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Vertragsirrtum: Kinder in der Haftpflicht teilweise nicht richtig versichert

15.05.2017 | 11:59

Heidelberg. 70 Prozent* der Verbraucher glauben, Kinder unter 7 Jahren seien automatisch über die Haftpflicht der Eltern abgesichert. Ein Irrtum: Besonders ältere Tarife bieten oft keinen ausreichenden Schutz. Dass es genügend Versicherungstarife gibt, die für Missgeschicke des Nachwuchses aufkommen, zeigt eine aktuelle Auswertung der Tarifexperten von Verivox.

Beim Spielen geht schnell mal etwas zu Bruch – zum Beispiel die Fensterscheibe des Nachbarn. Sind die Kinder unter 7 Jahren, haftet niemand für den Schaden, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Die Kleinen selbst sind deliktunfähig, im Straßenverkehr gilt das sogar für alle unter 10 Jahren. Wo niemand haftet, muss die Versicherung eigentlich nicht zahlen.

Gut 90 Prozent der Tarife versichern heute Kinder unter 7 Jahren

Das ist unter Nachbarn und Bekannten sehr ärgerlich und deshalb haben die meisten Versicherer ihre Tarife ergänzt. „Der Schutz deliktunfähiger Kinder setzt sich immer mehr als Standard durch“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Wir haben 198 Familientarife ausgewertet, 184 versichern auch Schäden durch deliktunfähige Kinder. Nur diese Tarife haben wir für Erwachsene mit Kindern in unserem Vergleichsrechner vorausgewählt.“ Selbst unter den günstigen Basistarifen gibt es genügend Angebote.

Auch auf die Versicherungssumme achten

Häufig begrenzen die Versicherer jedoch die Höchstsumme für Schäden deliktunfähiger Kinder auf 5.000 oder 10.000 Euro. Bei leistungsstarken Tarifen gilt teilweise die volle Versicherungssumme – das sind dann 10 bis 50 Millionen Euro.

Hintergrundinformationen

*Fast drei Viertel (70 Prozent) der Erwachsenen gehen davon aus, dass deliktunfähige Kinder stets in der Haftpflicht abgesichert sind. Das zeigt die Studie des Umfrageinstituts Heute und Morgen („Vertrieb von Privathaftpflichtversicherungen“). Nur gut 12 Prozent wissen, dass sie für Kinder unter 7 Jahren auf die verbesserten Leistungen achten müssen.