Energiesteuern
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- BUND: Ökosteuer
- Wie können Unternehmen Energiesteuern sparen?
Etwa ein Jahr nach der offiziellen Liberalisierung der Energiemärkte wurde unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung die Einführung der Ökosteuer beschlossen. Das "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" trat zum 01.04.1999 in Kraft. Dieses Gesetz umfasste das neue Stromsteuergesetz und das geänderte Mineralölsteuergesetz.
Die Ziele der Gesetze sollten die Förderung eines sparsameren Energieverbrauchs und die Senkung der Lohnnebenkosten durch geringere Rentenversicherungsbeiträge sein. Durch die Verteuerung von umweltschädlichem Verhalten durch Energieverbrauch sollen die Kosten für Arbeit gesenkt werden. Gleichzeitig wird die "Energiewende", die Umstellung auf regenerative Formen der Stromerzeugung, subventioniert.
Die Erhöhung der Energiebesteuerung hat seit April 1999 schrittweise in fünf Reformstufen stattgefunden. Die letzte und fünfte Verteuerung des Energiebezugs erfolgte zum 01. Januar 2003. Seit diesem Zeitpunkt beträgt beispielsweise die Stromsteuer 2,05 Cent pro kWh.
Von Anfang an gab es zahlreiche Ausnahmen zu diesen Regelungen. So ist zum Beispiel der Luftverkehr, der eine große Umweltbelastung darstellt, von Anfang an von der Ökosteuer befreit worden.
Um den Standort Deutschland und vor allem produzierende Betriebe nicht zu sehr zu belasten, wurde Gewerbetreibenden mit einem Verbrauch von über 50.000 kWh bis zu 80 Prozent der Steuer erlassen. Seit der letzten Reformstufe muss jedoch auch das produzierende Gewerbe 60 Prozent des Regelsteuersatzes bezahlen. Neben diesen Regelungen gab es noch weitere steuerrechtliche Besonderheiten, welche auch gewerblichen Verbrauchern häufig nur teilweise bekannt sind.


