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Verivox verteidigt Verbraucherschutz

17.07.2013 | 11:04

Heidelberg. Das unabhängige Vergleichsportal Verivox hat vor Gericht einen Sieg für klare und faire Energietarife errungen. Damit endet der langjährige Streit zwischen Verivox und dem mittlerweile insolventen Energieversorger FlexStrom.

Der Stromanbieter hatte mit Bonuszahlungen geworben, die nicht den Verbraucherschutzrichtlinien von Verivox entsprachen. So weigerte sich FlexStrom beispielsweise bei einigen Tarifen, den Bonus an Kunden auszubezahlen, die den Stromanbieter nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit wieder verlassen hatten.

Daher entschied sich Verivox auf Grundlage seiner Verbraucherschutzrichtlinien, diesen Bonus im Tarifvergleich nicht einzuberechnen. FlexStrom sah sich ungerecht behandelt und reichte Klage gegen Verivox ein. Das Landgericht wies die Klage ab. Es billigte damit die Entscheidung von Verivox, FlexStrom nicht voreingestellt anzuzeigen.

Mit Urteil vom 5. Juli 2013 hat das Landgericht Heidelberg eine von der FlexStrom AG Ende 2011 gegen die Verivox GmbH eingereichte Klage auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz vollumfänglich abgewiesen (12 O 89/11 KfH).

„Wir freuen uns sehr über dieses Urteil, das wir als Bestätigung für unsere Bemühungen um mehr Verbraucherschutz sehen“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. „Der Wettbewerb um die Verbraucher wird auf den Energiemärkten zu einem großen Teil über Bonuszahlungen an Neukunden ausgetragen. Das ist vollkommen legitim, wenn sich die Kunden darauf verlassen können, dass versprochene Boni auch tatsächlich ausbezahlt und nicht mit einem Verweis auf das Kleingedruckte verweigert werden.“

Sichere und faire Angebote bei Verivox

„Aus dieser langjährigen Auseinandersetzung im Interesse der Kunden konnten wir Vieles lernen und lassen diese Erfahrungen in die Gestaltung der Tarifvergleiche mit einfließen“, so Lengerke weiter. „Um unseren Nutzern nur die sichersten und fairsten Angebote zu zeigen, haben wir die Verbraucherschutzrichtlinien für Strom- und Gastarife kontinuierlich verschärft.“

Verivox geht mit seinen Voreinstellungen beim Verbraucherschutz weiter als andere Vergleichsportale. Es werden automatisch nur noch Versorger empfohlen, die eine hohe Kundenempfehlungsquote (70 Prozent) haben. Aufgrund der Kundenbewertungen scheitern beispielsweise Anbieter mit schlechter Erreichbarkeit, fehlerhaften Abschlägen und Abrechnungen oder Anbieter, die versprochene Boni verweigern.

Die Tarife müssen sich darüber hinaus durch eine kurze Erstvertragslaufzeit und Kündigungsfrist von höchstens 6 Wochen sowie eine Preisgarantie über die Vertragslaufzeit auszeichnen. Pakettarife und Tarife mit Vorauskasse oder Kaution werden ebenfalls standardmäßig nicht angezeigt.

Die Nutzer haben über die Auswahl „Alle Tarife“ nach wie vor die Möglichkeit, sich einen kompletten Marktüberblick zu verschaffen oder in den erweiterten Einstellungen individuelle Suchkriterien einzustellen. Dann werden auch Tarife angezeigt, die bei anderen Portalen als Voreinstellung angeboten werden: Tarife mit Kaution, Vorauskassetarife oder spezielle Pakettarife mit hohen Kosten bei Mehrverbrauch. Hier müssen Kunden gut informiert sein, um später nicht mehr zu bezahlen als gedacht.