Werbung auf Kinderportalen im Visier der Verbraucherschützer

AFP | 12.03.2010
Bild: Kind mit Laptop auf Wiese

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Berlin - Verbraucherschützer haben nicht ausreichend gekennzeichnete Werbung auf Internetseiten für Kinder ins Visier genommen. "Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher", erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen, am Freitag in Berlin. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass viele Anbieter von Kinderportalen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt trennen.


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"Dies ist gerade bei Kinderportalen fatal: Denn die Fähigkeiten eines Kindes, zwischen Inhalten und eingebundener Werbung zu unterscheiden, steigt erst mit zunehmendem Alter", warnt der vzbv. "Speziell eingeblendete Pop-up-Fenster bergen die Gefahr, dass die jungen Nutzer durch einen unbeabsichtigten Klick auf die Werbung gelangen." Auch gebe es auf Kinderseiten häufig Links auf nicht altersgerechte oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte anderer Seiten, etwa Filme mit Gewaltszenen. Ebenfalls problematisch sei Werbung, die einem Spiel vorgeschaltet ist.

Der vzbv fordert, kindergerechte Angebote im Netz werbefrei zu gestalten. Könne auf Werbung nicht verzichtet werden, müssten strengere Regeln gelten. "Es reicht nicht aus, per Text auf eine Anzeige hinzuweisen, da viele Kinder noch nicht lesen können", erklärte Carola Elbrecht, vzbv-Projektleiterin Verbraucherrechte in der digitalen Welt. "Deshalb braucht es eine klare gestalterische Trennung von Werbung und Inhalten." Auch sollten Betreiber über ihre Internetangebote für Eltern und Kinder verständlich informieren und altersgerechte Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Die Verbraucherschützer führten nach eigenen Angaben eine nicht repräsentative Untersuchung von Kinderportalen von Unternehmen aus der Film- und Fernseh-, Werbe- und Medienbranche durch, um Probleme zu identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind. Zudem sollte demnach geklärt werden, ob die heutige Rechtslage ausreichenden Schutz gewährleistet. Im Zuge der Studie mahnte der vzbv elf Anbieter wegen unlauterer Praktiken ab. In sechs Fällen gaben die Betreiber den Angaben zufolge eine Unterlassungserklärung ab, in zwei Fällen reichen die Verbraucherschützer Klage ein und drei Fälle befinden sich noch im außergerichtlichen Verfahrensstadium.



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