Zweite Runde im Frankfurter Telekom-Prozess - Musterklage erwartet
Richter Wösthoff hatte das Musterverfahren als einzig gangbaren Weg bezeichnet, um der Flut der Klagen mit einem geschätzten Streitwert von 150 Millionen Euro Herr zu werden. Er will nach eigener Aussage am Dienstag für die Anwendung des KapMuG werben und mit den Anwälten in erster Linie verfahrensrechtliche Fragen besprechen, auf den eigentlichen Streitgegenstand aber höchstens am Rande eingehen. Ein Urteil sei keinesfalls zu erwarten.
Bereits am ersten Verhandlungstag vor einem knappen Jahr hatte der Frankfurter Richter zu erkennen gegeben, dass er die meisten Angriffspunkte der Kläger gegen den Börsenprospekt der Telekom aus dem Jahr 2000 für juristisch nicht stichhaltig hält. Er hatte zwar das pauschalierte Verfahren zur besonders umstrittenen Immobilienbewertung des Telekommunikationsriesen kritisiert, gleichzeitig aber festgestellt, dass mit einem falschen Verfahren nicht unbedingt ein falsches Ergebnis herauskommen müsse. Ein Gutachten zu den historischen Immobilienwerten der Telekom könnte Millionen kosten und gilt als grösstes Prozessrisiko der von der Wertentwicklung der T-Aktie enttäuschten Anleger.
Weitere Nachrichten vom 23.10.2005
- Bundesnetzagentur: Spielraum für niedrigere Gaspreise
- Stromsparen am Computer - bis zu 60 Euro weniger zahlen
- Deutsche verbringen zehn Stunden täglich mit Medien
- CeBIT 2006: Sony ist nicht dabei
- Experte: Mitarbeiter als Risiko für IT-Sicherheit - Standards nötig
- 19. Medientage in München - rund 7000 Teilnehmer erwartet
- Computermesse Systems eröffnet in München
- Im Kraftwerksbecken gedeihen die Silvesterkarpfen besonders gut

