10 Jahre Gasmarktliberalisierung

von Thorsten Storck und Hanno Blatzheim | 29.04.2008
Bild: Gaszähler


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Mit der Energierechtsnovelle von 1998 wurde sowohl der Strom- als auch der Gasmarkt liberalisiert. Damit wurde Haushaltskunden die Möglichkeit eines Gasanbieterwechsels in Aussicht gestellt. Doch es sollte noch über acht Jahre dauern, bis ein solcher Anbieterwechsel tatsächlich vollzogen werden konnte.

Im Gegensatz zum Strommarkt meldeten sich beim Gasmarkt zum Auftakt der Liberalisierung keine neuen Wettbewerber – zu kompliziert erschien das Geflecht aus langfristigen Lieferverträgen, abgeschotteten Marktgebieten und Quersubventionen innerhalb der Energiekonzerne. Eine Regulierungsbehörde, die für einen diskriminierungsfreien Netzzugang hätte sorgen können, wurde ebenfalls nicht geschaffen. Es sollte noch bis zum Juli des Jahres 2005 dauern, bis der Bundesnetzagentur die Aufsicht über die Gasnetze übertragen wurde.

Die schleppende Gasmarktliberalisierung

Im Sommer 2000 drohte der Bundesrepublik wegen der schleppenden Umsetzung der Richtlinien zur Marktöffnung eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof. Diese wurde durch die Verbändevereinbarung (VV) zur Liberalisierung des Gasmarktes abgewendet, die eine Selbstverpflichtung zur Öffnung der Netze enthielt. Doch eine tatsächliche Öffnung des Marktes trat nicht ein.

Im Mai 2003 wurde die so genannte Gasnovelle verabschiedet, die verspätet die Vorgaben der europäischen Gas-Richtlinie umsetzen sollte. Versorgungsmonopole wurden für unzulässig erklärt, wobei, ebenso wie beim Strommarkt, das „natürliche Monopol“ der Versorgungsnetze anerkannt wurde – im Gegensatz zu den Telekommunikationsnetzen sind mehrere parallele Netze bei den Energieträgern Strom und Gas nicht rentabel. Um einen freien Wettbewerb zu erreichen, soll daher allen Marktteilnehmern der gleiche Zugang zu dem einen Netz gewährt werden. Die Realität bleibt bis heute weit hinter diesem Anspruch zurück.

Die überraschende Wende

Im Februar 2006 ging plötzlich alles ganz schnell - das Bundeskartellamt kündigte an, dass private Gaskunden ab dem 1. April 2006 den Gasversorger wechseln können. Die Marktöffnung zum 1. April basierte auf einer Vereinbarung zwischen dem Bundeskartellamt und mehreren ins Kreuzfeuer geratenen Gasversorgern.

Die Anbieter E.ON, RWE, MITGAS, SpreeGas, ENTEGA und ein Eigenbetrieb der Thüga AG verpflichteten sich, Privatkunden zum 1. April einen Anbieterwechsel zu ermöglichen. Im Gegenzug stellte das Bundeskartellamt die aufgrund drastischer Preisanhebungen eingeleiteten Missbrauchsverfahren gegen die Gasanbieter ein. Allerdings waren noch keine alternativen Gasanbieter aus den Startlöchern gekommen, so dass die - eigentlich für den 01.10.2006 geplante - vorgezogene Marktöffnung für Privatkunden zu Recht als "Aprilscherz" bezeichnet wurde.


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