. Die Beiträge in der Kfz-Versicherung steigen damit.

Die Regionalklassen 2023 erfahren Sie in unseren interaktiven Karten:

Zum Verbraucheratlas Regionalklassen

3. Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

Maßgeblich für die Prämienhöhe in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkaskoversicherung sind die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Die Einstufung in eine der SF-Klassen erfolgt anhand der Anzahl der Jahre, die der Versicherte ununterbrochen schadenfrei in einem bestehenden Versicherungsverhältnis gefahren ist. Die Schadenfreiheitsklasse ist also Ausdruck des Fahrverhaltens des Versicherten und damit ein subjektives Gefahrenmerkmal.

Während die Bestimmung der SF-Klasse einheitlich geregelt ist (SF-Klasse 8 = 8 schadenfreie Jahre), ist die Zuordnung der Prozentsätze zu den SF-Klassen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Diese Zuordnung nennt man Schadenfreiheitsrabatt. Beispiel: Besitzt ein Versicherungsnehmer die SF-Klasse 15, kann der ihm zugewiesene Schadenfreiheitsrabatt bei Versicherer A 35 Prozent, bei Versicherer B hingegen 40 Prozent betragen.

4. Selbstbeteiligung

Günstig auf die zu zahlende Versicherungsprämie wirkt es sich aus, wenn der Versicherte im Schadensfall bereit ist, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Zudem lässt sich eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse vermeiden, wenn der Versicherte Bagatellschäden aus eigener Tasche bezahlt. Sowohl für die Teilkasko, als auch für die Vollkasko kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.

5. Werkstattbindung

Die Höhe der Versicherungsprämie lässt sich auch durch eine Werkstattbindung maßgeblich beeinflussen. Mit einer Werkstattbindung erklärt sich der Versicherte dazu bereit, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Der Versicherer honoriert die Werkstattbindung mit Rabatten zwischen fünf und 20 Prozent.

6. Alter des Fahrers und Punkte in Flensburg

Über die genannten Faktoren hinaus ziehen die Versicherungsgesellschaften weitere Kriterien zur Beitragsbemessung heran. So beziehen die Versicherer häufig das Alter des Versicherten und manchmal auch Einträge in das Verkehrszentralregister in Flensburg ein. Die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie lässt sich zudem durch die Inanspruchnahme von weichen Rabatten minimieren.

7. Einzelfahrer- und Wenigfahrerrabatt

Fährt ausschließlich der Versicherungsnehmer mit dem Fahrzeug, kann die Versicherung einen Einzelfahrerrabatt gewähren. Wer selten das Fahrzeug benutzt, ist auch seltener in Unfälle verwickelt. Versicherungsgesellschaften prämieren aus diesem Grund eine jährliche Fahrleistung unter 10.000 Kilometer zumeist mit einem Wenigfahrerrabatt. Für diese Fälle lohnt sich eine Autoversicherung nach Kilometern.

8. Zahlungsweise

Zahlt der Versicherungsnehmer die jährliche Versicherungsprämie in einer Summe, kann er bis zu fünf Prozent gegenüber der halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Zahlungsweise sparen. Daneben werden zum Teil auch Rabatte für die Zustimmung zum Lastschriftverfahren eingeräumt.

9. Sonderkonditionen

Sonderkonditionen erhalten manchmal Angehörige bestimmter Berufsgruppen wie zum Beispiel Angestellte des öffentlichen Dienstes, Beamte oder Mitarbeiter gemeinnütziger Organisationen.