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Berufsunfähigkeit: Eigenständige Police oder Kombi-Vertrag?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Wer den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ins Auge fasst, hat die Wahl zwischen einer selbstständigen Police und einer sogenannten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Die selbstständige Police ist eine bloße Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit. Die BUZ hingegen verbindet die Absicherung gegen Invalidität mit einer weiteren Vorsorgelösung - das kann beispielsweise eine Risikolebensversicherung, eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung sein.

Sinnvoll: Kombination aus BU-Rente und Risikolebenspolice

Die Verbindung mit einer Risikolebensversicherung ist in aller Regel sinnvoll. Wer ohnehin jemanden abzusichern hat, der bekommt bei dieser Kombination eine Risikolebensversicherung meist zum günstigeren Preis. Wenn allerdings keine Hinterbliebenen abzusichern sind, ergibt eine BUZ mit Risikolebensversicherung naturgemäß wenig Sinn.

Weniger empfehlenswert sind Berufsunfähigkeitsversicherungen, die mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekoppelt sind. Denn diese angehängten Sparverträge führen dazu, dass der Berufsunfähigkeitsschutz teuer bis unbezahlbar wird. Außerdem bleibt der gekoppelte Schutz bei Zahlungsschwierigkeiten komplett auf der Strecke: Wird der Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt, geht automatisch auch der Invaliditätsschutz verloren.

Eine weitere Variante sieht vor, dass bei Berufsunfähigkeit die "Berufsunfähigkeitsversicherung" nur dafür einsteht, dass die Beiträge zu einer Rentenversicherung weiterhin gezahlt werden. Wird der Versicherte berufsunfähig, zahlt die Versicherung dann nur die monatlichen Raten für die Altersvorsorge weiter - eine Invalidenrente erhält der Versicherte nicht.

Steuervorteil der Rürup-Rente nutzen

Ebenfalls im Angebot ist die Koppelung einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup-Rentenversicherung. Die Steuervorteile der Rürup-Rente erfassen dann auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bis zu 50 Prozent der monatlichen Prämie dürfen in eine Absicherung gegen Invalidität fließen, ohne dass der Steuervorteil des Rürup-Modells verloren geht. So lässt sich die Risikovorsorge steuerlich fördern, was bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung fast nie möglich ist.

Allerdings gilt auch beim Rürup-Modell: Kann der Vertrag nicht mehr bezahlt werden, verliert der Versicherte meist den Berufsunfähigkeitsschutz. Man sollte also sicher sein, den Vertrag wirklich besparen zu können - denn nur dann genießt man auch dauerhaft einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit.