Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wertminderung nach Blechschaden: Finanziellen Ausgleich fordern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat nicht nur Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern kann darüber hinaus einen Vermögensausgleich für den gesunkenen Fahrzeugwert einfordern. Darauf weist das unabhängige Verbraucherportal Verivox hin.

Der Makel des Unfallwagens bleibt bestehen

Ein Unfallwagen bleibt nämlich auch dann ein Unfallwagen, wenn der volle Funktionsumfang durch eine fachmännische Reparatur wiederhergestellt wurde. Für den Besitzer bedeutet das, dass er im Verkaufsfall einen geringeren Erlös hinnehmen muss. Im Versicherungsdeutsch spricht man von einer „merkantilen Wertminderung“.

Der merkantile Minderwert ist also ein Vermögensschaden, der neben den Reparaturkosten zu ersetzen ist. Wie hoch der Minderwert im Einzelnen ausfällt, wird von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Bei der Feststellung werden verschiedene Kriterien wie etwa die örtliche Marktlage, die Marktgängigkeit des Fahrzeugmodells und der allgemeine Zustand des Fahrzeugs herangezogen.

„Kaum jemand ist bereit, für ein Unfallfahrzeug den gleichen Preis zu zahlen wie für ein baugleiches unfallfreies Auto. Es haftet der Makel des Ungewissen am Wagen: Vielleicht blieben Schäden unentdeckt? Der merkantile Minderwert schafft einen finanziellen Ausgleich für dieses ungute Gefühl“, sagt Ingo Weber, Geschäftsführer und Chief Financial Officer bei Verivox.

Wertminderung auch für ältere Fahrzeuge geltend machen

In der Vergangenheit gab es starre Voraussetzungen für den Zuspruch auf merkantile Wertminderung. So war ein Ausgleich in der Regel nur dann zu erwarten, wenn das Fahrzeug weniger als 100.000 Kilometer auf dem Tacho hatte, nicht älter als fünf Jahre und noch nie in einen Unfall verwickelt war. Darüber hinaus durfte die Höhe des Schadens nicht mehr als 10 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Inzwischen gilt diese Praxis als veraltet.

„Dennoch berücksichtigen Versicherer – gerade bei älteren Fahrzeugen – nicht immer automatisch den merkantilen Minderwert bei der Schadenregulierung. Geschädigte sollten nicht zögern und die Versicherung direkt darauf ansprechen“, rät Weber.