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Inhalt dieser Seite
  1. Unsere meistgenutzten Vergleiche
  2. Das eigene Nutzerprofil entscheidet
  3. Tipps zur Kündigung
  4. Vor- und Nachteile von Prepaid-Tarifen
  5. Wichtig für die Portierung der Rufnummer
  6. Anbieterwechsel vor Ablauf der Vertragslaufzeit
  7. Kurze Laufzeit macht flexibel
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Jetzt Handytarife vergleichen

Wer beim mobilen Telefonieren oder bei der Datennutzung über sein Smartphone Kosten sparen will, sollte vor einem Vertragsabschluss Angebote untereinander vergleichen.

Das eigene Nutzerprofil entscheidet

Der Telekommunikationsmarkt ist in den letzten Jahren recht unübersichtlich geworden. Zwar wirkt sich für den Verbraucher der stetige Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern positiv auf die Preis- und Angebotsgestaltung aus, den passenden Tarif herauszufiltern wird jedoch immer schwieriger.

Als Hauptkriterium bei der Entscheidung sollte das individuelle Gesprächsverhalten und der monatliche Verbrauch von Datenvolumen dienen. Hier ist ein Blick in die letzte Telefonrechnung hilfreich. Wer bisher einen Prepaid-Tarif nutzt, sollte über einen festgelegten Zeitraum beobachten, wie oft und in welcher Höhe das Guthaben aufgeladen wurde und damit einen Durchschnitt kalkulieren.

Tipps zur Kündigung

Wenn Sie derzeit einen klassischen Handy-Vertrag haben, gilt es zunächst, die bestehenden Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten zu beachten. Bei der Kündigung sollten Sie darauf achten, wirklich alle Leistungen zu kündigen – oftmals werden Zusatzleistungen wie etwa Klingelton-Abonnements mit externen Anbietern abgeschlossen, die im Zweifelsfall auch separat gekündigt werden müssen.

Vor- und Nachteile von Prepaid-Tarifen

Die Argumente für einen Prepaid-Tarif liegen auf der Hand: keine Grundgebühr, kein Mindestumsatz, keine Mindestvertragslaufzeit und die volle Kostenkontrolle. Letzteres stellt gerade bei der Nutzung eines Handys durch jüngere Familienmitglieder einen immer wichtiger werdenden Entscheidungsfaktor dar. Grundsätzlich gibt es auch Argumente, die gegen einen Prepaid-Vertrag sprechen könnten. Zu nennen wären die höheren Gesprächskosten, die notwendigen Aufladungen und die Erreichbarkeit im Ausland. Zudem hat der Kunde selbst nach mehrjähriger Nutzung des Anbieters keine Möglichkeit, ein aktuelles Handy günstiger zu bekommen.

Vor der Kündigung eines Prepaid-Vertrags ist es sinnvoll, das aufgeladene Guthaben abzutelefonieren. Bei Mitnahme der bestehenden Rufnummer ist dies nicht notwendig. Erfolgt bei Prepaid-Karten über mehrere Monate keine Aufladung, erlischt der Vertrag oft automatisch. Wer den Vertrag selbst kündigen möchte, sollte die AGB des entsprechenden Vertrages prüfen und die jeweiligen Fristen beachten. Den Abschalttermin der Handy-Rufnummer sollten Sie sich immer schriftlich mitteilen lassen.

Wichtig für die Portierung der Rufnummer

Beim Handy-Anbieterwechsel können Sie Ihre bisherige Rufnummer mitnehmen, also portieren lassen. Seit 1. Dezember 2021 dürfen keine Entgelte mehr für die Mitnahme der Rufnummer berechnet werden. Auch bei den meisten Mobilfunk-Discountern ist die Rufnummermitnahme inzwischen möglich, manche Discounter belohnen die Rufnummerportierung sogar mit Extra-Guthaben. Bei einem klassischen Handy-Vertrag wird die Gebühr als Belastung auf der Endabrechnung erscheinen. Bei einem Prepaid-Vertrag hingegen werden die Kosten für die Portierung vom Gesprächsguthabenkonto abgezogen.

Bei der Kündigung des alten Vertrags sollte bereits vermerkt, dass die Rufnummer zum neuen Anbieter mitgenommen wird. Manchmal muss dann noch eine Verzichtserklärung eingereicht werden. Ebenso sollte man den Portierungs-Wunsch auch gleich beim Abschluss des neuen Handy-Vertrags – egal, ob Prepaid oder Laufzeitvertrag - anmelden. Meist fragen die Anbieter dies aber auch schon automatisch beim Vertragsabschluss ab. Um sicher zu gehen, dass nichts schief geht, sollte die Rufnummer-Portierung frühzeitig eingeleitet werden.

Mobilfunk Anbieterwechsel

Anbieterwechsel vor Ablauf der Vertragslaufzeit

Kommt ein Anbieter seiner vertraglich vereinbarten Leistung nach, besteht kein Grund für ein vorzeitiges Vertragsende. Den Anbieter zu wechseln ist daher nur möglich, wenn Verstöße vorliegen oder eine Vertragsänderung vereinbart wird. Unter Verlängerung der bisherigen Laufzeit oder Neuabschluss eines günstigeren Tarifs lassen Mobilfunkanbieter Kunden für gewöhnlich wechseln. Dies bedeutet jedoch, das Verbraucher einen unnötigen Vertrag bezahlen, während sie einen anderen nutzen.

Kurze Laufzeit macht flexibel

Verbraucher sollten bei jedem Vertragsabschluss besonders auf die Laufzeiten und Fristen achten. Sofern möglich sollte immer ein Tarif gewählt werden, der an eine kurze Vertragslaufzeit gebunden ist. Sollten bessere Konditionen verfügbar werden, lässt sich dann ein Anbieterwechsel mit deutlich weniger Kosten und Aufwand durchführen.

Gut zu wissen: Das neue Telekommunikationsgesetz macht Tarifwechsel viel flexibler: Ab 1. Dezember 2021 können Sie alle neuen Verträge für Internet oder Mobilfunk monatlich kündigen, wenn die Mindestlaufzeit vorbei ist. Bislang galt: Wer nicht rechtzeitig selbst kündigte, hing meist weitere 12 Monate im Vertrag fest. Wenn Sie Ihren Vertrag jedoch freiwillig um weitere zwei Jahre verlängern, etwa, weil Sie ein neues Smartphone finanzieren, kommen Sie erst wieder einen Monat nach diesen 24 Monaten aus dem Vertrag heraus.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Sollten Sie nach bereits erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an den Anbieter, von dessen Vertrag Sie zurücktreten möchten.

Eine Kündigung über uns oder den neuen Anbieter ist im Mobilfunkbereich nicht möglich. Hier ist der Kunde für die Kündigung des bisherigen Vertrages selbst verantwortlich. Jedoch kann Sie unser Partner Aboalarm auf unseren Seiten bei der Kündigung unterstützen.

Ein Handyvertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese Verträge können nur vorzeitig gekündigt werden, wenn die Konditionen zum Nachteil des Kunden geändert wurden.

Im Mobilfunkbereich bieten nur wenige Anbieter einen Wunschtermin zum Vertragsstart an. Um eine doppelte Grundgebühr zu vermeiden, empfehlen wir circa einen Monat vor Vertragsende den neuen Vertrag abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung eigenständig erfolgen muss.

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Mehr rund um Handy

  • Zunächst sollte man versuchen, sich selbst anzurufen, um sicherzustellen, dass das Gerät nicht nur verlegt wurde. Vielleicht ist das Handy auch in den Händen eines ehrlichen Finders. Taucht das Handy nicht auf, sollte umgehend der Mobilfunkanbieter informiert und die SIM-Karte gesperrt werden. Dazu benötigt man die Handynummer und die Kundennummer beim Mobilfunkanbieter. Die Sperrung sollte man sich möglichst schriftlich bestätigen lassen. Innerhalb Deutschlands wird von den Mobilfunkanbietern meistens sehr schnell eine neue SIM-Karte zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die neue Karte und eventuell ein neues Handy unterscheiden sich je nach Anbieter.

  • In diesem Fall wird die Rufnummer frei und erneut vergeben.

  • Bei der Smartphone-Nutzung im Ausland sollten Verbraucher zwischen EU-Ausland und allen weiteren Reiseländern unterscheiden. Denn innerhalb der EU fallen beim Telefonieren, SMS-en und mobilen Surfen seit Sommer 2017 keine zusätzlichen Gebühren an: Verbraucher können ihren Handytarif auf Reisen „mitnehmen“ und genauso nutzen wie zu Hause. Der Verbrauch wird nach dem Tarif berechnet, der als Basistarif in Deutschland gilt.

    Verbraucher müssen im Ausland in der Regel nicht selbst aktiv werden: Sie können direkt lossurfen oder telefonieren. Das Smartphone bzw. der Anbieter stellt automatisch auf „Roaming zu Inlandspreisen“ um.

    Außerhalb der EU gilt diese Regelung nicht. Fürs sogenannte Roaming werden bei der Handynutzung Zusatzkosten fällig. Die können sehr hoch ausfallen – insbesondere bei der mobilen Datennutzung. Auf Fernreisen fallen so für nur 1 Megabyte (zum Beispiel beim Versand eines Smartphone-Fotos) schnell bis zu 20 Euro an. Wer sein Smartphone unterwegs im Nicht-EU-Ausland nutzen möchte, sollte sich daher bei seinem Mobilfunkanbieter über eine passende Option informieren.

    Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Roaming-Gebühren.

  • Dies ist abhängig vom Nutzungsverhalten und den Ansprüchen des Kunden. Im Regelfall können aktuelle Mittelklasse-Smartphones alle Funktionen eines normalen Nutzers abdecken. Bei der Suche hilft Ihnen unser Smartphone-Finder.