Energieausweis

Verivox | 01.07.2008
Bild: Heizperiode


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Mit Hilfe eines Energieausweises soll es Mietern und Hauskäufern in Zukunft möglich sein, die energetische Qualität des Wohnraums abzuschätzen und Rückschlüsse auf die Energiekosten zu ziehen.

Die neuen rechtlichen Vorgaben zum Energieausweis wurden in der Energiesparverordnung (EnEV) zusammengefasst, mit der eine EU-Richtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Verschiedene Formen des Energieausweises wurden von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) bereits seit 2004 erprobt. Die letztendliche gesetzliche Version des Energieausweises ist das Produkt eines langen Verhandlungsprozesses zwischen Politik und Verbänden und ist alles andere als einfach. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Für Neubauten muss bereits seit 1995 ein Energieausweis ausgestellt werden. Seit dem 01.07.2008 müssen die Besitzer von vor 1965 errichteten Gebäuden jedem neuen Mieter oder Eigentümer auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen. Für später errichtete Gebäude ist die gleiche Regelung am 01.01.2009 in Kraft getreten. Wer nun beim Verkauf oder bei Neuvermietung keinen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme stellen Gebäude dar, die unter Denkmalschutz stehen. Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt und weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt zunächst auch keinen Energieausweis.


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