Zahlt Vermieter Rechnung nicht, muss Mieter Abschalten des Stroms dulden
Saarbrücken - Wenn der Vermieter die Rechnung nicht bezahlt hat, muss der Mieter dulden, dass der Strom oder das Gas abgestellt werden können. So hat das Landgericht Saarbrücken in einem Beschluss (Az.: 5 T 236/09) entschieden. Das gilt auch in dem Fall, wenn der Mieter die Betriebskosten ordnungsgemäß an den Vermieter gezahlt hat. Das Landgericht wies damit den Antrag eines Mieters auf das Erlassen einer einstweiligen Verfügung ab, mit der ein Energieversorger verpflichtet werden sollte, die Wohnung weiter mit Strom und Gas zu beliefern.
Das Unternehmen hatte die Lieferung eingestellt, weil der Vermieter keine Voraus- und Abschlusszahlungen geleistet hatte. Das Landgericht sah dafür keine rechtliche Grundlage. Zwischen dem Energieversorger und dem Mieter bestehe kein Vertragsverhältnis. Der Mieter können in solchen Fällen außerdem selbst mit dem Versorger einen Liefervertrag abschließen.
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