10 Jahre Strommarktliberalisierung

von Thorsten Storck und Hanno Blatzheim | 24.04.2008
Bild: Stromleitungen vor Entwicklungskurve


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Am 24.04.1998 verkündete der damalige Bundespräsident Roman Herzog das Gesetz zur Neuregelung der Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz 1998). Nachdem die Liberalisierung des Telefonmarktes zuvor drastische Preissenkungen von 70 Prozent und mehr bewirkt hatte, ging man davon aus, dass ähnliche Entwicklungen auf dem Energiemarkt nur eine Frage der Zeit wären.

Im Frühjahr 1999 schrieb die deutsche Presse euphorisch über den beginnenden Wettbewerb und das Ende des Monopols der etablierten Stromkonzerne. So berichtete etwa „Der Spiegel“ im Juli 1999 von einer bevorstehenden Preisrevolution. Nach Angaben eines RWE-Managers kenne der Strompreis nur noch eine Richtung: „Steil nach unten!“

Angespornt von den positiven Entwicklungen auf den Telekommunikationsmärkten strebten alternative Stromlieferanten danach, Marktanteile zu erobern. Namen wie Ares, Riva, Ampere AG, Vasa, Empower oder Zeus Strom AG machten die Runde.

Die meisten Pioniere scheiterten am Netzzugang

Schon in der Mitte des Jahres 2000 setzte allerdings das große Sterben vieler neuer Stromanbieter ein. Ares, Riva und die Zeus Strom AG meldeten Insolvenz an, andere Mitbewerber wurden verkauft oder verschwanden einfach vom Markt.

Ein Hauptgrund für diesen Misserfolg war, dass den alternativen Stromlieferanten ein preisgünstiger und hindernisfreier Zugang zu den Versorgungsnetzen verwehrt war. Denn im Gegensatz zum Telekommunikationsmarkt war bei der Liberalisierung der Energiemärkte keine überwachende Regulierungsbehörde geschaffen worden. Die Bedingungen für den Anbieterwechsel konnten so von den etablierten Anbietern, die natürlich kein Interesse an großen Marktbewegungen hatten, praktisch diktiert werden.

Vor allem regionale Versorger mit besonders hohem Preisniveau profitierten von der Tatsache, dass es keine Regulierungsbehörde gab, die über einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Versorgungsnetzen wachte. Die neuen Stromanbieter hatten Kunden zu Wettbewerbspreisen zwischen 10 und 12 Cent pro Kilowattstunde gewonnen und mussten diese nun zu Preisen von 15 bis 20 Cent pro Kilowattstunde auf dem Wege der „Beistellung“ versorgen. Gleichzeitig ging die Stromwirtschaft durch einen beispiellosen Konsolidierungsprozess, dessen Ergebnis die Etablierung der heute bekannten vier „Energieriesen“ RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW ist.

Der lange Weg zur Regulierungsbehörde

Die Appelle der jungen Stromunternehmen, die für diese Art des Wettbewerbs nicht die entsprechenden finanziellen Rücklagen hatten, wurden von der Rot-Grünen Regierung nicht erhört. Weder der parteilose Wirtschaftsminister Werner Müller (wechselte 2003 in den Vorstand der E.ON Ruhrgas AG) noch der Nachfolger Wolfgang Clement (wechselte im Februar 2006 in den Aufsichtsrat von RWE Power) sahen sich zur Schaffung einer Regulierungsbehörde veranlasst.

Auf Druck der Europäischen Union wurde im Juli 2004 ein zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vorgelegt. Mitte des Jahres 2005 wurde eine Regulierungsbehörde in Form der Bundesnetzagentur in Bonn etabliert, die 2006 auch die Aufsicht über den Energiesektor übernahm. Doch erst im Jahr 2007 wurden die beantragten Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde um rund drei Milliarden Euro gekürzt. 2008 folgten weitere Kürzungen, die z. B. bei den Übertragungsnetzen der RWE um 28 Prozent niedriger lagen als ursprünglich beantragt. Zusätzlich veröffentlichte die Bundesnetzagentur im Sommer 2007 die „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (GPKE), welche die Kommunikation zwischen den Energieversorgern einheitlicher und eindeutiger gestalten sollen.


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