Gastarife ohne Ölpreisbindung?

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Bild: Gasspeicher


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Einige Gasanbieter werben damit, dass ihre Gastarife für Verbrauchern ganz „ohne Ölpreisbindung“ auskommen. Was ist damit gemeint?

Als Ölpreisbindung wird überlicherweise die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis bezeichnet. Diese Preisbindung wurde zuerst in den 1960er Jahren eingeführt, als der Verkauf von Erdgas in großem Stil begann. Die Erdgasförderung wurde vor allem von den großen Ölfirmen voran getrieben, die so auch zu Erdgasproduzenten wurden.

Da es für den neuen Rohstoff keinen Marktpreis gab und die Investitionen in die Erdgas-Infrastruktur langfristig gesichert werden sollten, wurden die Erdgaspreise durch unterschiedliche Preisformeln in den Verträgen zwischen Erdgasproduzenten und Ferngashändlern an die Rohölpreise gekoppelt. Steigt der Ölpreis, folgt der Gaspreis mit einer Verzögerung von drei bis sechs Monaten. Sinkt der Ölpreis, wird der Gaspreis mit dem gleichen zeitlichen Verzug ebenfalls fallen.

Die Ferngashändler schließen wiederum Verträge mit Stadtwerken oder anderen Gasversorgern, die Gas an Endkunden verkaufen. In diesen Verträgen wird häufig nicht mehr der Preis für Rohöl, sondern der Preis für leichtes Heizöl (HEL) zugrunde gelegt. Eine klassische Preisformel in diesem Bereich ist die "6/3/3"-Regelung. Hier wird der sechsmonatige Preisdurchschnitt mit dreimonatigem Zeitverzug gebildet. Dieser Durchschnitt gilt für jeweils drei Monate.


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