Preisgarantie

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Preiskomponenten zusammen.
Verivox verwendet den Begriff Preisgarantie allein für Garantien, die sämtliche Preisbestandteile, ausgenommen langfristig festgelegte Steuern (Mehrwertsteuer, Stromsteuer), einschließen. Werden einzelne oder alle Abgaben, Umlagen oder Entgelte von einer Garantie ausgeschlossen, so wird der Begriff „Eingeschränkte Preisgarantie” verwendet. Garantien, die sich allein auf den Energieanteil beziehen, werden als „Energiepreisgarantie” ausgewiesen.

Eine Übersicht der einzelnen Preisbestandteile finden Sie in nachfolgender Tabelle.

PreisgarantieEingeschränkte PreisgarantieEnergiepreisgarantie
Mehrwertsteueroptional
Stromsteueroptional
Abgaben nach
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
x
Abgaben nach
Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG)
x
Konzessionsabgabex
Netznutzungsentgeltexx
Energiepreisxxx