Versicherungsschutz wahren: Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen
Stand: 28.11.2011
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Mainz - Kerzen am Adventskranz oder Weihnachtsbaum sollten nie unbeaufsichtigt brennen. Denn die Versicherung könne die Leistung kürzen, falls ein Brand aus grober Fahrlässigkeit entsteht, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Wer etwa seine Wohnung zeitweise verlässt, ohne die Kerzen zu löschen, bekommt nicht den vollen Schaden erstattet, wenn ein Feuer ausbricht.
Bis vor wenigen Jahren zahlte die Versicherung sogar gar nicht, wenn ein Brand durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, wie die Verbraucherschützer erklären. Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von 2008 erstattet die Versicherung nun zwar im Brandfall, könne die Summe aber je nach Schwere der Schuld des Verursachers kürzen.