Wer trödelt, riskiert Versicherungsschutz
Stand: 10.10.2011
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Bad Kreuznach - Wer einen Unfall erst mehr als 15 Monate nach dem Ereignis bei seiner Unfallversicherung anzeigt, muss damit rechnen, kein Geld zu bekommen. Das Landgericht Bad Kreuznach hat entschieden, dass eine erheblich verspätete Unfallanzeige dazu führt, dass der Schadensvorgang objektiv nicht mehr nachvollziehbar ist.
Die Trödelei wiegt dann umso schwerer, wenn direkt nach dem Unfall kaum Beschwerden ärztlich festgestellt wurden und eine medizinische Behandlung sogar abgeschlossen war. In dem Fall war der Versicherte dann erst Monate später zu einem Facharzt gegangen, so dass auch durch ein Sachverständigengutachten nicht mehr aufgeklärt werden konnte, ob die Beschwerden überhaupt auf dem Unfall beruhten.
Damit liegt nach Meinung des Gerichts eine Obliegenheitsverletzung vor, die die Versicherung von der Pflicht befreit, die vereinbarte Versicherungssumme zahlen zu müssen. (Aktenzeichen: LG Bad Kreuznach 3 O 130/10)