Versorger in Brandenburg sperrt säumiger Kundin die Leitung
Stand: 28.08.2007
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Brandenburg/Havel (dpa) - Die Stadtwerke Oranienburg (Oberhavel) dürfen einer säumigen Kundin die Versorgung mit Fernwärme sperren. Das entschied Brandenburgs Oberlandesgericht in Brandenburg (Havel) laut einer Mitteilung vom Dienstag. Der 7. Zivilsenat lehnte demnach in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung der Fernwärmeversorgung ab.
In der juristischen Auseinandersetzung geht es um eine Erhöhung der Fernwärmepreise der Oranienburger Stadtwerke. Die Klägerin schuldet den Stadtwerken den Angaben zufolge rund 10 000 Euro, deren Zahlung sie mit Verweis auf "unbillige Preiserhöhungen" verweigert hatte. Das sei nicht rechtmäßig, da Unternehmen und Vermieterin eine automatische Preisgleitklausel vereinbart hätten, urteilte das Gericht. Zudem habe die Erhöhung zum Oktober 2005 weniger als 5 Prozent betragen. Die Preise für Erdgas seien in dieser Zeit um 10 Prozent gestiegen.