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Haftpflichtversicherung: Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Eine kleine Unachtsamkeit und schnell ist es passiert: Die Tochter Ihrer Freunde hat sich mit Filzstiften an der Wohnzimmertapete verewigt, auf der Geburtstagsparty Ihres Nachbarn landet das volle Rotweinglas auf dem teuren Teppich oder das neue Smartphone Ihres Arbeitskollegen fällt Ihnen aus der Hand und das Display zerbricht. Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung, dann ist das Malheur kein Grund zur Sorge.

Denn in der Regel zahlt die Versicherung den Schaden an fremden Gegenständen oder Personen, die Sie verursacht haben. Dazu muss dieser der Versicherung gemeldet werden ­– dabei gilt es aber einige wichtige Punkte zu beachten.

Was tun …

… als Verursacher des Schadens

Wer einen Schaden zu verantworten hat, muss diesen schnell – das heißt im Normalfall spätestens innerhalb einer Woche – bei der eigenen Versicherung melden. Das geschieht schriftlich per Mail oder Online-Formular, Fax oder Brief. Unter Umständen kann auch ein Anruf genügen, um zumindest die Frist von einer Woche einzuhalten. Sollten Sie Ihre Versicherung telefonisch kontaktieren, fragen Sie den Berater auch, was Sie im weiteren Vorgehen beachten sollen. Mittlerweile bieten Versicherer und Online-Makler auch an, den Schaden über eine Smartphone-Applikation zu melden.

… als Geschädigter

Sind Sie hingegen der Geschädigte, tauschen Sie Adresse und Telefonnummer mit dem Verursacher aus. Kaputte Gegenstände, wie das gesplitterte Display des Smartphones, sollten Sie ebenso aufbewahren. Entweder will die Versicherung, dass Sie dieses zum Beispiel einschicken oder ein Gutachter beurteilt den Schaden. Der letzte Fall tritt meist aber nur dann ein, wenn es um hohe Schadensummen geht.

Der Versicherung den Hergang schildern

Am wichtigsten ist eine genaue Beschreibung, wie es zu dem Schaden gekommen ist. Über die mittlerweile weit verbreiteten Online-Formulare werden die wichtigsten W-Fragen schnell beantwortet:

• WAS ist für ein Schaden entstanden?

• WANN ist der Schaden entstanden?

• WIE und WO ist dieser passiert?

Hilfreich ist es zudem, Fotos zu knipsen, zum Beispiel vom Rotweinfleck auf dem Teppich, und ggf. Zeugenaussagen zu notieren. Je genauer der Schaden beschrieben und dokumentiert ist, desto einfacher ist es für die Versicherung, diesen zu bearbeiten. Das bedeutet in aller Regel, dass die Versicherung schneller zahlt. Wer falsche Angaben zum Schaden macht, riskiert allerdings den Versicherungsschutz und begeht auch eine Straftat nach § 263 StGB.

Im Falle einer Gerichtsverhandlung

Kommt es zu einer Klage und unter Umständen zu einem Rechtsstreit, sind Schreiben vom Anwalt oder vom Gericht sofort der Versicherung weiterzuleiten. Diese klärt den Sachverhalt und überprüft, ob die Forderungen des Geschädigten berechtigt sind. Sollte es dann zum Rechtsstreit kommen, tritt die Versicherung für Sie vor Gericht auf. Entstehen dadurch Prozesskosten, übernimmt sie die Versicherung ebenfalls. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rechtsstreit verloren oder gewonnen wird. Das gilt natürlich nur für die Schadensersatzforderungen, für die eine private Haftpflicht auch aufkommt.

Das ist außerdem wichtig

Nie selbst zahlen – Egal wie viel der Geschädigte fordert, zahlen Sie diesen Betrag nie selbst. Die Haftpflicht zahlt Ihnen nachträglich keinen Ersatz, wenn sie meint, dass die Forderungen zu hoch oder nicht rechtens waren.

Rechnungen aufbewahren – Wer den Schadensersatz als zu gering erachtet, der kann schriftlich widersprechen. Hilfreich ist es in diesem Fall, die Quittungen und Belege aufzuheben. So kann die Versicherung die entstandenen Kosten berücksichtigen.

Wichtig: In der Regel erstattet die Versicherung nur noch den Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens hatte, also den Zeitwert.

Häufige Schadenmeldungen – Anders als bei der Autoversicherung wird der Beitrag zur Privathaftpflicht im nächsten Jahr nicht teurer, wenn der Versicherer einen Schaden bezahlt hat. Wer jedoch vergleichsweise oft einen Schaden meldet, dem kann die Versicherung kündigen.

Ist Ihr Haftpflichtschutz noch aktuell?

In regelmäßigen Abständen sollten Sie einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen werfen. Denn je nach Ihrer aktuellen Lebenssituation sollten Sie den Versicherungsschutz anpassen. Überprüfen Sie dabei auch die Höhe der Versicherungssumme. Nur so schützen Sie sich im Schadensfall vor einem persönlichen finanziellen Desaster. Denn ein passender Zusatzschutz kostet meist nicht extra, übernimmt aber im Fall der Fälle die Kosten

• bei Schäden durch deliktunfähige Kinder,

• bei Schlüsselverlust für Mietwohnungen – auch mit einer zentralen Schließanlage – sowie

• bei Gefälligkeitsschäden oder

• bei einer Ausfalldeckung.

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