Widerspruch gegen Gasrechnungen - Verband sieht wenig Risiken

dpa | 18.08.2006
Bild: palniki gazowe


gesamtes Archiv
RSS-Feed abonnieren



Hamburg (dpa) - Verbraucher können die Zahlung überhöhter Gas- und Stromrechnungen verweigern. Das ergibt sich aus Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Zahl der Verbraucher, die sich auf diese Vorschrift berufen und Widerspruch gegen Rechnungen ihrer Energieversorger einlegen, nimmt nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher (BdE) zu. Teilweise seien es bis zu zehn Prozent der Kunden einzelner Unternehmen.

- Anzeige -
Verbraucher gingen dabei nur ein geringes Risiko ein, da die Versorger sich meist weigerten, ihre Preiskalkulation offen zu legen. Das ist erforderlich, um zu beweisen, dass Preise der von Paragraf 315 BGB geforderten Billigkeit entsprechen, also nicht überhöht sind. Diese Rechtsauffassung hätten verschiedene Gerichte in aktuellen Urteilen bestätigt, teilte der BdE mit. Das Oberlandesgericht Karlsruhe habe entschieden, dass Gasversorger ihre Preisberechnungen auch dann offen legen müssen, wenn ihre Preise unter dem Durchschnitt liegen, "da es denkbar ist, dass sämtliche Preise nicht der Billigkeit entsprechen." (Az: 7 U 194/04).


Weitere Nachrichten vom 18.08.2006

Benachrichtigungsservice
Aktuelle Tarifangebote für
Sie zusammengestellt.
Wechseln über Verivox
  • Schnell und einfach sparen
  • Über 12 Jahre Erfahrung
  • Über 4 Millionen Kunden
mehr Vorteile
Wechseln leicht gemacht
Herr Müller zeigt, wie's geht.
Herr Müller
Tarifwechsel ganz einfach
Services
Geschäftspartner
MeinVerivox
  • Newsletter mit Spartipps
  • Aktionen & neue Tarife
  • Aufträge verfolgen