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Strom bei EWR Worms: Tarife im Vergleich

55 von 29 Kunden

EWR AG

Lutherring 5

67547 Worms

Informationen und Bewertungen zu EWR Worms

Stromtarife von EWR Worms

Seine Stromtarife bietet der Versorger ausschließlich regional an. Beliefert werden Verbraucherinnen und Verbraucher aus den Regionen Rheinhessen, Pfalz und Hessisches Ried. Die Produktpalette von EWR Worms umfasst sowohl Haushalts- und Gewerbestrom als auch Heizstrom für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen.

Private Haushalte und Unternehmen beliefert der Energieversorger in der Regel mit zertifiziertem Ökostrom, der vollständig aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Je nach Tarif stammt der Strom sogar direkt aus der Region. Lediglich im Grundversorgungstarif beinhaltet der Strommix auch weitere Energiequellen wie Kohle und Erdgas.

Detail zu den Erstlaufzeiten und Kündigungsfristen bei EWR Worms

Die Stromtarife von EWR Worms weisen unterschiedliche Erstlaufzeiten auf. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich sowohl für 12 als auch für 24 Monate an den Energieversorger binden. Im Grundversorgungstarif liegt die vertragliche Mindestlaufzeit bei nur 14 Tagen. Für die Sondertarife hat EWR Worms eine Kündigungsfrist von einem Monat festgelegt. In der Grundversorgung gilt die gesetzliche Frist von zwei Wochen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sich mit dem Energieanbieter abgeschlossene Stromverträge automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht gekündigt werden.

Energiepreisgarantie schützt vor Preisanstiegen

Bis auf den Grundversorgungstarif hat EWR Worms sämtliche Tarife mit einer Energiepreisgarantie ausgestattet, welche die Beschaffungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten abdeckt. Weitere Preisbestandteile wie Steuern, Umlagen und Abgaben sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Dauer der Preisgarantie hängt vom gewählten Tarif ab. Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ist sie bis zum Ende des Jahres gültig, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Im Falle einer Erstlaufzeit von 24 Monaten gilt die Garantie bis zum Ende des Folgejahres.