Der rot-grüne Atomausstieg
- 1 | Rechtliche Grundlagen des Atomausstiegs
- 2 | Atomausstieg: Pro und Contra
- 3 | 2008: Die Hälfte des Weges war zurückgelegt
- 4 | Atomausstieg im Bewusstsein der Bevölkerung
- Ökostrom
- 10 Jahre Strommarktliberalisierung
- Stromanbieterwechsel
- Zum Glossar "Atomausstieg" des Bundesumweltministeriums
- Zur Initiative "Atomausstieg selber machen"
Die rot-grüne Regierung hatte im Jahr 2000 den ersten Atomausstieg der Bundesrepublik besiegelt. Zehn Jahre später beschloss die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP den Ausstieg aus dem Ausstieg und verhängte eine Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke. Doch nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima warf die schwarz-gelbe Regierung ihre eigenen Pläne über Bord und ebnete mit dem zweiten deutschen Atomausstieg den Weg für die Energiewende. Im Folgenden werden die Atomausstiegspläne der rot-grünen Regierung beschrieben:
Erklärtes Ziel der rot-grünen Regierungskoalition von 2000 war es, die Energiewende vom fossil-nuklearen zum solar-effizienten Zeitalter einzuleiten. Im Juni 2000 vereinbarte die Regierungskoalition mit führenden Energieversorgern das Abkommen zum Atomausstieg. Dieser „Atomkonsens“ sah vor, die Nutzung der Kernenergie geordnet zu beenden. Ein halbes Jahr später, am 14. Dezember 2001, beschloss der Bundestag den Atomausstieg, der mit den Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet wurde. Union, FDP und PDS nahmen von dem Ausstiegsgesetz Abstand.
Mit der Novelle des Atomgesetzes vom 26. April 2002 wurde die rot-grüne Ausstiegsvereinbarung rechtsverbindlich umgesetzt. Das „Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Energie“ enthiellt folgende Eckpunkte:
- Laufzeitbefristung der Atommeiler auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme
- gesamte Reststrommenge von 2623 TWh, danach Abschaltung aller Kernkraftwerke
- Reststrommenge für jedes der 19 Meiler, danach Stilllegung
- Ende der Atommülltransporte ab Juli 2005
Dazu kamen einige Sonderregeln, zum Beispiel für das nie in Betrieb gegangene AKW Mülheim-Kärlich. Eine Übertragung von Reststrommengen von einem AKW zu einem anderen wurde später einbezogen. Da das jüngste AKW (Neckarwestheim 2) 1989 ans Netz gegangen war, ergab sich ein theoretisches Enddatum von 2021. Durch die Reststrommengenübertragung hätte sich das Enddatum jedoch verschieben können. Einige Atomkraftwerke wären also deutlich später abgeschaltet worden, wenn andere dafür früher vom Netz gegangen wären. Bei der Berechnung der Reststrommenge wurden die fünf Jahre mit der höchsten Produktion seit 1990 zugrundegelegt, zuzüglich eines Zuschlages wegen technischer Verbesserungen.
Weiterhin sah das Gesetz vor, CASTOR-Transporte zu Wiederaufbereitungsanlagen ab Juli 2005 zu verbieten; die AKW-Betreiber mussten daher standortnahe Zwischenlager bei den Atommeilern einrichten.

