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Was bleibt 2014 im Geldbeutel?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Gab es im Wahljahr 2013 noch einige Geschenke vom Staat für die Bürger, können die Deutschen im kommenden Jahr nicht auf einen allzu großen Geldsegen hoffen. Zwar gibt es auch 2014 einige Entlastungen, allerdings bleiben die Sozialbeiträge hoch. Steuersenkungen dürfte es unter der großen Koalition ohnehin kaum geben. Die niedrigen Zinsen werden zudem weiter an Ersparnissen zehren.

Immerhin: Die INFLATION dürfte auch 2014 niedrig bleiben, bei üppigen Lohnerhöhungen könnten BESCHÄFTIGTE dann tatsächlich mehr im Portemonnaie haben. In der Vergangenheit hatte die Teuerung Lohnzuwächse mitunter aufgefressen.

Bei KOMMUNALEN GEBÜHREN drohen vielen Bürgern neue Belastungen. So hatten einige Kommunen angekündigt, Abgaben für kommunale Leistungen wie Müllabfuhr oder die Gebühren für Kindertagesstätten oder auch die Hundesteuer zu erhöhen. "In vielen Kommunen schlagen auch höhere Friedhofsgebühren zu Buche", sagt Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

ARBEITNEHMER werden geringfügig entlastet, weil der steuerliche GRUNDFREIBETRAG steigt. Er erhöht sich von 8130 Euro auf 8354 Euro. "Das ist keine staatliche Wohltat, sondern ein reiner Automatismus", erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Die Vorgabe stammt vom Bundesverfassungsgericht, das ein steuerfreies Existenzminium in angemessener Höhe verlangt."

Wer mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdient, muss mehr SOZIALABGABEN leisten. Das liegt an steigenden Beitragsbemessungsgrenzen, die an höhere Einkommen angepasst werden. Bis zu diesen Grenzen müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist von der Anhebung nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto.

Die Beitragsgrenze in der RENTEN- und ARBEITSLOSENVERSICHERUNG steigt im Westen um 150 auf 5950 Euro Bruttomonatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 auf 5000 Euro. Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.

Die in der KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG für ganz Deutschland geltende einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4050 Euro vom Monatsbrutto.

Viele PRIVATVERSICHERTE müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Beiträge einstellen. Im Vergleich zu den Vorjahren fielen Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel nach Angaben von Verbraucherberatern aber bis auf einige Ausreißer moderater aus. Das liege auch daran, dass viele Versicherer nicht mehr auf Billigtarife setzten, die dann teurer würden.

Freuen dürfen sich die rund 20 Millionen RENTNER in Deutschland: Ihr Bezüge dürften Mitte 2014 um gut zwei Prozent steigen. Im Osten wird der Aufschlag wohl etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann Schätzungen zufolge im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Die genaue Anpassung wird im März bekanntgegeben, dann liegen die Daten der Lohnentwicklung vor.

Auf die eigentlich Anfang des neuen Jahres fällige Entlastung müssen die RENTENBEITRAGSZAHLER jedoch verzichten. Denn die Union und SPD wollen die gesetzliche Senkung des Beitragssatzes ausfallen lassen, um damit die Mütterrente zu finanzieren.

Mehr Geld bekommen HARTZ-IV-EMPFÄNGER ab 1. Januar: Der Regelsatz steigt für Alleinstehende von 382 auf 391 Euro. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro.

Höhere Steuern für HAUSKÄUFER: Wer in Berlin, Bremen, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kauft, muss dem Fiskus dann deutlich mehr überweisen als zuvor. Schon 2012 und 2013 hatten acht Bundesländer die Steuer erhöht. Bundesweiter Spitzenreiter ist künftig Schleswig-Holstein mit einem Satz von 6,5 Prozent. Fällig wird die Steuer bei der Übertragung von Immobilien. Seit 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbssteuer selbst festlegen.

Ab 2014 gilt ein neues steuerliches REISEKOSTENRECHT. Die neue Regeln betreffen vor allem ARBEITNEHMER, die an mehreren Standorten ihres Unternehmens tätig sind - etwa Außendienstler, Handelsvertreter oder Beamte mit mehreren Dienststellen. Während das Finanzamt bislang die "regelmäßige Arbeitsstätte" als Bezugspunkt für die Berechnung der Entfernungspauschale angesetzt hat, wird dies ab Januar 2014 an der "ersten Tätigkeitsstätte" festgemacht.

Wer von seiner Wohnung zu den anderen Einsatzorten fährt, kann künftig jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen - also sehr viel höhere Beträge als bislang. Verbraucherschützerin Winkelmann rät dazu, möglichst schnell mit dem Arbeitgeber zu klären, welches der erste Einsatzort ist.