Windkraft-Einschränkung im Münsterland ist rechtens

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Münster (dpa) - Die von der Bezirksregierung Münster erlassenen Einschränkungen für den Bau von Windkraftanlagen sind rechtens. Das hat das Obverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen am Donnerstag in Münster entschieden (Az.: 8 A 4566/04). Das Gericht wies damit die Klage einer Frau aus Rhede (Kreis Borken) ab, die auf ihrem Bauernhof ein 100 Meter hohes Windrad bauen wollte. Das Areal liegt nicht in einem der 119 für das Münsterland festgelegten Eignungsbereiche mit einer Gesamtfläche von 23 435 Hektar. Das Gericht stellte fest, diese im Gebietsentwicklungsplan für das Münsterland ausgewiesene Fläche sei ausreichend und angemessen.


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