Vorratsdatenspeicherung - Nach EU-Klage wächst der Druck
- EU-Kommission klagt wegen Vorratsdatenspeicherung
- Vorratsdatenspeicherung: Jetzt droht Deutschland eine EU-Klage
- Vorratsdatenspeicherung: Bund will EU über Vorgehen informieren
- Vorratsdatenspeicherung: Einlenken seitens der Union gefordert
- Koalitionsstreit um Vorratsdatenspeicherung geht weiter
- Erneut Kritik am Gesetzentwurf zu Vorratsdatenspeicherung
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Brüssel - Im anhaltenden Koalitionsstreit um die Vorratsdatenspeicherung, der Deutschland nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingebracht hat, sieht Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Druck auf die Koalition erhöht, zu einer Einigung zu kommen. Das Bundesjustizministerium befürwortet weiter das genannte Quick-Freeze-Verfahren.
Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass die EU-Länder die Verbindungsdaten von Telefon- und Internetnutzern für sechs Monate zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus speichern müssen, allerdings ohne konkreten Anlass. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Richtlinie im Jahr 2010 kippte, konnten sich Union und FDP trotz mehrfacher Mahnschreiben aus Brüssel nicht auf ein neues Gesetz einigen.
Hohe Stafzahlungen drohen
Jetzt will die EU-Kommission die Bundesregierung mit dem Gang vor Gericht zur Umsetzung zwingen. Die Behörde forderte die Luxemburger Richter auf, Deutschland mit einer Zahlung von mehr als 315.000 Euro zu bestrafen - und zwar für jeden Tag, den die Bundesregierung nach einem Urteil verstreichen lässt, ohne die EU-Richtlinie zu befolgen. Bis dahin können allerdings noch Jahre vergehen.
Bundesinnenminister Friedrich sieht durch die Klage dennoch den Druck auf die Koalition erhöht, zu einer Einigung zu kommen. Die Strafzahlungen könnten verhindert werden, wenn Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einlenke, sagte Friedrich. Während der Innenminister die Umsetzung der EU-Vorgaben fordert, will Leutheusser-Schnarrenberger die Daten nur bis zu sieben Tage ohne Anlass speichern lassen, um sie dann bei einem konkreten Verdacht im so genannten Quick-Freeze-Verfahren einzufrieren.
EU-Richtlinie hoch umstritten
Doch das ist für Brüssel keine Lösung: Die Kommission stellte am Donnerstag erneut klar, dass dieses Verfahren "nicht als vollständige Umsetzung der Richtlinie anzusehen wäre". Das Bundesjustizministerium reagierte dennoch gelassen auf die Klage. "Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist die umstrittenste Richtlinie in der Geschichte der europäischen Integration", erklärte Sprecher Anders Mertzlufft.
Die Forderung der EU-Kommission nach Umsetzung der Regelung ist umstritten, da die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr angekündigt hatte, dass sie die Bestimmungen aufgrund von Datenschutzbedenken überarbeiten will. Dies ist bislang nicht geschehen. Die EU-Kommission als "Hüterin der Verträge" sieht darin aber keine Entschuldigung für Deutschland, die EU-Vorgaben nicht zu befolgen.
Kritik von Telekommunikations- und Internetanbietern
Der Hightech-Branchenverband BITKOM kritisiert die Forderung aus Brüssel und warnt vor einem "Hauruck-Verfahren". "Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten eine rechtssichere Lösung, die nicht in Kürze schon wieder geändert werden muss oder abermals vom Bundesverfassungsgericht angegriffen werden kann", erklärte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, warf Leutheusser-Schnarrenberger vor, sie gehe "bewusst das Risiko ein, dass Millionen Euro Steuergeld für ihre politische Starrsinnigkeit aus dem Fenster geworfen werden". Wendt forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, den Streit in ihrem Kabinett durch ein Machtwort zu beenden. Das Thema dürfte am Montag bei einem Koalitionsspitzentreffen im Kanzleramt auf der Tagesordnung stehen.
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