Das Bundeskartellamt und die Kontrolle der Strompreise
Eine Regulierung des Strompreises durch den Staat gibt es in Deutschland nicht. Bei einem Verdacht auf Preismissbrauch kann aber das Bundeskartellamt einschreiten und die Funktion als zuständiges Kontrollorgan übernehmen. Seit der Reform des Energierechts hat die Bonner Behörde hier mehr Befugnisse.
Seit Mitte 2007 müssen die Versorger ihre Standardtarife für private und gewerbliche Verbraucher sowie etwaige Preisanhebungen nicht mehr bei der jeweiligen Landesbehörde genehmigen lassen. Eine Kontrolle der Strompreise durch das Kartellamt ist seither umso notwendiger geworden.
Die Strompreise in Deutschland setzen sich aus mehreren Teilen zusammen - der größte Anteil entfällt auf Steuern und Abgaben. Das Bundeskartellamt ist nur für die Aufsicht bei den Kosten und Preisen des Strombezugs (Erzeugung und Beschaffung) und des Vertriebs zuständig. Zur Erhellung der Lage kann eine sogenannte Sektoruntersuchung dienen. Dabei sollen von den Unternehmen umfassende Daten zur Preisgestaltung und zum Marktgeschehen erhoben werden.
Im Rahmen der "Sektoruntersuchung Stromgroßhandel" wurde die Stromproduktion und ihre Vermarktung in den Jahren 2007 und 2008 auf Missbrauch hin untersucht. Die Kontrolleure vom Bundeskartellamt stießen dabei zwar auf verdächtige Kraftwerksstillstände, einen Marktmissbrauch konnte die Behörde den Energiekonzernen jedoch nicht nachweisen. Der Grund dafür scheint die nicht ausreichende Austattung der Behörde zu sein.
Zusammensetzung der Strompreise
Für den durchschnittlichen Haushaltskunden schlagen Steuern und Abgaben mit rund 46 Prozent des gesamten Stromendpreises zu Buche. Die von den Unternehmen den Haushaltskunden in Rechnung gestellten Bezugskosten (Stromerzeugung, Beschaffung und Vertrieb) machen gut ein Drittel (31 Prozent) des Gesamtpreises aus. Der Anteil für die Netznutzung (Entgelte für Betrieb und Durchleitung) liegt bei 23 Prozent des Endpreises. Hier ist die Bundesnetzagentur zuständig.

