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Wie die große Koalition das Klimaziel doch noch schaffen will

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die Regierungskoalition hat sich auf ein Paket zur Energie- und Klimapolitik verständigt. Damit soll das Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, doch noch geschafft werden. Wesentliche Eckpunkte:

KOHLEKRAFTWERKE: Um das Klimaschutzziel zu erreichen, müssen 22 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich eingespart werden - durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen. Zwischen 2017 und 2020 sollen Braunkohle-Kraftwerksblöcke mit 2,7 Gigawatt Leistung vom Netz genommen und als Kapazitätsreserve für den Fall von Engpässen aufgebaut werden. Die Konzerne erhalten dafür eine Vergütung. Das soll rund 11 Millionen Tonnen CO2-Minderung bringen.  Weitere 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr soll die Braunkohlewirtschaft ab 2018 erbringen - wie, ist noch offen. Die Strafabgabe für alte Kohle-Meiler ist damit vom Tisch.

KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG: Hoch effiziente, mit Gas gefeuerte KWK-Anlagen zur öffentlichen Versorgung sollen befristet gefördert werden, um den Erhalt zu sichern. Für den Ersatz kohlebefeuerter durch gasbefeuerte Anlagen und den Neubau werden 500 Millionen Euro pro Jahr per Umlage bereitgestellt. Die Fördergrenze wird von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr angehoben. So soll der CO2-Ausstoß um 4 Millionen Tonnen reduziert werden. Damit Mehr-Kosten nicht nur von Haushaltskunden und dem Mittelstand getragen werden, wird ein fairer Lastenausgleich angestrebt.

EFFIZIENZ: Die verbleibenden 5,5 Millionen Tonnen CO2 sollen ab 2016 durch mehr Energieeffizienz in Gebäuden, Kommunen, der Industrie sowie bei der Bahn AG erbracht werden. Dazu sollen bis 2020 jährlich bis zu 1,16 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln fließen.

NETZAUSBAU: Stärker als bisher sollen bestehende Trassen genutzt und neue soweit wie möglich vermieden werden. Bei neuen Gleichstromtrassen haben teure Erdkabel Vorrang vor Freileitungen.

ATOMMÜLL: Bei den langfristigen Kosten des Atomausstiegs bleiben die Energiekonzerne in der Pflicht. Grundsatz ist, "dass die Kosten für Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung von den Verursachern getragen werden". Bis Ende September sollen per Stresstest auch die nötigen Rückstellungen für Atom-Altlasten sowie Vermögensposten in den Bilanzen der Konzerne untersucht werden.