Vodafone: Abschreibungen rechtlich normal - Höhe ungewöhnlich
Die Regeln haben sich aber geändert. Seit 2002 sind solche Fälle nicht mehr in dem Mass möglich. Eine steuerliche Anerkennung von Teilwertabschreibungen setzt seit 1999 eine dauernde Wertminderung voraus. Blosse Kursschwankungen reichen nicht aus. Letztlich müssen die Finanzbehörden vor Ort prüfen, ob die Wertminderung dauerhaft und vom Umfang her gerechtfertigt ist. Von 2002 an wiederum dürfen Kapitalgesellschaften Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen steuerlich nicht mehr geltend machen.
Konzerne können den Buchverlust mit Gewinnen aus früheren oder folgenden Jahren verrechnen, so dass sie - selbst bei Milliarden- Gewinnen - auf Jahre keine Steuern zahlen. Bis Ende 2003 konnten in Deutschland erzielte Gewinne mit Verlusten auf Null gedrückt werden. Im Zuge weiterer Gesetzesänderungen unter Rot-Grün gilt sei 2004 aber eine Mindestgewinnbesteuerung. Danach müssen 40 Prozent des aktuellen Gewinns versteuert werden. Maximal 60 Prozent dürfen mit Verlusten verrechnet werden.
Weitere Nachrichten vom 07.06.2004
- Microsoft wollte SAP schlucken - Fusionsgespräche gescheitert
- Vodafone: Milliardenabschreibungen sorgen für Empörung [Update]
- Avacon steigert Umsatz - Gewinn sinkt - Preise für Kunden steigen
- ÖDP: Erste Hürde bei Volksbegehren gegen Mobilfunkmasten genommen
- Bund: Keine neue Gesetzesinitiative nach Vodafone-Steuerplänen nötig
- Steuerrechtler: Milliardenabschreibungen von Vodafone rechtens
- Signal von Bonn: Weltkonferenz läutet Energiewende ein
- Zivil-Richter: Warte nicht auf Ermittlungen zum Telekom-Börsengang
- Vodafone will 50 Milliarden von Steuer absetzen

